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Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Ysengrin hat geschrieben:Hmmm, ich dachte, das sei legal. Dann lasse ich lieber die Finger davon. Zumindest, bis mein Motorrad den TÜV-Segen hat. Danach kann man sich ja immernoch nach einer gelben Birne oder einfach Birnenlack umschauen.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Ysengrin hat geschrieben:Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es soooo extrem dunkler ist. Sonst hätte seinerzeit kein Franzose eine Nachtfahrt überlebt.
Andreas hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es soooo extrem dunkler ist. Sonst hätte seinerzeit kein Franzose eine Nachtfahrt überlebt.
Vermutlich ist das der Grund weshalb die Franzosen...
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben: Das mit der gelben Brille müsste man glatt mal ausprobieren, mal gucken, wo ich sowas mal herbekomme...
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:Nuja, bin seit dem Kindergarten mit Sehhilfe gehandicapt, da isses nicht ganz so einfach... aber zum ausprobieren... na mal sehen...
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:Genau. Das sind die Momente, wo ich immer einen zweiten (dritten?) Blick in den Spiegel werfen muss, weil ich nicht erkennen kann, ob da ein Blinker gesetzt ist oder nicht...
Robert K. G. hat geschrieben:Das ist bei gelben Licht immer so. Ich wollte nur eine legale Möglichkeit zeigen.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Tja, ist nun weißes Scheinwerferlicht in der StVO oder in der StVZO vorgeschrieben? Denn es ist absolut Quark, dass alle in Deutschland befindlichen Fahrzeuge weißes Scheinwerferlicht haben müssen, oder Scheinwerfer / Glühbirnen / Leuchtengläser / ... mit Prüfzeichen oder, oder, oder. Kein Franzose mußte je an der grenze seine Glühbirnen tauschen, in Frankreich zugelassene Fahrzeuge durften eh und je mit gelben Scheinwerfern in Deutschland rumfahren.Wolle69 hat geschrieben:Denn auch Fahrzeuge, die nicht der deutschen StVZO unterliegen, sind an die STVO gebunden, in der da was von "Fahrzeug muss vorschriftsmäßig" steht, was wiederum im Kontext der StVZO zu sehen ist.
Enz-Zett hat geschrieben:...
Übrigens hatte keiner meiner Franzosen gelb gefärbte Scheinwerfergläser, sondern alle gelbe Glühleuchten.
...
Enz-Zett hat geschrieben:Tja, ist nun weißes Scheinwerferlicht in der StVO oder in der StVZO vorgeschrieben? Denn es ist absolut Quark, dass alle in Deutschland befindlichen Fahrzeuge weißes Scheinwerferlicht haben müssen, oder Scheinwerfer / Glühbirnen / Leuchtengläser / ... mit Prüfzeichen oder, oder, oder. Kein Franzose mußte je an der grenze seine Glühbirnen tauschen, in Frankreich zugelassene Fahrzeuge durften eh und je mit gelben Scheinwerfern in Deutschland rumfahren.Wolle69 hat geschrieben:Denn auch Fahrzeuge, die nicht der deutschen StVZO unterliegen, sind an die STVO gebunden, in der da was von "Fahrzeug muss vorschriftsmäßig" steht, was wiederum im Kontext der StVZO zu sehen ist.
Enz-Zett hat geschrieben:Tja, ist nun weißes Scheinwerferlicht in der StVO oder in der StVZO vorgeschrieben?
StVZO §50 Abs. 1Enz-Zett hat geschrieben:Kein Franzose mußte je an der grenze seine Glühbirnen tauschen, in Frankreich zugelassene Fahrzeuge durften eh und je mit gelben Scheinwerfern in Deutschland rumfahren.
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß (...). Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, (...) vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:...
Die hervorgehobene Formulierung bedarf natürlich einer Auslegung...
Wolle69 hat geschrieben:...
und da wird man sich im Zweifel wohl an der StVZO orientieren.
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Wolle69 hat geschrieben:...
Das betrifft dann auch alle anderen Aspekte der Fahrzeugsicherheit, deshalb muss auch der weißrussische LKW den Anforderungen der StVZO genügen, wenn er in Deutschland unterwegs ist und damit der StVO unterliegt - ganz egal, ob es in Weißrussland überhaupt etwas ähnliches wie die StVZO gibt.
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Wolle69 hat geschrieben:...
Inwiefern hier Theorie und Praxis korrelieren, darf jeder für sich beurteilen. Grundsätzlich fällt das hier betroffene Fahrzeug aber schon unter die StVZO und da die Beleuchtung dann auch "noch auffälliger" wäre, als das Motorrad so schon ist...
mzler-gc hat geschrieben:...
Wollen wir uns mal weiter aus dem Fenster lehnen: Unsere MZtten entsprechen an einigen Stellen auch nicht der StVZO. Stichwort 2. Spiegel, Stichwort Bremslichtschalter Vorderrad, oranges Bremslicht, Lenkerendenblinker, usw. Was machen wir denn damit? Trotzdem sind die Kisten zugelassen!
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Robert K. G. hat geschrieben:Grundregel: Was dran ist, muss auch funktionieren. Du verwechselst das andauernd. Das eine ist die Zulassung (StVZO) diese ist nur für deutsche Fahrzeuge anwendbar und das andere die StVO, diese gilt für alle und ist viel schwammiger formuliert. Diese sagt immer nur das etwas da sein muss, nicht wie es ausgeführt werden muss.
Robert K. G. hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:Inwiefern hier Theorie und Praxis korrelieren, darf jeder für sich beurteilen. Grundsätzlich fällt das hier betroffene Fahrzeug aber schon unter die StVZO und da die Beleuchtung dann auch "noch auffälliger" wäre, als das Motorrad so schon ist...
Erst wenn es in D zugelassen werden soll.Also ganz klar: Nein!
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
mzler-gc hat geschrieben:Unsere MZtten entsprechen an einigen Stellen auch nicht der StVZO. Stichwort 2. Spiegel, Stichwort Bremslichtschalter Vorderrad, oranges Bremslicht, Lenkerendenblinker, usw. Was machen wir denn damit? Trotzdem sind die Kisten zugelassen!
Feuereisen hat geschrieben:Für Motorräder gibt es zum Glück gar keine Nachrüstpflicht.
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