Reifenneuverordnung ab 01.01.25

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 26. April 2025 23:35

Treibstoff hat geschrieben:Man braucht ja nur darauf achten, daß bei der Neuausstellung der Papiere dieser Spruch garnicht erst eingetragen wird.

Schon klar. Und genau dafür empfiehlt es sich, das Papier vom Prüfer als Argumentationshilfe aufzubewahren.
Einfach nur was sagen dürfte in den meisten Zulassungsstellen nicht ausreichen. Besonders dann wenn die Papiere schon falsch ausgedruckt sind und nochmal neu ausgedruckt werden müssten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Treibstoff » 27. April 2025 07:57

Enz-Zett hat geschrieben:...
Einfach nur was sagen dürfte in den meisten Zulassungsstellen nicht ausreichen.
...

Man sollte nicht "einfach nur was sagen", sondern schon bestimmt und auch fordernd auftreten und sich nicht abwimmeln lassen. Sich im Ton zu vergreifen, ist aber auch nicht angeraten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon waldi » 27. April 2025 08:48

In den Papieren der Kawa steht noch die alte Reifenbezeichnung. Da es die Reifen nicht mehr gibt sind halt aktuelle Reifen mit der jetzigen Zollgrösse verbaut. Gestern beim Tüv keine Probleme gehabt. Hu ohne Mängel bestanden.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 27. April 2025 09:55

Treibstoff hat geschrieben:Man sollte nicht "einfach nur was sagen", sondern schon bestimmt und auch fordernd auftreten und sich nicht abwimmeln lassen. Sich im Ton zu vergreifen, ist aber auch nicht angeraten.
Richtig, besonders der Ton. "Der falsche Ton" liegt aber gelegentlich im Ohr des Empfängers, nicht im Mund des Senders, da ist man dann ziemlich machtlos.
Deswegen: Besser das TÜV-Papier dabei haben. Amtliche Dokumente und Stempel sind in Behörden ein nicht zu verachtendes Pfund :wink:

waldi hat geschrieben:In den Papieren der Kawa steht noch die alte Reifenbezeichnung. Da es die Reifen nicht mehr gibt sind halt aktuelle Reifen mit der jetzigen Zollgrösse verbaut. Gestern beim Tüv keine Probleme gehabt. Hu ohne Mängel bestanden.
Dann hat er nicht gründlich genug geprüft. Wiege dich nicht in falscher Sicherheit, in einer Verkehrskontrolle (die evtl. genau auf so was fokussiert ist), kannst du trotzdem Probleme bekommen.
Raus kommst du nur mit einem Schreiben von Kawa oder dem Reifenhersteller, welches aktuelle Reifenmodell dem damaligen entspricht, und dann eintragen lassen. Ist nun also deine Sache, ob lieber Glücksspiel oder lieber vorbeugende Konfliktvermeidung, bei der du dann eh den Kürzeren ziehen würdest.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon seife » 28. April 2025 16:20

Nochmal zu "gemäß BE beachten":
bei Polizeikontrollen hat das bisher niemand bemerkt oder bemängelt,
einem DEKRA-Prüfer dem das mal bei der Prüfung meiner GS500E aufgefallen ist habe ich geantwortet "dann müssen sie mal in der Betriebserlaubnis nachschauen, ob dort was drin steht, meines Wissens steht dort aber keine Herstellerbindung drin", was er mit dem Aufkleben des Prüfsiegels beantwortet hat ;-)
Also wenn er meint daß da was drin steht was nicht mit den montierten Reifen übereinstimmt, dann soll er mir das zeigen. Hat bisher keiner gemacht. Ich hab aber die Originalgrößen drauf (und vorn und hinten denselben Hersteller).
Gruß, Stefan

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 28. April 2025 21:15

Was die Prüfer und Beamten machen sollen und machen tun, ist ja nicht immer deckungsgleich.

Ja, wer die Reifengröße gemäß ZB1 drauf hat, und vorne wie hinten gleicher Hersteller, ist so unverdächtig dass sich die meisten Prüfer wohl die weitere Kontrolle sparen.

