Ausnahmegenemigung kleines Kennzeichen

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Ausnahmegenemigung kleines Kennzeichen

Beitragvon tomei » 11. März 2008 12:01

Hallo Gemeinde

habe hier in einem Fred gelesen das es wohl eine Ausnahmegenemigung für ein kleines Kennzeichen geben soll meine Frage wie und wo bekomme ich sowas und was beinhaltet diese. Möchte nähmlich in den nächsten zwei Wochen meine ES 250/2 Gespann zulassen und mit den großen Kennzeichen das geht ja wirklich nicht.

MfG Tomei

Fuhrpark: MZ - ETZ 250 A ; MZ ES 250/2 mit Seitenwagen ; MZ RT 125/3 ; AWO 425 T ; Dnepr K 750 Gespann ; Wartburg 1.3 ; Trabant 601 Kübel ; Simson S 50 Baujahr 1977 original ; MZ ES 250/0; Simson Star ; MZ TS 250/1; MZ ES 175/0; MuZ Skorpion Sport
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Beitragvon trabimotorrad » 11. März 2008 12:27

Tomei: In Heilbronn haben die sogar bei meinem ES 300/1 Gespann ein Kuchenblech verpasst... :(
Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
Gründer des "Flacheisenreiter-Fanclubs"
Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013
Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins

Fuhrpark: 1XMZ ES300 Personengespann, 1X ETZ251 Personengespann, 2X ETZ250 Solo, 2X TS250, 1X ES175, 1X TS150, 1X Kreidler RS65, 1-2X Keeway125 Bonsai-Chopper, 1X Hyosung XRX125, 1X BMW R100,1X BMW R1100LT, 1X BMW K75RT, 1X BMW K75S, 1X K75 C, 1X K75RT mit EML-Beiwagen 1X K100, 1X K100RS 4V, 1X BMW K1100LT, 1X Trabi-Kabrio, 1X Fiat/Maybach Seicento, 1X Ford-Escort-Kabrio 1X Qek Junior.
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Beitragvon DerKnecht » 11. März 2008 13:41

Das hast du wahrscheinlich von mir gelesen. Ich habe unten ein PDF zusammengestellt, auf dem Seite 1 meiner Wiederzulassung mit der (auf dem Amt nicht anerkannten) Eintragung des TÜV und die hart erkämpfte Ausnahmegenehmigung zu sehen sind. Kosten waren bei mir 40€ und lange Diskussionen.
"Der TÜV-Mann würde eh alles gegen Geld eintragen..."
"Der TÜV-Mann hat vll nicht richtig gemessen..."
"Der TÜV-Mann war vll ein Bekannter..."


Probieren kannst du es, diese Ausnahmegenehmigung war aber eine Regelung meines Landkreises. Wie es bei dir aussieht, weiß ich nicht.

*bitte PN an mich, wenn Dokument gewünscht*
Zuletzt geändert von DerKnecht am 7. November 2010 13:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Lorchen » 11. März 2008 14:00

Das ist stark länderabhängig. :roll: In Berlin geht z.B. gar nichts, keine Chance. Für Brandenburg hab ich das mal hier beschrieben:
:arrow: Knowledge Base. Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt. Das war mir neu.

Das Ergebnis sieht ansprechend aus. :biggthumpup:

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Beitragvon Andreas » 11. März 2008 14:52

Lorchen hat geschrieben:Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt.


Was´n das fürn Blödsinn?

:shock:

Und nach dem halben Jahr?
Neu beantragen?
Geldschneiderei!

Steht in der 70er eine Ablauffrist drin?
Wenn nicht, hast Du eine bis zum Widerruf durch den Landrat auf unbestimmte Zeit gültige....!
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Beitragvon 2,5er » 11. März 2008 15:14

Andreas hat geschrieben:
Lorchen hat geschrieben:Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt.


Was´n das fürn Blödsinn?

:shock:

Und nach dem halben Jahr?
Neu beantragen?
Geldschneiderei!

Steht in der 70er eine Ablauffrist drin?
Wenn nicht, hast Du eine bis zum Widerruf durch den Landrat auf unbestimmte Zeit gültige....!


Nach Ablauf der Frist kommen nachts die Ordnungsbeamten
und schrauben ein Kuchenblech an, ... . :versteck:

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Beitragvon Andreas » 11. März 2008 16:00

Vielleicht rechnet man auch damit, das die /2 urplötzlich in die Wachstumsphase kommt und sich die bauartbedingten Anbringungsmöglichkeiten eklatant verändern.

Sowas muß natürlich alle 6 Monate kontrolliert werden....
Oder aber ne neue Einnahmequelle...nach dem Motto....ich stelle Dir eine illegale 70er aus, dafür zahlst Du dann aber auch halbjährlich.

:nein:

Ist ja wie im wilden Westen.....bei Euch im Osten.....

