gexx hat geschrieben:....Den Davida Halbschalenhelm habe ich auch...deswegen war auch meine Frage, ob man diesen nun weiterhin legal fahren darf?...
Die Frage lässt sich mit einiger Sicherheit mit "ja" beantworten.
Die Rechtslage hat sich defacto durch die Änderung der StVO 2006 nicht verändert. Bis dahin wurde in der StVO ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" verlangt. Gleichzeitig erlaubte die 2.Ausnahmeverordung die unbefristete Weiterverwendung von lediglich "geeigneten", also auch nicht amtlich geprüften Helmen. In der begleitenden VwV wurde dann erläutert, was geeignet bedeutet.
In der Praxis also genau das, was jetzt im geänderten Text der StVO steht. Mit der Änderung der StVO wurden natürlich auch Ausnahmeverordnung und VwV aufgehoben. Damit der auslegungsbedürftige Begriff "geeignet", nach Aufhebung der erläuternden VwV, ein wenig konkreter wird, hat das Verkehrsministerium 2008 dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
"Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“
Zusammenfassend also: War der Helm nach alter Rechtslage geeignet, ist er das immer noch. Es sei denn es ist der gleiche Helm wie schon damals, dann könnte er heute auch einfach zu alt sein. Das wird möglicherweise ein Gericht oder Gutachter feststellen, wenn ein Anlass vorliegt. Sprich, etwas passiert ist. Das war aber auch früher schon so.