Und ich würde fast meinen, bei wem in der ZB1 kein Fabrikat bei der Reifengröße dabei steht, hat auch keins in der BE stehen.

Interessant ist es in erster Linie für die, die a) ein Fabrikat eingetragen haben, und b) dieses Fabrikat nicht mehr erhältlich ist. Oder die gerne ein anderes Fabrikat haben möchten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon siggi_f » 28. April 2025 21:58

Enz-Zett hat geschrieben:Und ich würde fast meinen, bei wem in der ZB1 kein Fabrikat bei der Reifengröße dabei steht, hat auch keins in der BE stehen.

Das - finde ich - ist eine Gewagte These, die sich im Falle eines Falles am Kontrollpunkt bös rächen kann.

Enz-Zett hat geschrieben:Interessant ist es in erster Linie für die, die a) ein Fabrikat eingetragen haben, und b) dieses Fabrikat nicht mehr erhältlich ist. Oder die gerne ein anderes Fabrikat haben möchten.

Leidiges, wiederholtes Thema. Es ist Wurscht, was im "Schein"( ZB 1? ZB 2? Sorry... ) steht, wenn da die Floskel "Reifenfabrikats Bindung gemäss BE" beinhaltet ist, Zählt halt die BE.
Prüfer können es ignorieren, klar.
Prüfer können es für Schwachfug halten und ignorieren, auch klar.
Und trotzdem läuftst Du vor die Pumpe, wenn da ein §en-Reiter die Kontrolle durchführt.
Wenn im Falle eines Falles der BE steht, das nur ME 123 / Block Scheißndreck zugelassen ist, ist halt nur das Ding zugelassen. Verfügbar: egal, Qualität: egal. Erlaubt ist, was eingetragen ist.
Es kann alles immer gut ablaufen, und die Prüfer sind kulant schicken einen Heim, natürlich.
Aber: will ich mich darauf verlassen?

Bitte diese Entscheidung persönlich Treffen!

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Nordlicht » 29. April 2025 09:23

Bei meiner Honda steht dieser Satz drinn,dann hat der gute Mann beim TÜV nachgeschaut,sie fällt nicht darunter brauch auch nichts ausgetragen werden TÜV ohne Probleme
Gruß Uwe.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 29. April 2025 17:59

siggi_f hat geschrieben:Das - finde ich - ist eine Gewagte These, die sich im Falle eines Falles am Kontrollpunkt bös rächen kann.

Theoretisch ja, aber praktisch?
Wie viele Fälle kennst du, bei denen tatsächlich keine Fabrikatsbindung in den Papieren steht, aber in der BE?

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Dieter » 29. April 2025 19:15

Fast überall bei den älteren Mopeds. Das ist ja das Blöde. Als normaler Nutzer weist du nicht was bei deinem Motorrad mal erlaubt war. Hat die ganzen Jahre auch niemanden Interessiert solange eine Freigabe vom Reifenhersteller vorlag.


Gruß
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Mainzer » 29. April 2025 19:29

Enz-Zett hat geschrieben:
siggi_f hat geschrieben:Das - finde ich - ist eine Gewagte These, die sich im Falle eines Falles am Kontrollpunkt bös rächen kann.

Theoretisch ja, aber praktisch?
Wie viele Fälle kennst du, bei denen tatsächlich keine Fabrikatsbindung in den Papieren steht, aber in der BE?

Ich kennen einen, da ich den selbst habe.
Im alten Brief/Schein der California stand die Fabrikatsbindung drin, in den 2021 neu ausgestellten Papieren nur noch der bekannte Satz. Der KÜS-Prüfer hat mir neulich mal die komplette Betriebserlaubnis auf seinem Rechner gezeigt, dort stand genau die Bindung drin wie im alten Brief/Schein
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 29. April 2025 22:08

Mainzer hat geschrieben:Im alten Brief/Schein der California stand die Fabrikatsbindung drin, in den 2021 neu ausgestellten Papieren nur noch der bekannte Satz.

