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ea2873 hat geschrieben:Ab Werk gab es keine MZ Gespanne ohne Bremse.
longa hat geschrieben:Ich fahre mein Gespann seit 15 jahren ohne Bremse und hatte noch nie Probleme beim Tüv,bis jetzt.Danke mal für die Antworten.mfg
Silbergurke hat geschrieben:Gerade habe ich extra noch mal in meinen Fahrzeugschein geschaut. Von Bremse steht da nichts.
MZ Werner hat geschrieben:In der ABE C459 Typbeschreibung für ETZ 250SW ist unter Punkt 12. 6. 3. 4 bis 12. 6. 3. 9 die Bremsanlage des Seitenwagen beschrieben.
Silbergurke hat geschrieben:MZ Werner hat geschrieben:In der ABE C459 Typbeschreibung für ETZ 250SW ist unter Punkt 12. 6. 3. 4 bis 12. 6. 3. 9 die Bremsanlage des Seitenwagen beschrieben.
Gibt es das Dokument zur freien Verfügung? Wo ich gerade an meiner Bremse baue, macht es vielleicht Sinn mal zu lesen was drin steht. Die erste schnelle Befragung der großen Suchmaschine brachte kein befriedigendes Ergebnis.
Guesi hat geschrieben:Das heißt wenn keine dran ist (weil sie abgebaut wurde, was bei vielen MZ Seitenwägen der Fall ist) muß man sie nicht anbauen.
Jeder Streit darüber ist Überfüssig, Bei einem Fahrzeug was ab Werk besch..............eiden Bremsen hat ist jedes Gramm am Mehr Bremsfähigkeit wichtig.Guesi hat geschrieben:Über die Sinnhaftigkeit eines Abbaus der Bremse bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 1/2 Tonne lässt sich genüsslich streiten
P-J hat geschrieben:Guesi hat geschrieben:Das heißt wenn keine dran ist (weil sie abgebaut wurde, was bei vielen MZ Seitenwägen der Fall ist) muß man sie nicht anbauen.
Da bin ich nicht sicher. Wenn ab Werk der SE MIT Bremse war muss die auch dran sein. Nur weil dein Golf keinen Handbremse mehr hat, weil die alles dazugehörige wechgebaut hast, wirste auch Stress bekommen.
Guesi hat geschrieben:Soweit ich weiß schreibt der gestzgeber keine bremse am Gespann vor.
Über die Sinnhaftigkeit eines Abbaus der Bremse bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 1/2 Tonne lässt sich genüsslich streiten
mzdietmar hat geschrieben:ich denke es war so in den Anfang der 1970 Jahre Bremse für Seitenwagen
Feuereisen hat geschrieben:Die ersten SE hatten meines Wissens keine Bremse.
Guesi hat geschrieben:Die Betriebserlaubnis kennt wohl fast keiner der TÜV Leute, also machen die auch kein Problem, wenn nix dran ist.
Sandmann hat geschrieben:Stimmt nicht Martin, es ist keine Vorschrift eine Bremse zu haben!
Sandmann hat geschrieben:Wenn du eine hast muss sie aber funktionieren!
Guesi hat geschrieben:Soweit ich weiß schreibt der gestzgeber keine bremse am Gespann vor.
Das heißt wenn keine dran ist (weil sie abgebaut wurde, was bei vielen MZ Seitenwägen der Fall ist) muß man sie nicht anbauen.
Wenn irgendwas, wie z.B. der Hebel , dran ist, dann muß sie auch funktionieren...
Die Betriebserlaubnis kennt wohl fast keiner der TÜV Leute, also machen die auch kein Problem, wenn nix dran ist.
Über die Sinnhaftigkeit eines Abbaus der Bremse bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 1/2 Tonne lässt sich genüsslich streiten
Genau so!!!! Weder mein TS-Gespann, noch das Country-Gespann hatten eine Seitenwagenbremse. Die aktuelle ETZ mit Lastenboot hat son Geraffel auch nicht...Feuereisen hat geschrieben:Hebel, beide Zylinder,Bremsleitung abbauen und die Bremsankerplatte durch die Abdeckung vom Vorderrad ersetzen. Es darf nix auf eine ehemals vorhandene Bremse hinweisen.
Klaus P. hat geschrieben:Und nur Luschen o. Dilettanten, Angsthasen brauchen eine.
Martin H. hat geschrieben:Das ist dann aber auch reine Glückssache! Denn ein TÜVer, der sich auskennt, wird ein MZ-Superelastik-Gespann ohne BW-Bremse nie durchwinken.
Sandmann hat geschrieben: Klar ist es mit Bremse kein Nachteil
P-J hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Und nur Luschen o. Dilettanten, Angsthasen brauchen eine.
