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Martin H. hat geschrieben: Einseitig Versicherung kündigen geht nämlich nicht so ohne weiteres, da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht,
flotter 3er hat geschrieben: Wenn ich ein Fahrzeug verkauft habe, dieses auch belegen kann, bin ich raus aus der Pflicht!
flotter 3er hat geschrieben:Ich verstehe das ganze rumgeeiere in diesem Fred auch nicht mehr.... Wie schon gesagt, ein Anruf bei der Versicherung, dann kurz den Nachweis geführt, gut ist! Das funktioniert auch, ohne Probleme. Man kann sich die Probleme auch selbst organisieren......
Martin H. hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:Folgendes Szenario: Du baust einen Unfall mit Deinem Fahrzeug. Um nicht für die Folgen aufkommen zu müssen, erfindest Du einen Käufer und füllst einen Kaufvertrag mit dessen erfundenen Daten aus, Verkaufszeitpunkt vor dem Unfall.
Svidhurr hat geschrieben:Habe nun etwas telefoniert - werde wohl Morgen mal eine Anzeige
wegen ein gestohlenes Kennzeichen aufgeben.
In Deutschland besteht eine Versi.-Pflicht![]()
D. h. einfach die Versi. kündigen is nich![]()
Durch den Kaufvertrag bin ich kein Eigentümer mehr,
aber das Kennzeichen gehört immer noch mir.
Svidhurr hat geschrieben:Wenn ich dieses hätte, könnte ich auch ohne Papiere den Anhänger abmelden.
So ist nun erstmal der Stand.
Enz-Zett hat geschrieben:So blöd ist kein Polizist, dass er den Braten nicht riecht, wenn der "Verkäufer" mit dem "verkauften" Fahrzeug einen Unfall baut und der "Käufer" nicht ausfindig zu machen ist.
Martin H. hat geschrieben:Glaubst Du ernsthaft, mit dieser Masche würdest Du durchkommen??
olic75 hat geschrieben:anscheinend noch immer keine Info an die Versicherung.
Robert K. G. hat geschrieben: Ich habe auch schon mehrfach zugelassene Fahrzeuge verkauft. Allerdings habe ich mir vom Käufer immer zwei Veräußerungsmitteilungen unterschreiben lassen. (...) Den Personalausweis lasse ich mir auch immer zeigen.
Enz-Zett hat geschrieben:Martin H. hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:Folgendes Szenario: Du baust einen Unfall mit Deinem Fahrzeug. Um nicht für die Folgen aufkommen zu müssen, erfindest Du einen Käufer und füllst einen Kaufvertrag mit dessen erfundenen Daten aus, Verkaufszeitpunkt vor dem Unfall.
Und dann? Entweder kommt die Polizei zum Unfall und stellt die Personalien fest, oder es ist Unfallflucht.
So blöd ist kein Polizist, dass er den Braten nicht riecht, wenn der "Verkäufer" mit dem "verkauften" Fahrzeug einen Unfall baut und der "Käufer" nicht ausfindig zu machen ist.
Svidhurr hat geschrieben: bitte ich diese Thema zu schließen.
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