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Moderator: Moderatoren
zweitakt hat geschrieben:Niedersächsische Bauordnung:
Nur Nutzung zur Abstellung von Fahrzeugen, Zubehör und Kraftstoff in Höchstmenge.
Keine Nutzung als Werkstatt.
War schon immer so, wo kein Kläger da kein Richter.
Und mit seinem Vermieter macht man das stillschweigend aus.
Dieter hat geschrieben:
Einige wollen wohl auch keine Motorräder da drin sehen. Man sieht und hört immer mal wieder verschiedene Berichte darüber. Vor allem Neubaugebiete ohne ausreichende Stellplätze sind da wohl ein größeres Problem. In Innenstädten auch immer wieder. Aber man sollte das Gerede klein und die Garagen zu lassen. Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.
Wenn es einen trifft hat er halt Pech gehabt. Er ist dann fast immer chancenlos. Es gibt halt in vielen Gegenden zu wenige Parkplätze auf privaten Flächen.
Gruß
Dieter
Mell hat geschrieben:So steht es beim Grundeigentümerverband für Schleswig Holstein
Erlaubte Gegenstände:
Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel
Handwerkzeug, Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte
Autopflegeprodukte, sonstige Reinigungsmittel können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind
Regale und Schränke zur Aufbewahrung von Kleinteilen und Zubehör, wenn der Stellplatz des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird
Ersatzreifen/ saisonale Reifensätze.
Unerlaubte/bedenkliche Gegenstände:
Benzin-/Reservekanister, Propangasflaschen oder andere leicht entzündliche Materialen oder Chemikalien oder Brennstoffe nur in sehr geringen Mengenund ggf. unter Beachtung spezieller Sicherheitsvorkehrungen
Lebensmittel sollten wegen häufig bestehenden Temperatur-/und Feuchtigkeits-schwankungen möglichst nicht in Garagen gelagert werden; Gefahr von schnellem verderben und anlocken von Ungeziefer
Möbel/Textilien/Elektronische Geräte könnten in Garagen Feuchtigkeitsschäden erleiden und/oder Schimmel ausbilden, da Garagen oft schlecht isoliert sind und zu Feuchtigkeit neigen
Damit kann ich leben, wenn der Kühlschrank mit Bier nicht zum unerlaubten zählt
Ysengrin hat geschrieben:Rein rechtlich ist die Sache klar, wie schon geschrieben wurde. Spannend ist, wie es mit der Umsetzung in der Praxis ausschaut. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo das wirklich angemahnt oder vollzogen wurde. Ich kenne nur 1-2 Fälle aus den Medien.
Insofern: Nicht verrückt machen und abwarten.
Dieter hat geschrieben:Offiziell darf in einer Garage nur ein PKW und Zubehör abgestellt werden. Einige wollen wohl auch keine Motorräder da drin sehen.
Gruß
Dieter
Joker hat geschrieben:Gewaltig ist des Schlossers Kraft,
wenn er mit Verlängerung schafft
RT-Tilo hat geschrieben:gibts bei uns nich ... sind alle Eigentumsgaragen mit Grundstücksbesitz
Luzie hat geschrieben:Die gemeine dänische Garage ist voll“gemüllt“ mit allem möglichen und davor parkt das Auto 🤣🤣🤣
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