Stands im alten Schein mit direkt bei der Reifengröße (Ziffer 20-23), oder in den Bemerkungen (Ziffer 33)?

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Mainzer » 30. April 2025 05:17

In den Bemerkungen.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon FrankfurterJung » 30. April 2025 12:17

Hallo,
ich hatte an einer Yamaha XJ600 auch schon das Problem mit der Fahrzeugschein-Eintragung.
Bei mir steht auch unter Bemerkungen "Reifenfabrikatsbindung gemaß BE beachten" drin.
Die erste TÜV-Prüfstelle lehnte die HU direkt ab, es seien die falschen Reifen drauf (Größe natürlich richtig, aber falsches Fabrikat). Welcher Reifenhersteller und welcher Typ denn vorgeschrieben sei wollte man mir nicht beantworten, nur daß der aktuelle Pirelli-Reifen neu per Einzelabnahme eingetragen werden müsse.
Die zweite TÜV-Prüfstelle gab mir anstandslos die HU mit der Auskunft daß in besagter Betriebserlaubnis für das Motorrad gar keine Hersteller- und Typ-Bindung eingetragen sei und gab mir dies auch schriftlich auf dem TÜV-Bericht.
Mal sehen was bei der nächsten HU passiert.

Grüße,
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Bambi » 30. April 2025 12:57

Hallo zusammen,
da wir es gerade in einem anderen Thread mit der jährlichen Hauptuntersuchung haben: das wäre doch mal ein Geschäftsmodell für die Prüfstellen. Man schaut in die Betriebserlaubnisse der Motorräder und gibt dem Fahrer mit den originalen Größen einen Schein an die Hand, daß in der BE außer der Größe keine Bindung an einen bestimmte Marke oder gar an einen bestimmten Typen steht ... Dafür würde ich auch gerne mal, sagen wir, 30 EUR zahlen.
Schöne Grüße, Bambi
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 30. April 2025 17:42

Gibt es doch schon.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Bambi » 30. April 2025 22:48

Nun Enz-Zett,
so einfach wie von mir vorgeschlagen noch nicht. Hier werden von kategorischer Ablehnung über 50 EUR für die Übernahme der jetzt ungültigen Bescheinigungen der Reifenhersteller bis 300 EUR für eine zweifelhafte Untersuchung alle möglichen Szenarien und Beträge genannt. Da gehört einfach eine simple Verfahrensweise rein die für alle Seiten eine leist- und bezahlbare Version darstellt.
Schöne Grüße, Bambi
PS: ich denke, ich warte einfach mal die nächsten Hauptuntersuchungen ab. Dann sehe ich ja, was man mir erzählt ... Beim Big-Gespann könnte das lustig werden. Hinterradfelge nach vorn gespeicht und die gleiche Reifengröße wie auch hinten eingetragen. Aber ohne den Bindungsvermerk lt. BE. Und bei den geänderten Größen der Suzuki GN 400 steht nur 'von einem Hersteller'. Seit Heidenau das liefert bin ich damit zufrieden.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 1. Mai 2025 13:41

Guter Bambi, dass es von dir gewünschte Verfahren gibt, heißt doch noch lange nicht dass sich alle dran halten und so verfahren.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon dscheto » 1. Mai 2025 19:38

Den Überwachungsbehörden ist die Nutzung der BE erlaubt, ob eine Kopie oder Weitergabe an den Fahrzeughalter lizensiert ist, sollte man prüfen.
Da über ungelegte Eier 2 Seiten lang subjektiv diskutiert wird, sehe ich das gleiche Ende auch in der Rubrik "TÜV nach einem Jahr" und "was ist das beste Öl".

