Hallo Tobias,
wenn die Scheibenbremse schon verbaut ist und funktioniert ist ja gut.
Solange da nix schleift, schabt,...
Von diesen "gesetzlichen" 5 mm hab ich schon öfter gehört und dieses Gesetz würd ich gern mal sehen.
Weniger als 5mm zw Scheibe/Gabelholm bzw Bremssattel/Speichen ist original mit ABE bei MZ, SR500,
XS650, Norton Commando750/850, ......
Soll eine Scheibenbremse nachträglich an einem Motorrad/Modell verbaut werden, das vom Hersteller nicht
dafür vorgesehen war, ist dies von einem TüVPrüfer "mit dem gro§en Stempel" zu überprüfen und
abzusegnen.
Wenn dessen Sachverstand 5mm verlangt, kann man versuchen ihn zu überzeugen (viel Spa§)
oder den Prüfer wechseln. Besser vorher! absprechen und dann nach seinen Angaben gemacht
vorführen.
Wenn aber MZ den Blechprägerahmen als zu schwach und daher für die Verzögerungswerte einer
Scheibenbremse ungeeignet eingestuft wurde (ich hab's hier wo gelesen, ist also zu suchen und zu
überpr?fen), wird's schwierig.
Ein echter Ingenieur, der sich nicht mit Mopeds (speziell älteren) auskennt, wird gern ein
Argument finden, warum ein Umbau nicht geht, um nix verantworten zu müssen.
Einer, der sich auskennt, ist oder macht sich schlau und sagt vielleicht mit gutem Grund Nein.
Beispiel: für den Einbau der ETZ SB in die TS250-1 gibt es eine Freigabe von MZ, die aber
die gleichzeitige verwendung des ETZ-Motors ausschlie§t. Das Problem ist der ETZ-Krümmer,
der beim Einfedern an's Vorderrad stö§t.
Diese Freigabe wurde vor der ETZ251 herausgegeben. Mit deren Krümmer tritt das
Problem nicht mehr auf und ein "guter" Prüfingenieur akzeptiert auch, da§ der ETZ250 Motor
dadurch leistungsmä§ig nicht verändert wird.
Halt vorher klären.
F?r Deine TS150 gibt's hierzu bestimmt mehr Beiträge --> Such-Funktion
Danke mzler-gc, ich seh grad Deinen Beitrag, au§ermittig sollt' so klar sein!
Gry§e Peter
TS250/1, ETZ250, ... und weiter Baustellen