Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

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Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Woelli » 28. Juni 2012 10:09

Hallo, ich wollte eben meine frisch getüvte ES 125 zulassen. Es fehlt aber der Fahrzeugschein. Ich habe nur die Betriebserlaubnis auf der steht dass das Motorrad 2006 stillgelegt wurde. Bei den 125er gibt's ja keinen Brief und nur diese Betriebserlaubnis. Die auf der Zulassungstelle wollte aber die ES so nicht zulassen. Erst wenn ich von dem Vorbesitzer der den Schein verloren hat eine eidestadtliche Erklärung bekomme oder dieser mit zu Zulassungstelle kommt. Das wird beides als schwierig bis nicht möglich raustellen... Gibt's da noch irgendwelche Schlupflöcher? Wäre schön wenn mir jemand helfen kann!

Also ich habe:
Vollgutachten von 2005
Gutachten ausgestellt als Betriebserlaubnis auf der ein Fahrzeughalter eingetragen ist
Kaufvertrag von einem anderen Halter auf den die ES aber nicht zugelassen war.
neuen Tüv seit gestern
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Trabant » 28. Juni 2012 10:19

es ist vollkommen ausreichend wenn du einen kaufvertrag hast,in dem steht, dass der schein verlohren ist. kannst du dir auch selber anfertigen. alternativ hast du den schein eben selber verlohren.
da sagst du eben gleich, du hattest ihn aber findest ihn nicht. hat den vorteil das du dir das selber beglaubigen kannst. die wollen eben beschissen werden. also gleich noch mal hin aber mit dem richtigen spruch und selbst gemachten kaufvertrag.

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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Woelli » 28. Juni 2012 10:30

Hab grad nochmal mit der Zulassungstelle telefoniert und gesagt dass das im Kaufvertrag steht. Aber die meint er muss dann trotzdem ne eidestadtliche abgeben und einen neuen schein beantragen. Und ich hab ehrlich gesagt ein ungutes efühl selber eine abzugeben.
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon der garst » 28. Juni 2012 16:02

musste nich haben, hab ich auch schon gemacht.
Ist der einzige Weg wenn es den Schein nicht mehr gibt.
Mit freundlichen Grüssen , Alex

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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Svidhurr » 28. Juni 2012 16:11

Der Fahrzeugschein ist ja deine Abmeldebescheinigung.

Da wirste wohl nochmal mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen müssen :roll:

Wenn dies nicht möglich, dann Frage doch mal einen guten Freund,
der dir dann halt die ES verkauft hat :wink:
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Woelli » 28. Juni 2012 16:21

Der Schein fehlt noch den du beim fahren dabei haben musst... Aber ein Vorbesitzer ist ja nun ausgemacht wurden hier im Forum :D

Die meinten mit dem Fahrzeugschein kann eine BE beantragt werden und somit wären dann zwei im Umlauf... Dann kann ein zweiter die Rahmennummer nutzen... Macke sag ich dazu nur....

Ich kann die Erklärung nicht mehr abgeben, da ich denen ja schon gesagt hab, dass ich keinen Schein mitbekommen habe! Würde ich das jetzt machen und die in dem Falle auch so korrekt handeln kann ich mir richtig Ärger einhandeln!
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon ENRICO » 28. Juni 2012 22:11

Bei der vorübergehenden Stilllegung der 125er wird doch der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingezogen!?
Also kannst Du auch keinen haben.
Zur Anmeldung muss dann eigendl. die BE ausreichen. Evtl. fehlt dann die Abmeldebescheinigung und das dürfte nicht das große Problem sein!

Ich habe vor vielen Jahren selber mal eine 125er angemeldet. Da war auch nur die grüne Betriebserlaubnis vorhanden.
Ich habe das Gefühl, der Sachbearbeiter hat von LKrädern keine Ahnung.
Mit einem einfachen Fahrzeugschein bekommt man kein Fahrzeug an-oder umgemeldet :roll:

O.g. Ausführung ist allerdings nur meine persönliche Erfahrung und Meinung.
MfG, Enrico

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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Woelli » 28. Juni 2012 22:30

Die hat gesagt das der Fahrzeugschein nicht eingezogen wurde. Und nach der Stilllegung war sie wohl nochmal zugelassen. Aber da wollte die Frau nichts näheres sagen wegen Datenschutz und so...
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Sven Witzel » 29. Juni 2012 07:48

Woelli hat geschrieben:Die hat gesagt das der Fahrzeugschein nicht eingezogen wurde. Und nach der Stilllegung war sie wohl nochmal zugelassen. Aber da wollte die Frau nichts näheres sagen wegen Datenschutz und so...

Hat sie mal nach dem KFZ Typ gesehen des zugelassenen Fahrzeugs ? Ich hatte mit meiner ersten Es 150 ein ähnliches Problem. Es war ein KFZ Anhänger der eben auch diese Nummer trug.
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Woelli » 29. Juni 2012 08:25

Ich glaub nicht, dass es was anderes war. Stand ja alles untereinander.
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon ENRICO » 29. Juni 2012 11:48

Woelli hat geschrieben:Die hat gesagt das der Fahrzeugschein nicht eingezogen wurde. Und nach der Stilllegung war sie wohl nochmal zugelassen. Aber da wollte die Frau nichts näheres sagen wegen Datenschutz und so...


Ist in der Betriebserlaubnis nun eine vorübergehende Stilllegung eingetragen oder ist das LKrad noch zugelassen/nicht abgemeldet??
Das erkennt man ganz einfach, in dem man im Feld -Stilllegungen- nach schaut.

Wenn sie nicht abgemeldet ist, fehlt Dir der KFZ-Schein natürlich und es muss (wohl) eine eidesstattliche Versicherung über dessen Verlust gemacht werden. Und diese schlägt leider mit ca. 30 € zu buche :cry: .

Bei der vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) wird der (alte) Fahrzeugschein definitiv eingezogen und das amtl. Kennz. entstempelt! Ansonsten könnte man ja mit dem Fahrzeug ohne Probleme weiter fahren.

Beispiel : Verlust Teil1
Beispiel 2:Verlust Teil1
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Svidhurr » 29. Juni 2012 11:59

@ENRICO
Bei der vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) wird der (alte) Fahrzeugschein definitiv eingezogen und das amtl. Kennz. entstempelt! Ansonsten könnte man ja mit dem Fahrzeug ohne Probleme weiter fahren.

Der Fahrzeugschein wird nur entwertet, also ungültig gemacht. Dieser ist dann deine Abmeldebescheinigung und
wird erst nach erneuter Zulassung eingezogen. Dieser Werdegang ist aber schon seit einigen Jahren so.
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Re: Zulassung ohne Fahrzeugschein aber mit Betriebserlaubnis

Beitragvon Woelli » 29. Juni 2012 12:02

Thomas, seit 2006 im Februar ist das so, hat mir die Tante gesagt. Wäre die ES 10 Monate früher stillgelegt wurden, hätte ich jetzt das Problem nicht...

hätte hättte hätte....
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