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon waldi » 2. Mai 2025 10:42

Mein Reifenproblem ist gelöst. Mit der CBR beim netten Graukittel gewesen und die Reifenbindung austragen und den 180er Reifen eintragen lassen. Jetzt kann ich Markenfrei halt nur Reifen des gleichen Typs fahren. Das sollte man eh machen.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon der janne » 2. Mai 2025 11:20

War vorhin mit der FJ1200 bei der HU, hab gleich mal gefragt, die sagen auch das es alles schwierig ist, ob nach BE oder EU Zulassung...theoretisch immer Einzelfälle.
Ich hatte Glück, da meine eine Einzelabnahme hatte als Grauimport, da gilt quasi die BE nicht mehr...
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon waldi » 2. Mai 2025 12:05

Da sieht man so langsam nicht mehr durch. Wegen der Kawa hab ich gefragt und da soll es keine Probleme wegen der anderen Bezeichnung der Reifen geben. Der Spass mit der Honda hat 154,50 gekostet. Hilft ja nix und jetzt kann die nächste Kontrolle ohne Zittern kommen. :D

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon CJ » 2. Mai 2025 14:47

Bambi hat geschrieben:...ich warte einfach mal die nächsten Hauptuntersuchungen ab. Dann sehe ich ja, was man mir erzählt ... Beim Big-Gespann könnte das lustig werden...

Dein Gespann ist eine Einzelabnahme und hat demzufolge eine Einzelbetriebserlaubnis. Da interessiert die "Serien"-BE ab Werk für das Mopped nicht mehr. Was in deinem Gutachten §21 drin steht zählt, sonst nix.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Bambi » 2. Mai 2025 22:47

CJ hat geschrieben:
Bambi hat geschrieben:...ich warte einfach mal die nächsten Hauptuntersuchungen ab. Dann sehe ich ja, was man mir erzählt ... Beim Big-Gespann könnte das lustig werden...

Dein Gespann ist eine Einzelabnahme und hat demzufolge eine Einzelbetriebserlaubnis. Da interessiert die "Serien"-BE ab Werk für das Mopped nicht mehr. Was in deinem Gutachten §21 drin steht zählt, sonst nix.


Hallo CJ,
davon gehe ich jetzt auch erst einmal aus. Warten wir es ab ...
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Dieter » 28. Juli 2025 18:29

Aus meiner Sicht macht es jetzt Sinn das Thema abzuschließen und die Bindung austragen zu lassen wenn sie in den Papieren steht. Günstiger wird es sowieso nicht mehr.

Für Ramonas Skorpion habe ich letzte Woche bei der DEKRA das Gutachten zur Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung erstellen lassen.
Der Prüfer war noch sehr jung und positiv angagiert. Er hat sich alles sehr ausgiebig angesehen und sogar eine kurze Probefahrt unternommen.
Es gab von seiner Seite keine Bedenken. Dann hat er noch den Schreibkram erledigt, wollte noch 94 € und hat mir dann das Gutachten ausgehändigt.

Dann kamen noch 2 Tips von ihm.
1. Bei der Neuausstellung der Papiere darauf achten, das nicht wieder der blöde Satz da eingetragen wird. Ist ja jetzt angeblich Standard.
2. Auf der Rückseite des Gutachtens steht dann noch der Satz, Zitat: "Die Gutachten gelten längstens 18 Monate ab Datum der Ausstellung"

Einen Termin beim Amt konnte ich inzwischen auch schon reservieren. Bis dahin sollte man einfach das Gutachten dabei haben.
Ich habe mir einfach einen Termin am nächsten Dienstag rausgesucht. Das ist schon etwas trickreich.
Sehr früh Morgens findet man noch Termine. Etwas später sind dann schon alle wieder weg.
Dann will ich auch mal versuchen den sinnlosen Satz bei der ETZ auch austragen zu lassen und das als einen Fehler vom Amt hinzustellen. Mal sehen was passiert.

Bei meiner Solo VX musste ich letztes Jahr die BT 46 eintragen lassen sonst hätte ich keine HU bei der GTÜ bekommen. Hatte ich ja schon etwas zu geschrieben. Da will ich jetzt nicht schon wieder so viel Geld dafür ausgeben. Die anderen Solos haben nur "Reifen von einem Hersteller" dort stehen oder gar nichts.

