von Veto11 » Gestern 15:37
Hallo zusammen!
Ich war die letzten elf Jahre vor der Frühpensionierung bei der Berliner Verkehrspolizei. Beim Wechsel in diese Sparte (1988) war ein dreimonatiger Verkehrslehrgang obligatorisch wo erst das allgemeine Wissen in Verkehrsrecht aufgefrischt und dann spezifische Themen gepaukt wurden, wie etwa Fahrpersonalrecht, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrengutverordnung etc., dann Fahrschule Motorrad und Lkw sofern nötig.
Beim Thema Helmpflicht gab es Hintergrundwissen etwa zu Halbschalenhelmen. Damit waren ältere Kollegen die ich dort hatte noch unterwegs bis 1976. Mit der Halbschale von Römer mit den Seitenteilen aus Leder und den Höhrschalen aus weißem Plastik über den Ohren. Die wurden damals mit behördenuntypischer Geschwindigkeit ausgemustert und durch Jethelme ersetzt nachdem jemandem eher zufällig eine Statistik eines Versicherers in die Hände gefallen war. Demnach lag die Chance bei einem seitlichen Aufprall mit diesen Helmen bei mehr als 95 % für einen Schädelbasisbruch! Spätere Vergleiche mit Zahlen aus anderen europäischen Ländern haben das bestätigt. Es ging dabei um die Bauart Halbschale, nicht um den Hersteller, das Helmschalen- oder Innenpolstermaterial! Das hat die Ergebnisse nicht beeinflußt. Die Kollegen der DVP haben später ähnliches berichtet.
Den Begriff geeignet anstelle von amtlich zugelassen hat man mit einer Änderungsverordnung zur StVO im Jahre 2006 eingebracht. Vordergründig war bei der Änderung das die Helmtragepflicht auf Trikes und Quads gesetzlich abschließend geregelt werden musste (siehe: 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften). Das wurde wegen der Änderungen in übergeordneten europäischen Vorschriften nötig und war zuvor über Eintragungen im Fahrzeugschein erzwungen worden. Die Begriffsänderung ist dabei eher unbeabsichtigt in die StVO geraten, weil man sich bei den Beratungen im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen dort unsicher war ob amtliche Zulassung nur deutsche Normen oder auch die ECE oder z.B. die DOT Zulassung erfassen würde. Der Gesetzgeber jedenfalls war damals der Auffassung das geeignet im Sinne von aktuellen Normen zu verstehen sei. Die Dummköpfe haben aber verabsäumt das auch im Bundesgesetzblat so zu veröffentlichen. Tatsächlich müsste man das in den Beratungsprotokollen des Bundestages und der beteiligten Ausschüsse von 2005 nachlesen. Die sind mir aber nicht zugänglich. Es gibt dazu auch noch keine veröffentlichte Rechtsprechung die das geklärt hätte. Ich habe jetzt mehr als drei Stunden in den öffentlich zugänglichen Datenbanken Urteile und Bundesgesetzblatt herumgewühlt.
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Veto11 am 5. Juli 2025 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Ein Freund vom Greenwich Canoe Club
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Damals wars: CY 50, DT 175 MX, SR 500, 2x R 27, R 80 G/S, 3x RD 250 F, GT 250 X7, GT 380, ETZ 250, ETZ 251 Gespann (Wendel), KMZ (Dnepr) MT-11 Gespann, K 75 C, K 1100-EML-Stahmer Gespann.
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Diverse Blechdosen.