Hallo Dscheto,
einfach nur falsch. Wir haben unterschiedliche Rechtslagen.
- 1x Fahrzeuge ab etwas nach 2000 die nach dem neuen EU Recht zugelassen sind. Da gibt es nicht diese größeren Probleme.
- 1x Fahrzeuge die bis dahin zugelassen wurden und damit diese größeren Probleme haben können da sie noch nach nationalem Recht zugelassen wurden.
Die meisten Fahrzeuge die eine solche Eintragung mit der Reifenfabrikatsbindung haben stammen sicher aus den 90ern bis Anfang der 2000er.
Die Reifenfabrikatsbindung wurde für etwas leistungstärkere Fahrzeuge eingeführt. Von älteren aus den 80ern ist mir das nicht bekannt. Dort gab es allerdings des öfteren das Problem, das es die eingetragenen Reifengrößen nicht mehr gab. Dort wurden dann auch lange ähnliche Reifengrößen akzeptiert oder es wurde dabei weggesehen. Auch hier sind wohl inzwischen neue Eintargungen erforderlich.
Die 2 Takt Emmen die noch nach altem DDR Recht gebaut wurden, also bis zum Modell ETZ 251 usw. und andere kleineren Motorräder haben nur eine Reifengröße eingetragen ohne sonstiges wie eine Reifenfabrikatsbindung, also alle, auch die die in der BRD verkauft wurden. Was nach der Wende mit den Emmen und den Reifen war ist mir unbekannt. Allerdings bei der Skorpion fand sich der Eintrag auch.
Unsere kleinen Susies, GN 250, TU 250 haben selbst Ende der 90er max. den Eintrag "Reifen nur von einem Hersteller" Die älteren hatten nur die Reifengrößen eingetragen. Bei den größeren Modellen gab es allerdings die Reifenfabrikatsbindung. Die sollte man dann auch austragen lassen. WIe z. Bsp. bei meiner 96er VX.
Jetzt noch der Abschluss von meinem Bericht:
viewtopic.php?f=76&t=98222&start=50#p2135038Heute war ich dann beim Bürgeramt um die Austragung bei der Skorpion durchführen zu lassen. Ich benötigte ein Schreiben meiner Tochter das ich es für ihr Motorrad machen darf, das Gutachten und meinen Ausweis. 5 Min. später war das dann erledigt. Ich musste diesmal 11,70 € dafür bezahlen.
Anschließend habe ich das gleiche Thema bei meiner ETZ 250 angesprochen. Dort hat man ja bei der Eintragung der Niederquerschnittreifen vor ca. 2 Jahren auch diesen Satz eingetragen. Ich hatte als Argument eine Kopie von der letzten Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabei. Dort gab es diesen Eintrag ja auch nicht. Ich hatte mich schon auf größere Diskussionen eingestellt. Aber nichts, die Dame hat sich meinen alten Schein angesehen und war auch der Meinung das damals ein Fehler gemacht wurde. Sie hat den Satz ausgetragen und zu dem Punkt den alten Stand wiederhergestellt. Die Eintragung der Niederquerschnittreifen blieb selbstverständlich auch erhalten. Für die Änderung brauchte ich nichts zu zahlen. Ein rundherum gelungener Behördenbesuch.
Gruß
Dieter
ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)