von Sven Witzel » 16. Juli 2017 19:21
Tigerente hat geschrieben:Moin!
Wie lange schwebt denn über einem privaten Verkäufer das Damokles-Schwert? Wie lange hat der Käufer Zeit, eventuelle "Schäden" zu reklamieren?
Juristen-Antwort: Kommt drauf an
Und zwar auf den Kaufgegenstand, und die Tatsache, ob eine Gewährleistung normal oder verkürzt vereinbart wurde oder gar gänzlich ausgeschlossen wurde.
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistung bei beweglichen Sachen 2 Jahre.
Diese kann aber gegebenenfalls auf 1 Jahr verkürzt werden (gebrauchte Sachen).
Ggf. kann die Gewährleistung zwischen Privatpersonen auch gänzlich ausgeschlossen werden.
Das wirksam hinzubekommen ist aber nicht ganz so einfach wie es erstmal klingt.
Entscheidend und wesentlich ist, dass in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr greift, d.h. es wird vermutet, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Das bedeutet wiederum, dass der Verkäufer beweisen muss, dass dem nicht so war.
OT-Paragraphenreiter
Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18
Standpark: ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, ETZ 250 Bj. 84
verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78