:gruebel:
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Beitragvon ETZChris » 11. März 2008 16:08

ich vermute eher folgendes:

die ausnahmegenehmigung ist nach ausstellung ein halbes jahr gültig. in dieser zeit muß das KFZ damit zugelassen werden. sollte das KFZ aber innerhalb des halben jahres NICHT zugelassen worden sein, verfällt die genehmigung und muß neu beantragt werden.
Gruß
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Beitragvon Andreas » 11. März 2008 16:58

Nicht ganz richtig. Bei der Zulassung übernimmt die Zulassungsstelle den Vermerk des Gutachters in die "Bemerkungen" der Fahrzeugpapiere.

Zu Ziffer XX bzw. § 60 (1) StVZO: Ausnahmegenehmigung gem. § 70 (1) 2 StVZO erforderlich.

Die 70er ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere und ist immer mit sich zu führen. Im Zweifel auch das entsprechende Gutachten des TÜVers.

So jedenfalls in NRW respektive im Reg. Bez. D´dorf.
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Beitragvon Halimash » 11. März 2008 17:31

Hallo. Ich habe meine ETZ 250er BJ. 81 ja vor kurzem hier in Halle zugelassen. Ich habe der Dame beim Zulassungsamt gesagt, daß das Motorrad original noch von DDR Zeiten ist und kein grosses Nummernschild dran geht.(Wir hatten ja damals nur kleine). Ich muss nicht der einzigste mit so einem Anliegen gewesen sein, denn die Dame sagte: Es ist kein Problem, das machen wir öfters bei den alten MZ. War auch nix mit Tüv oder so. Hat sie einfach fertig gemacht. Und auch keine halbjahresfrist. Und hab die selbe Gösse wie oben Lorchen. Mal so Probieren !
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Beitragvon DerKnecht » 11. März 2008 17:44

Diese Argumentation half bei mir damals nicht, ich hatte Fotos vom DDR-Kennzeichen, von einem Kuchenblech an einer TS und auch die Kommentare bezüglich Ausleuchtung gebracht. Die Damit meinte, dann solle ich das Schild eben auf den Gepäckträger packen. Na klar. Von hier aus einen Gruß an sie.
Laut ihr muss ich die Ausnahmegenehmigung sogar mitführen...

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Beitragvon Heubi » 11. März 2008 17:49

Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen. Das Erste über Nacht, vorher satt mit Haarspray eingsprüht, trocknen lassen und sich am folgenden Tag ganz normal zulassen lassen. Dieses dann in einen Eimer Wasser gestellt und nach einiger Zeit schwammen die Plaketten fröhlich umher. Diese wurden dann auf das andere Kennz. übertragen. Da die Plaketten ja manipulationssicher sind, meinte der Typ, könne ihm keiner so leicht was nachweisen. Tatsächlich fährt er seit mehreren Jahren schon damit rum. Nur hier machen wir das selbstverständlich ALLE nicht, ist ja verboten gelle......

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Beitragvon TS-Jens » 11. März 2008 17:55

Heubi hat geschrieben:Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen. Das Erste über Nacht, vorher satt mit Haarspray eingsprüht, trocknen lassen und sich am folgenden Tag ganz normal zulassen lassen. Dieses dann in einen Eimer Wasser gestellt und nach einiger Zeit schwammen die Plaketten fröhlich umher. Diese wurden dann auf das andere Kennz. übertragen. Da die Plaketten ja manipulationssicher sind, meinte der Typ, könne ihm keiner so leicht was nachweisen. Tatsächlich fährt er seit mehreren Jahren schon damit rum. Nur hier machen wir das selbstverständlich ALLE nicht, ist ja verboten gelle......


:rofl:
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Beitragvon boko » 11. März 2008 18:20

Hallo,

Bei uns in MV gibt es keine Sondergenehmigungen mehr.

Die Dame in der Zulassungsstelle war natürlich als ausführende Person machtlos und so bin ich auch mit einem Kuchenblech nach Hause.
Aber als ich es an die frisch restaurierte ES Bj 1961 hielt war mir klar, das so ein Teil da niemals rankommt.
Habe glaich am nächsten Tag mit dem Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes telefoniert und ihm mein Leid geklagt. Da diese Leute meist auch schon etwas älteren Jahrganges sind und die alten Fahrzeuge auch lieben findet man meist auch Verständnis.
Er hat dann gesagt natürlich finden wir da eine Lösung und ich solle das Kuchenblech mal wieder mitbringen und mich beim Sachgebietsleiter der Zulassungsstelle persönlich melden der regelt das dann. Der hat zwar getottert, das er wieder die Versprechen seines Vorgesetzten gegen alle Vorschriften einlösen muß, aber ich habe mein kleines Kennzeichen erhalten. Hat mich zwar noch mal was gekostet, aber das ist egal. Das Kuchenblech hängt jetzt in der Garage.

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Beitragvon Richy » 11. März 2008 19:30

Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...

