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Lorchen hat geschrieben:Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt.
Andreas hat geschrieben:Lorchen hat geschrieben:Die Genehmigung gilt ein halbes Jahr, wurde mir bei der Zulassungsstelle gesagt.
Was´n das fürn Blödsinn?
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Und nach dem halben Jahr?
Neu beantragen?
Geldschneiderei!
Steht in der 70er eine Ablauffrist drin?
Wenn nicht, hast Du eine bis zum Widerruf durch den Landrat auf unbestimmte Zeit gültige....!
Heubi hat geschrieben:Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen. Das Erste über Nacht, vorher satt mit Haarspray eingsprüht, trocknen lassen und sich am folgenden Tag ganz normal zulassen lassen. Dieses dann in einen Eimer Wasser gestellt und nach einiger Zeit schwammen die Plaketten fröhlich umher. Diese wurden dann auf das andere Kennz. übertragen. Da die Plaketten ja manipulationssicher sind, meinte der Typ, könne ihm keiner so leicht was nachweisen. Tatsächlich fährt er seit mehreren Jahren schon damit rum. Nur hier machen wir das selbstverständlich ALLE nicht, ist ja verboten gelle......
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Heubi hat geschrieben:Ich kenne jemanden, der wie folgt vorging: Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Web ausgesucht und reservieren lassen. Ab zum Schildermacher und herstellen lassen. Ein zweites mit der gleichen Buchstaben/Zahlenkombi nur diesmal kleiner und in Engschrift machen lassen.
Richy hat geschrieben:Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...
Lorchen hat geschrieben: Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Lorchen hat geschrieben:Richy hat geschrieben:Ich seh es schon kommen: Meine BK, Baujahr 58 muß mit einem Kennzeichen rumtuckern, bei dem die Höchstgeschwindigkeit gleich mal eben um 10km/h sinkt...
Wenn sie vor dem 01.07.58 zugelassen wurde, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
MoPeter hat geschrieben:Habe gestern meine TS 150, die nach den Papieren eine 125er auszeichnet, zugelassen. (Psst, nicht weiter sagen!)Grüße von Peter
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