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Das Landesamt hat geschrieben:In der DDR waren andere (kleinere) Abmessungen für amtliche Kennzeichen vorgeschrieben. Deshalb kann Ihnen das Anbringen eines verkleinerten amtlichen Kennzeichens nach Anlage 4, Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- an einem Kraftrad genehmigt werden, wenn es erstmalig in der DDR für den Verkehr zugelassen worden ist. Die erstmalige Zulassung in der DDR muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet dafür sind der alte DDR-Fahrzeugbrief oder ein Gutachten eines Sachverständigen mit einem entsprechenden Vermerk.
Anmerkung: Vorläufig kann für Brandenburg nur das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Ausnahmen von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigen.
Anträge sind an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8, Abteilung Verkehr, zu richten.
am Ende mit meinem Latein hat geschrieben:Habe aber auch gehört, daß bei "H"-Kennzeichen diese Regelung wohl entfallen würde und automatisch ein kleines Schild zugeteilt.
vaniljeice hat geschrieben:hat die tante auf der zulassungsstelle jedenfalls gesagt
mz_gespann hat geschrieben:@ eMVau: Dann werd ich da mal mein Glück probieren. Danke für den Tipp.
@ Sv-enB: Ich setze andauernd damit auf - zuletzt an den Fähren über Elbe + Nord-OstseeKanal mehrfach, trotz härterer Federn hinten.
@ Paule 56: Klar geht Kennzeichen auf dem Beiwagen. Aber dann ist der wahlweise Eintrag futsch. Bin halt eigen - was ich habe, will ich behalten (auch wenn ich es nicht brauche) und dann noch nen bischen mehr! Und außerdem find ich das optisch.... so nackt hinten an der Emmi
Gerhard - Danke an alle
IFA-Flotte hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wie sich Behörden über bestehende Gesetze hinweg setzen. Laut Einigungsvertrag wurde für Kräder, die in der DDR in Betrieb genommen wurden die DDR Betriebserlaubnis anerkannt. In dieser ist eine Maximale Kennzeichengröße von 200mm * 130mm (sowas in der Drehe bin mir nicht sicher) festgeschrieben. Es ist also für das Amt verpflichtend diese Vereinbarung anzuerkennen. Aber bei mir gings auch nicht, wenn ich mal viel Zeit habe ziehe ich das nochmal auf um an mein kleines Kennzeichen zu kommen!
IFA-Flotte hat geschrieben:Die MZ für den Export lag ja auch nicht die DDR Betriebserlaubnis zu Grunde sondern eine der BRD in der die große Kennzeichengröße festgeschrieben ist. Für in der DDR in den straßenverkehr eingeführte Maschinen behält die DDr Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit.
motorradel hat geschrieben:Hallo Gerd
kleines Nummernschild geht auch in NRW![]()
Habe (fast) ohne Probleme eins bekommen
Schau:
Klick
Robert (zählt die Tage bis zum nächsten LT)
vaniljeice hat geschrieben:...
"Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Schilder, die jedoch eigentlich bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle beanstandet werden müssten. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen. Manche Fahrzeughalter lassen sich bewusst abweichende (vor allem kürzere) Schilder prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt.
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