ABE für Sebring Auspuff

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ABE für Sebring Auspuff

Beitragvon MZ_Team Neandertal » 17. Juli 2007 23:05

hallo,

habe mir einen Sebring für meine Emme gekauft :).
Ich brüchte nur noch eine Abe dafür, damit ich ihn auch eingtragen bekomme... es würde auch eine Kopie reichen.

Danke im vorraus.!

gruß felix

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Beitragvon Ex User Hermann » 18. Juli 2007 01:46

Schau doch mal unter "Literatur" hier im Forum ;-)
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Beitragvon sammycolonia » 18. Juli 2007 09:48

wenn man ne abe hat, dann muß mer doch nicht eintragen lassen, oder?
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Beitragvon Sven Witzel » 18. Juli 2007 10:25

Jaein... Man sollte - in der Übergangszeit reicht die Bescheinigung aber aus, sofern man sie mitführt...
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Beitragvon sammycolonia » 18. Juli 2007 10:31

mit anderen worten, wenn ich jetzt mit meiner etz zum tüv fahre, dann muß ich den sebring, den anderen lenker und den 3,00 reifen eintragen lassen.... grmpf... und dann wird das alles in die neuen papiere eingetragen und mer zahlt wieder jede menge kohle...grmpf
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Beitragvon Sven Witzel » 18. Juli 2007 10:37

Nein - du bist nicht verpflichtet es eintragen zu lassen - es wird nur empfohlen, damit man nicht nen Papierstapel mitschleppt...
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Beitragvon Martin H. » 18. Juli 2007 11:08

Hallo,
also mir fällt´s nicht im Traum ein, meinen 4.10er Reifen eintragen zu lassen! Hab die Freigabe von Heidenau dabei, das muß reichen.
Gruß, Martin.
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Beitragvon sammycolonia » 18. Juli 2007 11:12

ah ja, gut... dann schlepp ich lieber drei blätter papier mit... ich schätze das macht werder was am stauraum noch am zulässigen gesamtgewicht.
und an der höchstgescheindigkeit wird sich bestimmt auch nix ändern...:lol:
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Beitragvon Ex-User krippekratz » 18. Juli 2007 11:32

Martin H. hat geschrieben:Hallo,
also mir fällt´s nicht im Traum ein, meinen 4.10er Reifen eintragen zu lassen! Hab die Freigabe von Heidenau dabei, das muß reichen.
Gruß, Martin.


laut tüv reicht das mitführen einer freigabe des reifenherstelelrs nicht. angeblich dürfen die das netma freigeben nur der fahrzeughersteller... hatte mich extra erkundigt weil ich vorn den originalen 3.00 fahren wollte und net den ausschließlich eingetragenen 3.25... naja
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Beitragvon Martin H. » 18. Juli 2007 11:45

krippekratz hat geschrieben:laut tüv reicht das mitführen einer freigabe des reifenherstelelrs nicht. angeblich dürfen die das netma freigeben nur der fahrzeughersteller

Na dann viel Spaß, wer von MZ ´ne Freigabe haben will... sofern sie denn überhaupt mal antworten mögen.
Und das mit dem TÜV glaub ich jetzt nicht so ganz, denn bei der letzten HU mit meiner Silverstar ließ der Prüfer sich von mir die Freigabe zeigen... vom Eintragen war nicht die Rede.
@ Sammycolonia: Ich versteh nicht ganz, was am Mitführen eines Blattes (meinetwegen auch 3, wenn Du mehr Freigaben hast...) so schlimm sein soll?
Gruß, Martin.
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Beitragvon Ex-User krippekratz » 18. Juli 2007 12:21

hmm war nur das was der mir auf extra nachfragen gesagt hat.. eingetragen hätte ers mir aber damit :P
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Beitragvon muffel » 18. Juli 2007 16:28

das Wort "Eintragen" scheint hier zu Verständigungsproblemen zu führen. Wenn man z.B. andere als im Fahrzeugschein stehende Reifen fahren möchte, dann lässt man sich vom Reifenhersteller die Freigabe schicken. Damit wird man beim TÜV, Dekra etc. vorstellig und bekommt (gegen Entgeld natürlich) einen anderen Zettel auf dem bescheinigt wird dass das was man tut den Segen der ausstellenden Behörde hat. Mit diesem Papier kann man sich nun, WENN MAN UNBEDINGT WILL zur Zulassungsstelle begeben und sich den Kram in die Fahrzeugpapiere schmieren lassen (gegen Entgeld natürlich). Allerdings steht in den neuen Fahrzeugpapieren eh nur eine Reifendimension, andere sind in geeigneter Form (Zettel vom TÜV-Mann) nachzuweisen.

Viele Grüße

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Beitragvon hallo-stege » 19. Juli 2007 07:44

... wenn Du eine "echte" ABE für ein hast, dann steht auf der Titelseite auch "Allgemeine Betriebserlaubnis", und diese Teile muss man nur in den seltensten Fällen "eintragen" bzw. den Anbau begutachten lassen. Alles weitere steht im Text der ABE ...

Achtung: die ABE gilt nur, wenn man den dort aufgeführten Verwendungsbereich genau einhält.

Zur Reifenfreigabe vom Reifenhersteller: das muss immer eingetragen werden. Nur Reifenfreigaben vom Fahrzeughersteller brauchen evtl. nicht eingetragen zu werden !

Gruss von Frank

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Beitragvon MZ-Toeff » 19. Juli 2007 11:50

Also, ich weis gar nicht, wieso ihr so viel Hampelei mit Eintragen macht. Meine ETZ250 war eine Solo-Maschine. Zum Anbau eines Lastenseitenwagens habe ich einen Schuh mit Kugelanschluss über den Rahmen gestülpt, und den Beiwagen "Wahlweise" eintragen lassen. Keiner hat nach dem oberen SW-Anschluss geschaut. Nächste Ausbaustufe: Vorne 3.00-18 Reifen montiert. Nur geschaut, ob Felge zum Reifen passt. Nächste Ausbaustufe: NVA-Lenker und Kanisterhalterung mit Kanister und Einzelsitze montiert, sowie vorne und hinten NVA-Räder mit Fegen 2.15-18 mit Reifen Hinten 4.00-18 und vorne 3.25-18 eingebaut (nicht verbaut, ich verbaue nix...*gg*). Wieder nur nach den richtigen Grössen geschaut. Lenker und Sitze nicht von Interesse. 5 Minuten Prüfung, 20 Minuten Schwätzchen über gute Toeffs, das wars. Und das gerade zum dritten Mal.
MfG Roger P

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