Bei meinem VX Gespann habe ich damit keine Probleme da ich ringsherum Autoreifen fahre und dort nur die Größen eingetragen sind. Ist ja eine Einzelabnahme. Bin mal gespannt ob ich irgendwann mal auf jemanden treffe, der trotzdem auf den originalen Reifen für die VX besteht. Inzwischen halte ich alles für möglich.


Gruß
Dieter

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon gexx » 30. Juli 2025 20:26

dscheto hat geschrieben:Bei MZ gab es niemals eine Fabrikatsbindung, nur eingetragene Dimensionen.


Nicht ganz korrekt...Neckermann MZ hatten wohl Fabrikatsbindungen. Ob das alle Typen betrifft, keine Ahnung...

-- Hinzugefügt: 30/7/2025, 20:31 --

der janne hat geschrieben:Ich hatte Glück, da meine eine Einzelabnahme hatte als Grauimport, da gilt quasi die BE nicht mehr...


Weiß nicht, ob Einzelabnahmen Glück sind...wenn du irgendwelche Teile mit ABE für die FJ nachrüsten willst, z.B. Stahlflex, dann musst du durch die Einzelabnahme immer eine Eintragung machen lassen. Das ist da ein ganz großer Nachteil der Importfahrzeuge.

-- Hinzugefügt: 30/7/2025, 20:39 --

FrankfurterJung hat geschrieben:Die erste TÜV-Prüfstelle lehnte die HU direkt ab, es seien die falschen Reifen drauf (Größe natürlich richtig, aber falsches Fabrikat). Welcher Reifenhersteller und welcher Typ denn vorgeschrieben sei wollte man mir nicht beantworten, nur daß der aktuelle Pirelli-Reifen neu per Einzelabnahme eingetragen werden müsse.


Mit denen hätte ich diskutiert...wenn eine Reifenfabrikatsbindung besteht, hätten die auch sagen müssen, welche Typen das sein sollen. Ansonsten direkt mit dem Vorgesetzten sprechen bzw. anderweitig eine Beschwerde einlegen . Gerade der TÜV hat uns diese Kacke eingebrockt, dann sollen die sich auch an die Regeln halten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon dscheto » 30. Juli 2025 20:53

gexx hat geschrieben:
dscheto hat geschrieben:Bei MZ gab es niemals eine Fabrikatsbindung, nur eingetragene Dimensionen.


Nicht ganz korrekt...Neckermann MZ hatten wohl Fabrikatsbindungen. Ob das alle Typen betrifft, keine Ahnung... ...

Ist das belegbar durch originale Papiere? Soweit ich weiß, ging das erst ab 1990 los. Ich hab einen alten BMW Brief von 1979, da war nix drin.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon gexx » 30. Juli 2025 21:17

Es war wohl eine TS125...ich versuche mal nähere Infos zu bekommen
Es gibt Maschinen vor 1990 mit Fabrikatsbindung. Bei Maschinen aus den 70ern bis Mitte der 80er ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass keine Fabrikatsbindung besteht. Alle meine Maschinen aus dem Zeitraum haben auch keine Bindung. Aber danach ging es wohl los, wahrscheinlich erst vereinzelt und dann flächendeckend

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » Gestern 20:28

gexx hat geschrieben:Mit denen hätte ich diskutiert...wenn eine Reifenfabrikatsbindung besteht, hätten die auch sagen müssen, welche Typen das sein sollen.
Und dann?
Weißt du denn, dass er keine Typen genannt bekommen hat, oder spekulierst du nur?

Und gehen wir mal davon aus, er hat dann zulässige Reifen genannt bekommen - was hätte der Prüfer dann machen sollen? HU durchführen? Es sind dann ja immer noch die falschen Reifen drauf, also müsste er die durchfallen lassen. Ich halte es da für wesentlich fairer, wenn er von vorn herein die HU gar nicht beginnt, wenn schon klar ist dass sie nicht bestanden wird.


gexx hat geschrieben:Ansonsten direkt mit dem Vorgesetzten sprechen bzw. anderweitig eine Beschwerde einlegen . Gerade der TÜV hat uns diese Kacke eingebrockt, dann sollen die sich auch an die Regeln halten.
Und was genau willst du reklamieren? Oder welche Regeln genau hält der TÜV nicht ein? Ich bin auf die Antwort gespannt - bitte eine klare, konkrete Antwort, nicht irgendwelches Wischiwaschi.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon gexx » Gestern 20:41

Enz-Zett hat geschrieben:Weißt du denn, dass er keine Typen genannt bekommen hat, oder spekulierst du nur?


