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Sven Witzel hat geschrieben:Bremslicht ist schon dabei , auch der Spiegel
Hanseat hat geschrieben:Dann fange ich mal an ...
Bundesrepublik:
- Fahren mit Helm seit 1976
- Fahren mit Abblendlicht seit Oktober 1988
- TÜV-Hauptuntersuchung seit Dezember 1951, Plaketten seit 1960
- ASU (nur Benziner) April 1985
- AU (Benziner und Diesel) Dezember 1999
- AUK (Krafträder) April 2006
Ralle hat geschrieben:Vielleicht ist dieser Artikel auch ganz interessant?
lothar hat geschrieben:Sehr schön, Hanseat, wenn du die Quellen noch angeben kannst, könnten wir das in die Tabelle übernehmen!
Dieter hat geschrieben:Ich habe letztens mal was gesucht zum Thema Führerscheine West. Mit welchem Führerschein durfte man was fahren. Ich habe nur noch Angaben ab dem Rosa Schein entdeckt. Mich interessieren aber die früheren. Wir hatten letzdens eine Diskussion über die alte Klasse 4. Da wollten mir einige erzählen, dass man schon in den 60ern 80ccm fahren durfte. Vor ein paar Jahren habe ich mal eine entsprechende Auflistung gefunden. Aktuell nicht mehr. Vielleicht hat jemand noch einen Hinweis.
Dieter hat geschrieben:Vielen Dank für den Hinweis. Diese Infos habe ich auch öfters gefunden. Aber es beantwortet noch nicht meine Frage. Als Beispiel was durfte ich fahren wenn ich im Jahre xxxx meinen Führerschein der Klasse xx gemacht habe und was darf ich jetzt fahren. Also die gesamte Historie.
z.B. Klasse 4 in Grau von 1954?? bis 19.. ?? weniger als 50ccm offen. Klasse 5 in der Zeit weniger als 50ccm max. 40 Km/h.
Klasse 4 bis 1954?? 250 ccm, jetzt Klasse A oder A offen. ???? Hab ich mal gehört oder gelesen.
lothar hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere, wurde die Helmpflicht in der DDR stufenweise eingeführt.
Zunächst nur für den Fahrer und außerhalb geschlossener Ortschaften. Dann generell und evt. zeitgleich
mit Helmpflicht für Sozius.
§ 8 IV StVO DDR (5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986)
"Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet."
§ 8 IV StVO DDR (5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986)
"Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet."
Ralle hat geschrieben: Mit der Anordnung Nr.2 des Ministers des Innern zur Änderung der StVZO wird mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ein neues Unterscheidungszeichen mit den Kennbuchstaben DDR für die in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Fahrzeuge bei Fahrten außerhalb der DDR festgelegt. Die Einführung des Unterscheidungszeichens erfolgt im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zu den Wiener Konventionen über den Straßenverkehr und die Straßensignalisation.
Das Führen anderer Unterscheidungszeichen an den in der DDR zugelassenen Fahrzeugen ist ab 1. Januar 1974 nicht mehr gestattet. Die neuen Unerscheidungszeichen sind ab Dezember 1973 im Handel erhältlich.
Quelle: "Der Deutsche Straßenverkehr" Ausgabe 11/73
alexander hat geschrieben:"Westdeutschkand" hatte sich immer schon fuer "Deutschland" gehalten.
Hanseat hat geschrieben:Und wann bzw. wie war es im östlichen Teil?
Ralle hat geschrieben:Der wurde komplett als Zone bezeichnetHanseat hat geschrieben:Und wann bzw. wie war es im östlichen Teil?
Hanseat hat geschrieben:alexander hat geschrieben:"Westdeutschkand" hatte sich immer schon fuer "Deutschland" gehalten.
Dieses Schild auf unserer Seite der Zonengrenze bewies das Gegenteil:
Aber wir wollen die geneigte Leserschaft ja nicht mit Zeitgeschichte langweilen ...
Thor555 hat geschrieben: zum eigentlichen thema:
ab ca. 1980 sind die ochsenaugenblinker nicht mehr für vorne und hinten ausreichend, sondern nur für vorne, hinten müssen zusätzliche blinker verbaut sein.
genaue bestimmung und quelle kenne ich jetzt leider nicht, wer darauf wert legt, kann sich ja beim tüv erkundigen, oder es weis hier noch jemand.
hinkommen tut das aber ziemlich, n kumpel, wollte nur ochsenaugen für vorne und hinten, ohne blinker hinten, bei bj 83, hat von nem kulanten tüver dann die eintragung "geltende betriebserlaubnis BJ 78" bekommen, damit ist der nur ochsenaugenblinker für vorne und hinten zulässig.
Hanseat hat geschrieben:Tatsächlich waren die hinteren Zusatzblinker erst ab 01.01.1987 vorgeschrieben.
lothar hat geschrieben:...
seit wann linker Rückblickspiegel Pflicht?
Thor555 hat geschrieben:ok.wie gesagt, kann es nicht wirklich exakt belegen, müsste es dann aber nicht trotzdem so sein, dass wenn original vor 87 schon heckblinker drann waren nur ochsenaugen trotzdem nicht ausreichen?Hanseat hat geschrieben:Tatsächlich waren die hinteren Zusatzblinker erst ab 01.01.1987 vorgeschrieben.
ich kenne nur den fall meines kumpels, der eben hinten keine blinker wollte, der roller bj 83 aber hinten schon blinker hatte, die er zugeschweißt und verspachtelt hat.
eingetragen bekommen hat er dann vom tüvprüfer unseres vertrauens eben "betriebserlaubnis gemäß 78, was dem baujahr entspricht, wo die vesparoller hinten original noch keine blinker hatten.
und der tüvprüfer weis genau, was auch ohne eintragung geht und was nicht, da sein motto selbst meist ist "weniger ist oft mehr" was die eintragungen angeht.
Hanseat hat geschrieben:...@ andilescu: Der rechte Rückspiegel ist seit 01.01.1990 Pflicht (Mindestgröße 60 cm², ab 1998 68 cm²).
§ 8 IV StVO DDR (5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986)
"Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet."
Hanseat hat geschrieben:
1948 sah es dort noch so aus:
Sven Witzel hat geschrieben:Hanseat hat geschrieben:
1948 sah es dort noch so aus:
- lässt sich das noch überarbeiten ?
Ralle hat geschrieben:Du brauchst kein Bremslicht, trotzdem solltest du das vorher mit dem Prüfer abklären, der muß schließlich seinen Willi unter die Abnahme setzen.
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