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Schumi1 hat geschrieben:A2 besagt doch maximal 15PS. Also -- nein
Julipower hat geschrieben:Nein das besagt A2
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.
-- Hinzugefügt: 4. Dezember 2017 21:17 --
Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?
trabimotorrad hat geschrieben:Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.
-- Hinzugefügt: 4. Dezember 2017 21:17 --
Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?
@ Julipower: Ertens hat ein 18-Jähriger ein ganz anderes Verhältnis mit dem Tod, denn mit 18 ist man noch "unsterblich" und fährt den Winter durch mit ZWEI Rädern. (Bei mir dauerte meine 18Jährigkeit bist ich 32 Jahre Alt war, und nachdem ich mir ja mir 26 Jahren schon ein typisches "Altherrenmopped" (Eine BMW R90/6) geholt hatte, war es dann auch kein Problem mehr, völlig zu "vergreißen" und mit dem Gespann durch den Winter zu fahren, zu mal man da so "Nettigkeiten" wie Feldbett, ein großes Zelt und ein Satz extra warme Wäsche problemlos mit führen konnte
Ein normaler 18 jähriger geht aber in die Disco und friert sich nicht auf Wintertreffen den A...h ab, das tun nur alte Säcke
Mainzer hat geschrieben:Der Gesetzestext beantwortet doch deine Frage
Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.
Julipower hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob noch ein 18 jähriger Gespann fährt? Bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist.
Julipower hat geschrieben:Also wird ein Motorrad mit Beiwagen nicht als dreirädriges Fahrzeug gesehen sondern eben als Motorrad mit Beiwagen?
flotter 3er hat geschrieben:Mainzer hat geschrieben:Der Gesetzestext beantwortet doch deine Frage
Da war sie wieder, die Ringratsche.....
Julipower hat geschrieben:Danke erstmal!
Hat sonst noch jemand gute Tipps für den Einstieg ins Gespannfahren ?
Martin H. hat geschrieben:...Wobei ich mir grad nicht ganz sicher bin, wie genau die juristisch spitzfindige Definition eines Gespanns (die von der tatsächlichen, d. h. technischen, abweicht);...
Martin H. hat geschrieben:...Also entweder betrachtet (in Deutschland!) der Gesetzgeber ein Motorradgespann nicht als 3-rädriges Fahrzeug oder nicht als 2-spuriges Fahrzeug, eins von beiden. Er sieht den Beiwagen juristisch lediglich als eine Art "Anhängsel" an, ähnlich wie einen Anhänger, und ermöglicht dadurch allen mit Motorradführerschein das Fahren mit Gespannen...
Martin H. hat geschrieben:...Das ist natürlich technisch bzw. fahrphysikalisch kompletter Schwachsinn , da sich ein Gespann komplett anders verhält, als ein Motorrad (z. B. Lenkimpulse genau andersrum, sind beim Gespann wie beim Auto)..
Martin H. hat geschrieben:...Des weiteren finde ich die Gesetzgebung bezüglich Führerscheinklassen in D in den letzten Jahren eh sehr verwirrend, z. B. waren Trikes bis vor wenigen Jahren 3-rädrige Sonderfahrzeuge, die man (natürlich) mit Autoführerschein zu fahren hatte. Inzwischen braucht man dafür einen Motorradführerschein...
CJ hat geschrieben:Also ich bin mir fast sicher, dass niemand in Deutschland bestreitet, dass ein Gespann 3 Räder hat oder zweispurig ist.
CJ hat geschrieben:Da hast du wohl Recht, auf der anderen Seite sind Gespannfahrer in der Regel verantwortungsvolle, gereifte Fahrerpersönlichkeiten im Promillebereich aller Kraftfahrer. Ich bin da ganz froh, dass Regelungswut ab und zu Grenzen zu kennen scheint.
Martin H. hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Also ich bin mir fast sicher, dass niemand in Deutschland bestreitet, dass ein Gespann 3 Räder hat oder zweispurig ist.
Juristen offenbar schon:
viewtopic.php?p=1213536#p1213536
CJ hat geschrieben:Früher war eben alles besser
Martin H. hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Früher war eben alles besser
Nicht wirklich.
CJ hat geschrieben:Aber Gespanne galten als mehrspurig. Man brauchte auch nicht studiert zu haben und eigentlich auch keine TGL, um zu erkennen warum! Umgekehrt muss man heute wohl Jurist oder Politiker sein um zu verstehen, warum ein Gespann einspurig sein soll.
trabimotorrad hat geschrieben:...Ein Kumpel von mir hat(te?) so ein Teil und der erzählte mir, das dieses Unikum auch als "Sonder-KFZ" zugelassen werden kann, dann mit dem Autoführerschein zu fahren, nach Autoemissionen besteuert und auch wie ein Auto beleuchtet wird...
Vermutlich ist dann dieses Unikum als Motorrad mit Beiwagen "einspurig" während es als Sonder-KFZ dann zweispurig ist - mag verstehen wer will
flotter 3er hat geschrieben:Jedenfalls ist mein Ercole ein "dreirädriges KFZ schneller als 45 kmh...." Lt. Schlüsselnummer in der Zula ein Trike.
holger999 hat geschrieben:Moin,
hier ein gutes, informatives und "nicht so trockenes" Video:
https://www.youtube.com/watch?v=rFIr8BZCaLk
flotter 3er hat geschrieben:Jedenfalls ist mein Ercole ein "dreirädriges KFZ schneller als 45 kmh...." Lt. Schlüsselnummer in der Zula ein Trike.
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