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holger999 hat geschrieben:Mit normalen Menschenverstand hat das alles nichts mehr zu tun.
Feuereisen hat geschrieben:Hoffen wir das beste für Jens der jetzt wahrscheinlich in der Verhandlung schwitzt.
walkabout 98 hat geschrieben:.....solang wir nicht für die Kaution sammeln müssen
TS Paul hat geschrieben:walkabout 98 hat geschrieben:.....solang wir nicht für die Kaution sammeln müssenOfftopic:
na, ham wa heute mal wieder nen unsolidarischen?
friese hat geschrieben:Ich verkaufe so alte und mit hoher Kilometerleistung Fahrzeuge im Kaufvertrag mit dem Zusatz : Bastlerfahrzeug . Das Mach ich Vorher Klar ,dann ist man auf der sicheren Seite . Gruss Friese
holger999 hat geschrieben:...oder Seile...aus Hanf? kann man beides mit machen
michi89 hat geschrieben:Willkommen in Deutschland .
Egon Damm hat geschrieben:kein Urteil im Namen des Volkes sagt wenig, garnix, oder der Termin wurde vertagt. Oder eine
gütliche Einigung, wo jede Partei Butter bei die Fische tun muss. Vergleich kann auch möglich sein.
Ysengrin hat geschrieben:Mit einem "Verkauf als defekt und Bastlerware" wäre man wahrscheinlich auf der sicheren Seite, aber bei einem fahrbereiten Fahrzeug werden das wahrscheinlich viele Käufer nicht akzeptieren. Würde ich auch nicht.
Alex1989 hat geschrieben:Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt?
UlliD hat geschrieben:Alex1989 hat geschrieben:Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt?
Hab ich mir auch grad so gedacht
Egon Damm hat geschrieben:in erster Linie sieht die Richterin bis zur Eröffnung der Verhandlung lediglich die Akten, in diesem Fall
den Kaufvertrag/Gutachten. Sie hat die Klage geprüft und zugelassen. Also ist da vermutlich irgend etwas, worauf
sich der Kläger beruft, in Sachen Garantie/Gewährleistung, Nebenabsprachen, nicht eindeutig geregelt.
Alfred hat geschrieben:Es könnte lohnend sein, sich von einem guten Anwalt vertreten zu lassen. Vorausgesetzt, man kann die Anwaltskosten bezahlen. Ein Anwalt sollte die entscheidenden Feinheiten im Umgang mit einem schwierigen Richter kennen. Unter Umständen ist es so günstiger, als wenn sich das Verfahren zum eigenen Nachteil in die Länge zieht. Es ist nicht gut, wenn ein Richter über Dinge urteilen muß, von denen er keine Ahnung hat. Insofern ist es hilfreich, wenn man ihm komplizierte Sachverhalte einfach erklärend und dennoch überzeugend vermitteln kann (und er das auch zu schätzen weiß).
TS-Jens hat geschrieben:UlliD hat geschrieben:Alex1989 hat geschrieben:Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt?
Hab ich mir auch grad so gedachtEgon Damm hat geschrieben:in erster Linie sieht die Richterin bis zur Eröffnung der Verhandlung lediglich die Akten, in diesem Fall
den Kaufvertrag/Gutachten. Sie hat die Klage geprüft und zugelassen. Also ist da vermutlich irgend etwas, worauf
sich der Kläger beruft, in Sachen Garantie/Gewährleistung, Nebenabsprachen, nicht eindeutig geregelt.
TS-Jens hat geschrieben:Das tue ich von Anfang an, ich habe mir vom ADAC einen Anwalt empfehlen lassen. Bisher machte der Mann mir auch einen kompetenten Eindruck
matthias1 hat geschrieben:Wenn zwei vernünftig miteinander umgehen braucht man keinen Richter! Bei einem Urteil gibt es einen Verlierer, beim Vergleich nicht.
matthias1 hat geschrieben:Vertragsrechtsschutz wird meist ausgeklammert.
TS-Jens hat geschrieben:Sie hat dem Kläger auch geglaubt, dass die Probefahrt angeblich nur 4km lang gewesen sei und er das also nicht richtig testen konnte. Dass er sich widersprach indem er sagte es habe 15-20 Minuten gedauert hat sie auch nicht interessiert. Ich konnte sogar die genaue Route aufzeigen (11km, ca. 15 Minuten) aber das hat sie auch völlig übergangen.
TS-Jens hat geschrieben:Und sollte der bisherige Sachverständige in der Vernehmung Grütze erzählen nehme ich den Mann technisch auseinander, sein Gutachten strotzt vor Fehlern (Die mich aber kaum belasten) und ich werde ihn dastehen lassen wie einen dummen Schuljungen.
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