@ Dumbo
Andere Abweichungen vom Zivilrahmen gibt es bei der TS 250 A nicht. Es sind nur die insgesamt acht Befestigungspunkte für die NVA-Einzelsitze - die zivile Normalsitzbank hatte vier Befestigungspunkte.
Im KFZ-Brief muss die A-Version nicht unbedingt stehen. Wenn die Maschine noch zu DDR-Zeiten in private Hände gekommen ist, dann wurde die A-Kennzeichnung nicht im KfZ-Brief vermerkt. Es gab sogar die Auflage, die Maschine umzulackieren,man durfte nicht im NVA-Grün rumfahren.
Über den VEB Maschinenbauhandel wurden immer mal alte Regulierer-Motorräder der NVA (betraf auch GST oder Polizei) ausgemustert und recht günstig an Privatleute verkauft - wenn man Beziehungen hatte. Ich bin auf diese Weise auch an eine TS 250/1 A gekommen, kostete mich 260 Mark damals, Schrottpreis. Denn diese Maschinen waren total abgerockt, da musste man echt was machen, die waren nicht fahrtauglich und auch nicht zugelassen.
Zur Neuzulassung inklusive Abnahme beim VPKA (Volkspolizeikreisamt) gab es dann einen neuen KfZ-Brief und eben die Zulassung. und da war nichts von NVA usw. eingetragen. Ich habe das alles mal 1987 durchgezogen
Nur wer eine Armeemaschine nach der Wende von der VEBEG bekommen hat, der hatte Papiere, wo die NVA-Version vermerkt war. Man musste aber achtgeben, dass die A-Kennzeichnung im Brief bei diversen Umschreibungen / Verkäufen von den Zulassungsstellen nicht weggelassen wurde. Das passierte häufig. Ich habe auch eine ETZ 250 im Bestand, die war nachweislich eine A - in den Papieren war es aber nicht mehr aufgeführt.
Bei DIr dürfte die Maschine zu DDR-Zeiten "unters Volk" gekommen sein. Denn 1990 hatte die NVA keine TS250 A mehr. Die Regulierer sind da entweder TS250/1 A gefahren - oder halt die ETZ 250 A.
Deswegen steht in deinen Papieren nichts von der NVA-Herkunft deiner Maschine.