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Kai2014 hat geschrieben:Du musst bei der Zulassungsstelle ein Rahmennummerwechsel beantragen.
Den wechsel selbst, macht dann die Dekra. Die originale Rahmennummer wird dann geixt und bekommt dann deine Nummer.
KTMatze hat geschrieben:Versteh ich das richtig ? du hast für den Rahmen welchen du dazu gekauft hast keine Papiere ? Brief ?
Guesi hat geschrieben: das Beste sich bei der heimischen Zulassungsstelle zu erkundigen, wie die das handhaben.
Kai2014 hat geschrieben:Falls der Opa noch lebt, muss er mit zur Zulassungsstelle. Und die Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, das das sein Motorrad war und die Papiere verschollen sind.
Kai2014 hat geschrieben:Falls der Opa noch lebt, muss er mit zur Zulassungsstelle. Und die Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, das das sein Motorrad war und die Papiere verschollen sind.
Besser kann man Deutschland nicht beschreiben.trabimotorrad hat geschrieben:speziell in Deutschland, wo im Prinzip der genaue Auspressdruck, die Gas-Menge und die Windrichtung eines "Normfurzes" genau definiert ist
muenstermann hat geschrieben:oftmals kommt es vor, daß zwei Rahmen mit gleicher Nummer existieren
retnuk1408 hat geschrieben:Kai2014 hat geschrieben:Falls der Opa noch lebt, muss er mit zur Zulassungsstelle. Und die Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, das das sein Motorrad war und die Papiere verschollen sind.
Nein natürlich, nicht, der Käufer der Scheune hat ihn mir vermacht nebst Kleinteile-Kiste. Und ja, mir war die kritsche Sachlage nicht bekannt. Für mich war (bis gestern) ein Rahmen einfach ein Bauteil am Moped.
Rahmenwechsel habe ich in der DDR häufiger gemacht (mit Ersatzrahmen aus dem Einzelhandel), da hatte der Polizeier nur dumm getan "weil ich das normaler Mensch" gar nicht dürfte. Da habe ich ihm mal kurz meinen Facharbeiterbrief gezeigt "Motorenschlosser Landwirtschaft -Spezialisierungsrichtung Arbeitshydraulik und Getriebetechnik" (Treckerschlosser) und da wars gut.
Eidesstattliche Erklärung kann man auch selber abgeben. Bei meiner ersten Maschine habe ich das mit einem Notar aufgesetzt, "...dass ich versichere keine Papiere zu haben."
retnuk1408 hat geschrieben:Sind die alle verrückt geworden ? Dann fang ich mit dem Lack ja von vorn an ? ICH WILL HIER RAUS !
jetzt isses raus....
RenéBAR hat geschrieben:"Klugscheissermodus an"
Es reicht nicht, eidesstattlich zu versichern, dass Du keine Papiere hast.
Du musst erklären, dass Du sie besessen (als Eigentumsnachweis) und verloren hast.
Kannst Du das? Eine falsche Erklärung wäre eine Straftat, es ist unklug, wenn man sich das antut.
Ist aber schon oft hier durchgekaut worden..........
"Klugscheissermodus aus"
retnuk1408 hat geschrieben:Hallo Gemeinde. Nun hat es mich auch erwischt:
Ich habe eine Maschine, die bereits in der BRD zugelassen war, neu aufgebaut. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Rahmen verzogen ist. Daher habe ich mir einen anderen Rahmen besorgt - bei Baujahr 1967 ist das zwangsweise ein gebrauchter.
Alles ist mit Kaufvertrag abgeschlossen worden, nix Handschlag und fertig. Für das neue Moped habe ich auch schon mal ein neues Typenschild anfertigen lassen, natürlich mit der neuen Rahmennummer.
Nun hatte ich mein Schatzi in der Werkstatt meines Vertrtauens wegen der Abnahme - sollte ja kein Ding sein, die alte Zulassung vom Vorgänger habe ich und den letzten Prüfbericht.
Aber nun macht der Prüfer dumm, da ein anderer Rahmen verbaut wäre, der nicht in den Papieren steht. Ich habe ihm erklärt, dass das genau der Sinn der Aktion wäre, da ich ja für die Wiederzulassung und Umschreibung der Rahmennummer ja einen frischen TÜV brauchte. Er ist aber der Meinung, das geht gar nicht, weil die Nummer nicht mit der Zulassung übereinstimmt und außerdem ein anderes Typenschild, mit ner Nummer, die nicht in der Zulassung steht, dran ist.
Nun sitze ich in der und habe versucht die Sache zu erklären. Er meint aber, einziger Weg wäre eine Vollabnahme nach §21 und die alte Zulassung könnte ich wegschmeißen, was ich aber als unsinnig empfinde, da sie ja schon zugelassen war und lediglich der Rahmen gewechselt wurde, ein Vorstellung zum TÜV mit verzogenem Rahmen wäre ja auch nicht sinnvoll. Leider war er dann plötzlich in Eile, und heute gar nichts mehr - bla, bla, bla.
rausgucker hat geschrieben:Deswegen kaufe ich nur Rahmen mit Brief.
Wolfram hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist gilt dieser Paragraf noch.
Im §59 StVZO Fabrikschilder, sonstige...,Identifizierungsnummer
steht:
...Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt....
Dabei ist keine Rede, ob alter oder neuer Rahmen. In der Regel beauftragt die Kfz Zulassungsstelle den TÜV, den fachgerechten Umbau zu bestätigen
Gruß
Wolfram
Wolfram hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist gilt dieser Paragraf noch.
Im §59 StVZO Fabrikschilder, sonstige...,Identifizierungsnummer
steht:
...Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt....
Dabei ist keine Rede, ob alter oder neuer Rahmen. In der Regel beauftragt die Kfz Zulassungsstelle den TÜV, den fachgerechten Umbau zu bestätigen
Gruß
Wolfram
Jena MZ TS hat geschrieben:Hatten wir erst die Tage. Am Roller asiatischer Herkunft war der Rahmen komplett durch geröstet. Ein Tauschraen wurde gekauft. Der dekra Onkel wurde vorher ins Boot geholt. Er begutachtete beides vorher und ließ sich den alten Rahmen a
Nach dem Umbau zeigen. Am neuen Rahmen der nun verbaut war, wurde die alte Nummer durch gekreuzt und die Nummer vom defekten Rahmen plus ein paar Kürzel vom dekra Mann, eingeschlagen. Der alte Rahmen musste vernichtet und vorgeführt werden.
retnuk1408 hat geschrieben:Eidesstatliche Erklärung beim Notar, dass man die Maschine ohen Papiere gekauft hat -> 72,11 Euro
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