Du musst dir auch schon den Beitrag durchlesen, auf den ich mich bezog

Die erste TÜV-Prüfstelle lehnte die HU direkt ab, es seien die falschen Reifen drauf (Größe natürlich richtig, aber falsches Fabrikat). Welcher Reifenhersteller und welcher Typ denn vorgeschrieben sei wollte man mir nicht beantworten, nur daß der aktuelle Pirelli-Reifen neu per Einzelabnahme eingetragen werden müsse.



Was ich reklamieren würde? Das man eine Reifenfabrikatsbindung annimmt, die es garnicht gibt und dadurch die HU-Plakette verweigert

Irgendwie hast du meinen Beitrag nicht verstanden, oder? Und den Beitrag von Victor nicht gelesen. Da steht doch ganz klar drin, dass bei einer anderen Prüforganisation später bestätigt wurde, dass keine Reifenfabrikatsbindung für seine XJ besteht. Das wollte anscheinend die erste Prüfstelle ignorieren und ihm Geld aus der Tasche ziehen für eine nicht notwendige Eintragung. Und genau deswegen hätte ich reklamiert.

Ich vermute aber, du hast irgendwie einen anderen Beitrag in Erinnerung...es sei dir verziehen :mrgreen:
Zuletzt geändert von gexx am 5. August 2025 21:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon dscheto » Gestern 20:59

Gexx, ich sehe das wie Du. Ist die Größe richtig, darf die HU nicht abgelehnt werden. Wir haben EU-Recht und nicht mehr lokale Bedingungen um eigene Produkte zu schützen, andere Hersteller dürfen nicht abgelehnt werden, die Maße von Reifen sind genormt. Einschränkungen Radial und Diagonal lass ich gelten, ebenso ein Hersteller für vorn und hinten am Motorrad, keine Mischbereifung.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon siggi_f » Gestern 21:23

dscheto hat geschrieben:Gexx, ich sehe das wie Du. Ist die Größe richtig, darf die HU nicht abgelehnt werden. Wir haben EU-Recht und nicht mehr lokale Bedingungen um eigene Produkte zu schützen, andere Hersteller dürfen nicht abgelehnt werden, die Maße von Reifen sind genormt. Einschränkungen Radial und Diagonal lass ich gelten, ebenso ein Hersteller für vorn und hinten am Motorrad, keine Mischbereifung.

Nö.
Wieder Mal: Zulassung der kritischen Fahrzeuge per ABE erfolgte nach deutschem Recht in den 90ern.
Zweitens: Reifen unterschiedlicher Hersteller haben - in Toleranzen, ja - unterschiedliche Wölbungen und damit unterschiedliche Breiten.
Da ist EU unbeteiligt, sucht Euch bitte Entscheider von vor 30 Jahren und haut denen auffe Fresse - verdient hätten sie es!

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon dscheto » Gestern 21:40

Siggi, typisch deutsch verbohrt. Eine Fabrikatsbindung bedeutet, dass die Herstellungsmaschinen der 90er, die Reifentechnologie, Gummimischung und das Profil weiter verwendet wird. Welcher Hersteller - außer vielleicht Heidenau - tut das noch?

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Dieter » Gestern 21:43

Hallo Dscheto,

einfach nur falsch. Wir haben unterschiedliche Rechtslagen.
- 1x Fahrzeuge ab etwas nach 2000 die nach dem neuen EU Recht zugelassen sind. Da gibt es nicht diese größeren Probleme.
- 1x Fahrzeuge die bis dahin zugelassen wurden und damit diese größeren Probleme haben können da sie noch nach nationalem Recht zugelassen wurden.