*grrrr*


MfG,
Richard
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fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


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Beitragvon mzmike » 11. März 2008 22:17

Hallo Leute,

war heute meine ES 250/2 auch zulassen. Musste das Motorrad vorführen, damit die Cheffin vom Amt nachmessen konnte. Die Ausnahmegenehmigung kostet 25Euro, die muss ich immer mitführen!!!!! :shock:
Insgesamt hat mich der Spaß heute 110 Euro gekostet nur für das Zulassen der ES (incl. Kennzeichen).

Grüße Marc
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Beitragvon Andreas » 11. März 2008 22:44

Heubi hat geschrieben:Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen.


Und ich kenne Schildermacher, die dürfen ohne amtl. Wisch gar keine Kennzeichen machen wg. der (auch von Dir beschriebenen) Mißbrauchsgefahr.

;-)
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Beitragvon Koponny » 11. März 2008 23:00

Ich glaube ich muß mal meinen Gutachter anrufen :twisted:

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Beitragvon Lorchen » 12. März 2008 06:37

Richy hat geschrieben:Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...

Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

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Beitragvon Ckone » 12. März 2008 19:28

Lorchen hat geschrieben: Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


Ich dachte da gilt allgemein das Datum 01.01.1962 ???? :gruebel:

Im Landkreis PM ( Potsdam Mittelmark Brandenurg) gilt das der Leiter der Zulassungstelle das entscheiden kann !
Er kommt wohl mit runter und entscheidet vor Ort ! Das ist die aktuelle Aussage der Zulassungsdame.
Gruß Christian

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Beitragvon Lorchen » 13. März 2008 07:26

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Beitragvon ETZChris » 13. März 2008 07:35

war der 1.1.62 nicht der stichtag für die blinkerpflicht?!?
Gruß
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Beitragvon Lorchen » 13. März 2008 07:47

:ja: (nickendes Smilie)

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Beitragvon ETZChris » 13. März 2008 07:53

:patpat: gehst jetzt lieber auf nummer sicher, was?!?
Gruß
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Beitragvon Richy » 13. März 2008 19:23

Lorchen hat geschrieben:
Richy hat geschrieben:Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...

Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


Leider, leider habe ich keinen Brief mehr, des Teufels Übler Vetter setzt dann automatisch den 1.7. 1958 an.

Außerdem wurde der entsprechende Paragraph zu Beginn 2008 in der STVZO gestrichen... :cry:

MfG,
Richard, der nur auf Nachsicht des Tüffers, den geringen Abstand der Auspuffrohre, die funzlige Beleuchtung und dem geringen Abstand zum Boden hoffen kann...
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fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
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Beitragvon MoPeter » 18. März 2008 12:09

Habe gestern meine TS 150, die nach den Papieren eine 125er auszeichnet, zugelassen. (Psst, nicht weiter sagen!) Die nette Dame im Straßenverkehrsamt bestätigte mir sofort, dass ein kleines Kennzeichen möglich ist, obwohl natürlich keine Zulassung bis 80 Km/h eingetragen ist. Übrigens, das Moped fühlt sich nach mehr als 150 ccm an. Ich bin richtig überrascht.
Grüße von Peter

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Beitragvon Alfred » 18. März 2008 12:51

Versicherungsbetrug kann sich auch schnell nach "mehr" anfühlen. :rolleyes:
Sowas muß nicht sein.

Fuhrpark: ><(((°>
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Beitragvon Richy » 18. März 2008 15:08

Vor allem sollte man nicht vergessen, daß ein Forum öffentlicher Raum ist.
Man stellt sich ja auch nicht auf den Marktplatz und schreit in die Welt hinaus, daß man ohne Zulassung unterwegs ist. (Das Gleiche gilt auch für den Freak mit dem Haarspray auf dem Kennzeichen).

Bei sowas ist immer Vorsicht angesagt, ich vermute, daß die Bullizei auch lesen kann...

MfG,
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fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


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Beitragvon tomei » 20. März 2008 11:02

Hi Freunde habs gepackt der DEKRA-Mann hat bei der Abnahme die maximale Größe des Kennzeichens in sein Gutachten geschrieben mit dem Verweis das eine Außnahmegenemigung erforderlich ist. Auf der Zulassungsstelle hat man mir dann selbige erteilt und mir 50 teuros dafür abgeknöpft :runterdrueck: aber egal das was Wert so kann man dann wenigstens noch folgende Linierung auf dem Kotflügel durweg sehen.

MfG Tomei

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Beitragvon bernie150 » 20. März 2008 11:12

MoPeter hat geschrieben:Habe gestern meine TS 150, die nach den Papieren eine 125er auszeichnet, zugelassen. (Psst, nicht weiter sagen!)Grüße von Peter


Zu allem Anderen kommt auch noch Steuerhinterziehung dazu :!:

Ich würde mal in Mich gehen und das Ganze legalisieren. :wink:
Gruß Bernd (Dichtringbesteller)

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