Nach der letzten Vollbremsung mit dem Gespann, wo mich ein Opel aufs Korn genommen hat , bin ich gerne Lusche oder Dilettant oder Angsthase den ohne hät ich mich gedreht wie ein Brumkreisel und ob ich nicht Überschlagen hät will ich nicht wissen. Fakt ist, 3 Blockierende Räder halten mehr zurück wie 2.
sicherlich aber nicht deshalb. Wer nur sehr selten mit sowas fährt, sicher sehr umsichtig und vorrausschauend und vorallen an das fehlen dieser Bremse gewöhnt hat kann ohne sicher auch glücklich werden. Ich war halt auf der Suche nach der besten Bremse bzw was bei halbwegs Originaler Optik und bei geringem finanzielem Aufwand zu realiesieren wäre. Aussedem geb ich doch schon recht heftig Gas inssoweit das 250er Mötorchen das zulässt.trabimotorrad hat geschrieben: in den Poppes teten tun
Feuereisen hat geschrieben:Hebel, beide Zylinder,Bremsleitung abbauen und die Bremsankerplatte durch die Abdeckung vom Vorderrad ersetzen. Es darf nix auf eine ehemals vorhandene Bremse hinweisen. Dann zum anderen Prüfer fahren.
Hab ich bis jetzt bei all meinen Gespannen so gemacht weil mir das Gewurstel unter dem SW auf den Sack ging...
P-J hat geschrieben:... Wer nur sehr selten mit sowas fährt, sicher sehr umsichtig und vorrausschauend und vorallen an das fehlen dieser Bremse gewöhnt hat kann ohne sicher auch glücklich werden...
Egon Damm hat geschrieben:
Ich möchte es mir nicht vorstellen wenn es zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, das
Fahrzeug sichergestellt wird und ein Sachverständiger feststellt, das die Bremsanlage NICHT
den Herstellerangaben entspricht. In solch einem Fall ist die Staatsanwaltschaft im Spiel. Bleibt
dann zu klären, wie der Unfallfahrer dem Richter die vorgeschriebene nicht vorhandene Seitenwagenbremse
erklärt und die geschädigte Person Schadensersatzansprüche fordert, welche sich die Versicherung wiederrum
bei dem Fahrzeughalter/Fahrer holt.
in dem moment wo du den Hof vom Prüfverein verlässt ist der für nix aber auch für garnix verantwortlich, nur Fahrer und Halter.sammycolonia hat geschrieben:Da kann man dann höchsten denjenigen zur Verantwortung ziehen der den "Mist" so abgenommen hat!
leider irst du auch da, wenn das hart auf hart kommt ziehen die dir die Hose über den Kopp aus, verlass dich drauf.sammycolonia hat geschrieben:Ich als Laie muss das schließlich nicht wissen, ob da jetzt ne Bremse dran muss, oder nicht...
Feuereisen hat geschrieben:...
Noch einmal und zum mitmeißeln - vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorschrift das ein Seitenwagen gebremst sein muß - also kann ein Sachverständiger gar nichts ausrichten. Ist keine Bremsanlage dran muß sie auch nicht funktionieren....
AHO hat geschrieben:Das gilt aber nur, wenn das Gespann nachträglich aufgebaut wurde, und nichts in die Papiere eingetragen wurde.
gab es, bzw gibt es auch vom Ford Mustang, hab noch meines was ich vor vielen Jahren für meinen 74erMach1 angefordert hab. Da der TÜV keinen Zugriff auf die Gutachten hat aber strenggenommen ne Zulassung nur mit diesem Gutachten erstellen dürfte gäb es sicher nur sehr wenige Mustangs und auch MZ´ten mit Westzulassung. Im Fall vom Mustang ist das gut das der Tüv nicht weis was da alles drine steht den dann würden viele Mustangfahrer tierisch umrüsten. Das wird wohl bei MZ etwas harmloser sein.AHO hat geschrieben:Mustergutachten
Feuereisen hat geschrieben:Noch einmal und zum mitmeißeln - vom Gesetzgeber gibt es keinerlei Vorschrift das ein Seitenwagen gebremst sein muß
Feuereisen hat geschrieben:Ist keine Bremsanlage dran muß sie auch nicht funktionieren.
sammycolonia hat geschrieben:Ich hab meine Gespanne alle selbst gebaut, oder zumindest selber zum Dampfkesselverein gebracht um die nötigen Eintragungen machen zu lassen.
Es war nie eine Seitenwagenbremse vorhanden und die wurden so auch abgenommen/ in Betrieb genommen... Da kann auch kein Sachverständiger dran rütteln, das ist einfach so...
Da kann man dann höchsten denjenigen zur Verantwortung ziehen der den "Mist" so abgenommen hat! Ich als Laie muss das schließlich nicht wissen, ob da jetzt ne Bremse dran muss, oder nicht...
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