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starke136 hat geschrieben:Ich liebe ganz viel Halbwissen?
Dieter hat geschrieben:Du verwechselst dabei Klasse 5 bis 40/45/50 oder 60 Km/h und Klasse 4, offene 50er.
Gruß
Dieter
MZ-Wilhelm hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Du verwechselst dabei Klasse 5 bis 40/45/50 oder 60 Km/h und Klasse 4, offene 50er.
Gruß
Dieter
Wurde weiter oben nicht geschrieben dass man die Kl. 5 nicht einfach mit einem großen Kennzeichen anmelden kann und die Höchstgeschwindigkeit dann gestrichen würde?
Oder lese ich da was falsch?
Gruß
Willy
Der Hiss dann 1B.trabimotorrad hat geschrieben: Dann wurde der Führerschein der Klasse 4 aufgewertet
MZ-Wilhelm hat geschrieben:Die offenen 50er fallen meiner Meinung nach in die Klasse bis 125ccm, sind also Leichtkrafträder die ihren erlaubten Hubraum nicht ausschöpfen.
Könnte man es so stehen lassen?
Gruß
Willy
Wiedereinronny hat geschrieben:Also ich habe bis jetzt nur die e
Erfahrungen gemacht, wie ich es grad mal kurz gegoogled hab...
Bau das mal um, alles wird gut und freu mich schon von einem gut gehenden Roller zu lesen! ?
Wiedereinronny hat geschrieben:Naja wenn ich es nicht völlig falsch verstehe gehts wohl darum, dass es bis 11Kw ein Leichtkraftrad ist und drüber nicht.
Wiedereinronny hat geschrieben:Ob das jetzt mehr nach Käse klingt, als zu sagen der Staat verzichtet auf die Steuer weil der Betrag zu niedrig wäre, weiß ich nicht...vielleicht stimmts ja...
CJ hat geschrieben:Zulassungspflicht meint regelmäßig das behördliche, förmliche Zulassungsverfahren. LKR sind zwar von diesem Verfahren befreit, lediglich betriebserlaubnispflichtig, sie sind aber kennzeichenpflichtig. Und so ist praktisch kaum ein Unterschied im Ablauf der Verfahren spürbar. Bei beiden muß man zum Amt eiern und zahlen. Beim LKR um sich ein Kennzeichen zuteilen zu lassen und die Zulassungsbescheinigung Teil I abzuholen, beim behördlichen Zulassungsverfahren kriegt man auch noch den Teil II dazu. Umgangssrachlich wird daher selten unterschieden und man spricht von "Zulassung".
MZ-Wilhelm hat geschrieben:ie bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gilt auch für Zweiräder mit Versicherungskennzeichen, wird diese Höchstgeschwindigkeit gestrichen, ändert sich der Fahrzeugstatus und ein richtiges Kennzeichen sowie eine HU sind vonnöten.
starke136 hat geschrieben:mehr Kubik
von 1,5 auf 6,25starke136 hat geschrieben:mehr PS
TS Paul hat geschrieben:So What!?
P-J hat geschrieben:TS Paul hat geschrieben:So What!?
Danke, kannte ich noch nicht. Steuerfrei? Versicherung wie ein kleines Motorrad oder wie ein Mopped?
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