Die meisten Fahrzeuge die eine solche Eintragung mit der Reifenfabrikatsbindung haben stammen sicher aus den 90ern bis Anfang der 2000er.
Die Reifenfabrikatsbindung wurde für etwas leistungstärkere Fahrzeuge eingeführt. Von älteren aus den 80ern ist mir das nicht bekannt. Dort gab es allerdings des öfteren das Problem, das es die eingetragenen Reifengrößen nicht mehr gab. Dort wurden dann auch lange ähnliche Reifengrößen akzeptiert oder es wurde dabei weggesehen. Auch hier sind wohl inzwischen neue Eintargungen erforderlich.

Die 2 Takt Emmen die noch nach altem DDR Recht gebaut wurden, also bis zum Modell ETZ 251 usw. und andere kleineren Motorräder haben nur eine Reifengröße eingetragen ohne sonstiges wie eine Reifenfabrikatsbindung, also alle, auch die die in der BRD verkauft wurden. Was nach der Wende mit den Emmen und den Reifen war ist mir unbekannt. Allerdings bei der Skorpion fand sich der Eintrag auch.

Unsere kleinen Susies, GN 250, TU 250 haben selbst Ende der 90er max. den Eintrag "Reifen nur von einem Hersteller" Die älteren hatten nur die Reifengrößen eingetragen. Bei den größeren Modellen gab es allerdings die Reifenfabrikatsbindung. Die sollte man dann auch austragen lassen. WIe z. Bsp. bei meiner 96er VX.


Jetzt noch der Abschluss von meinem Bericht: viewtopic.php?f=76&t=98222&start=50#p2135038

Heute war ich dann beim Bürgeramt um die Austragung bei der Skorpion durchführen zu lassen. Ich benötigte ein Schreiben meiner Tochter das ich es für ihr Motorrad machen darf, das Gutachten und meinen Ausweis. 5 Min. später war das dann erledigt. Ich musste diesmal 11,70 € dafür bezahlen.

Anschließend habe ich das gleiche Thema bei meiner ETZ 250 angesprochen. Dort hat man ja bei der Eintragung der Niederquerschnittreifen vor ca. 2 Jahren auch diesen Satz eingetragen. Ich hatte als Argument eine Kopie von der letzten Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabei. Dort gab es diesen Eintrag ja auch nicht. Ich hatte mich schon auf größere Diskussionen eingestellt. Aber nichts, die Dame hat sich meinen alten Schein angesehen und war auch der Meinung das damals ein Fehler gemacht wurde. Sie hat den Satz ausgetragen und zu dem Punkt den alten Stand wiederhergestellt. Die Eintragung der Niederquerschnittreifen blieb selbstverständlich auch erhalten. Für die Änderung brauchte ich nichts zu zahlen. Ein rundherum gelungener Behördenbesuch.


Gruß
Dieter

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon siggi_f » Heute 04:34

dscheto hat geschrieben:Siggi, typisch deutsch verbohrt. Eine Fabrikatsbindung bedeutet, dass die Herstellungsmaschinen der 90er, die Reifentechnologie, Gummimischung und das Profil weiter verwendet wird. Welcher Hersteller - außer vielleicht Heidenau - tut das noch?


Ich nehme Mal zu Deinen Gunsten an, das Du mit "Deutsch verbohrt" nicht mich persönlich, sondern die Zulassungsklauseln meinst.
Inhaltlich hast Du natürlich Recht und damit das Problem zum X-ten Mal beschrieben.
Rechtlich ändert sich dadurch leider nichts, sind in der ABE 90er-Jahre Reifen eingetragen, dürfen bis zur Austragung der Klausel nur diese legal auf der Straße gefahren werden und andere Pellen sind ein Totschlag Argument für die HU.
Beides - HU und Fahren - kann gut gehen, solange Prüfer und Rennleitung nicht drauf aufmerksam werden, aber man hat ggf. Zur unpassenden Zeit eine Diskussion am Hals, die man nur verlieren kann. Wenn es blöd läuft, steht der Bock länger. Muss Jeder selbst entscheiden.

VG
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