Er schrieb doch völlig richtig "Dazu steht nichts in den Papieren" - was suchst Du denn dann? In der Bedienungsanleitung bzw. und dem NM steht für die ETZ 250 in der Standardversion die Sekundärübersetzung drin, es waren 18 / 48 Zähne. Im "Gelben Buch" vom Wildschrei sind die Übersetzungen nochmals exakt von 15 Zähnen bis über 20 Zähne (Motorritzel) aufgeführt - immer mit der Beschreibung für die jeweiligen vorrangigen Einsatzbedingungen. (Gespann, bergige Landstraße, mehr Solofahrt oder mehr mit Sozius usw.). In dem vorgegegebenem Rahmen kann sich jeder die Übersetzung seiner 250er anpassen.
Dazu bedarf es keinerlei Bundestagsbeschlusses - wahlweise Volkskammer - oder einer EU-Richtlinie

das konnte jeder 250er-Fahrer selber machen - oder bei zwei linken Händen von einer Werkstatt erledigen lassen.
Sicher befürchtest Du jetzt, dass beim Wechsel vom 18er auf ein 19er Ritzel sofort die ABE verlustig geht - und die Generalbundesstaatsanwaltschaft in konzertierter Aktion mit dem Verband der privaten Versicherungswirtschaft sowie TÜV und DEKRA eine Rasterfahndung mit anschließender Guantanamo-Einweisung vorbereitet. Da kann ich Dich beruhigen. MZ hat die Wahl des hinteren Ritzels in der Bandbreite von 15Z bis 21 bzw. 22 Zähnen jedem Fahrer selbst überlassen - je nach Anforderungsprofil. Dies wurde nicht explizit ausgeführt , sondern wirklich nur als "von / bis" erwähnt, die entsprechenden Ritzel waren als Original-MZ-Ersatzteil frei erhältlich. Mehr war nicht nötig.
Dass im Werk bei der Solo-Maschine ein 18er Ritzel drauf kam, nun ja, es war die "goldene Mitte", und ohne Ritzel wollte man die Maschinen ja nun auch nicht ausliefern, die kamen dann immer so schlecht vom Hof des IFA-Vertriebs runter.
Aber, falls Guantanamo Dir doch jetzt Kopfschmerzen bereitet, ich würde da auch nicht sein wollen - Du kannst die ETZ 250 bspw. bis zur Verschrottung mit dem 18er Ritzel fahren, niemand wird Dich aufhalten. Allerdings ist beim Verschleiß des Ritzels natürlich guter Rat teuer. Tauschst Du es aus, wird natürlich wieder der werksmäßige Originalzustand verändert, und wieder ist die ABE in höchster Gefahr und der Pilot für die Transall nach Guantanamo wird schon mal geweckt.
Aus dieser Zwickmühle des quasi übergesetzlichen Notstandes gibt es Für Dich eigentlich keinen rechtskonformen Ausweg mehr - ich würde eine Selbstanzeige vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt - oder auch der Zentralen Bußgeldstelle vorschlagen. Vielleicht kommst Du ja mit einer Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis davon, wenn Du Glück hast, und der Staatsanwalt sich auf einen Deal einlässt - dafür musst Du dann aber Deine Hintermänner hier aus dem MZ-Forum nennen, die Dir zu dem Ritzelwechel geraten haben - und vielleicht sogar das Ritzel besorgt haben!!! Insofern droht uns dann allen hier Guantanamo

Unter diesem Gesichtspunkt hätte ich Dir und Deinem Rechtsverständnis ja völlig Unrecht getan!!! BITTE, BITTE mach NICHTS an Deinem Motorrrad, GARNICHTS!!! Ich will nicht mit einer Horde Terroristen hinter Stacheldraht sitzen.
Gruß
