Kennzeichen ES 250/2

Fragen zu bestimmten Modellen?!

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Kennzeichen ES 250/2

Beitragvon mz_gespann » 15. September 2008 12:16

Ich habe an meiner ES das "normale" Kennzeichen dran. Nun muß ich sie umkennzeichnen lassen, weil sie mal wieder die untere Hälfte des Kennzeichens verloren hat. Der Grund ist ganz einfach: Das Kuchenblech ist so groß, das jede größere Bodenwelle (Berliner Kissen, Fähre, Bürgersteig etc) beim runterfahren - was sich ja manchmal nicht vermeiden lässt - für einen heftigen Knick im Kennzeichen sorgt. Und manchmal fällts halt ab, ohne das ich das bemerke (ich fahr so selten hinter mir selber her!) Das Straßenverkehrsamt "muß" mir dann ein neues Kennzeichen zuteilen, jedesmal ne neue Nummer. Eintragung, andauernd neue Zulassungsbescheinigungen I + II - das wird auf Dauer recht teuer.
Das Kennzeichen ist ganz unter die Rückleuchte geschraubt und hat dann noch einen Abstand von 16 cm zum Boden - unbelastet. Nun stellt euch das mal beladen vor + Bodenwelle.
Der Leiter der Zulassungsstelle drückt sich - nur großes Kennzeichen. Das das nicht mit der Betriebserlaubnis (hat die eigentlich jemand für ES/2?) zusammenpasst, interessiert niemanden.
Was hilft? Gericht muß doch wohl nicht sein. Um die Optik geht es mir nicht, ich will nur nicht jedes Jahr ein anderes Kennzeichen am Motorrad haben müssen.
Wer hat Tipps????
Gerhard - ratlos
edit sagt Bild wär nicht schlecht:
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Beitragvon Baraccuda » 15. September 2008 12:18

Meines Wissens kann Dir der TÜV bescheinigen, dass Du für diese Emme ein kleineres Kennzeichen benötigst. Daran muss sich die Zulassungsstelle auch richten. Versuchs also mal dort.
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

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Beitragvon Sv-enB » 15. September 2008 12:48

Aufgesetzt habe ich mit dem Nummernschild noch nie.
Gegen Vibrationsrisse habe ich das Schild auf eine recht starke Aluplatte genietet und das dann ans Motorrad geschraubt.
Gruß Sven

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Beitragvon Paule56 » 15. September 2008 13:01

@ Gerhard

Wenn Du es nur aus genannten Gründen abändern willst, dann klatsche das neue Kuchenblech auf das Heck des Seitenwagens, hat Ente am Lastenboot auch ;-)
Nur musst Du es dann zusätzlich beleuchten
Gruß
Wolfgang

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Beitragvon eMVau » 15. September 2008 17:21

Servus,

es gab/(gibt?) eine Möglichkeit an ein kleines zu kommen. Vorweg, an die Eintragungen des TÜV und Co. sind die zuständigen Behörden nicht gebunden, sie gehen strikt nach Schema F vor. Für Fahrzeuge vor Bj. 1958 wurde das kleine automatisch zugeteilt (Sonderparagraf). Nach der alten StVZO konnte man bei dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Landesbehörde für Verkehr... einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen, dieser wurde dann erteilt oder auch nicht, hing vom Bundesland ab. Damit ging man dann zu seiner Zulassungsstelle und die mussten sich dann daran halten. Beispielsweise hat es in Berlin/Brandenburg geklappt. Diese Sondergenehmigung galt dann auch nur in dem betreffenden Bundesland. Leider ist dieser Paragraf in der neuen StVZO nicht mehr vorhanden (ersatzlos gestrichen). Laut dem alten aber, galt das für sämtliche Zweirad-Kennzeichenpflichtige-Fahrzeuge der ehemaligen DDR bis einschliesslich Baujahr 02.10.1989, denn in der DDR gab es nur die kleinen Schilder. Leider ist mir noch kein Fall bekannt, der nach dem Inkrafttreten durchexerziert wurde.
Bei Intresse kann ich mal den alten Schriftverkehr einschliesslich Genehmigung posten.

LG MV
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Kleines Kennzeichen; Amtlicher Text

Beitragvon eMVau » 16. September 2008 11:20

So, nachfolgend das Zitat:

" Ich habe gehört, dass ich für mein altes DDR-Motorrad ein kleineres amtliches Kennzeichen haben kann. Wie muss ich das beantragen?

In der DDR waren andere (kleinere) Abmessungen für amtliche Kennzeichen vorgeschrieben. Deshalb kann Ihnen das Anbringen eines verkleinerten amtlichen Kennzeichens nach Anlage 4, Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- an einem Kraftrad genehmigt werden, wenn es erstmalig in der DDR für den Verkehr zugelassen worden ist. Die erstmalige Zulassung in der DDR muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet dafür sind der alte DDR-Fahrzeugbrief oder ein Gutachten eines Sachverständigen mit einem entsprechenden Vermerk.

Anmerkung: Vorläufig kann für Brandenburg nur das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Ausnahmen von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigen.
Anträge sind an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8, Abteilung Verkehr, zu richten. "

Quelle: LandesamtBV

Ich hoffe es hilft weiter, der Passus für Fahrzeuge vor 1.7.1958 ist auch gestrichen, hier hilft so wie es scheint die TÜV-Eintragung weiter neunter Beitrag

LG MV

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Beitragvon mz_gespann » 16. September 2008 20:17

@ eMVau: Dann werd ich da mal mein Glück probieren. Danke für den Tipp.
@ Sv-enB: Ich setze andauernd damit auf - zuletzt an den Fähren über Elbe + Nord-OstseeKanal mehrfach, trotz härterer Federn hinten.
@ Paule 56: Klar geht Kennzeichen auf dem Beiwagen. Aber dann ist der wahlweise Eintrag futsch. Bin halt eigen - was ich habe, will ich behalten (auch wenn ich es nicht brauche) und dann noch nen bischen mehr! Und außerdem find ich das optisch.... so nackt hinten an der Emmi
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Beitragvon Sv-enB » 17. September 2008 05:46

Dann bleibt Dir wohl nur der Weg durch die Behörden, wo am Ende eventuell ein kleines Kennzeichen winkt.
Gruß Sven

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Re: Kleines Kennzeichen; Amtlicher Text

Beitragvon Lorchen » 17. September 2008 06:09

Das Landesamt hat geschrieben:In der DDR waren andere (kleinere) Abmessungen für amtliche Kennzeichen vorgeschrieben. Deshalb kann Ihnen das Anbringen eines verkleinerten amtlichen Kennzeichens nach Anlage 4, Ziffer 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- an einem Kraftrad genehmigt werden, wenn es erstmalig in der DDR für den Verkehr zugelassen worden ist. Die erstmalige Zulassung in der DDR muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet dafür sind der alte DDR-Fahrzeugbrief oder ein Gutachten eines Sachverständigen mit einem entsprechenden Vermerk.

Anmerkung: Vorläufig kann für Brandenburg nur das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Ausnahmen von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigen.
Anträge sind an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8, Abteilung Verkehr, zu richten.

Das ist genauso richtig. Aber die Genehmigung wird nur für das Land Brandenburg erteilt und ist nur für den Landkreis der Zulassung gültig.
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Beitragvon am Ende mit meinem Latein » 17. September 2008 12:37

Hallo zusammen,
ich komme grade von der Zulassungsstelle und habe eine Sondergenehmigung für ein "kleines" Kennzeichen beantragt.
Diese wurde auf Grund der Platzverhältnisse problemlos erteilt, kostete jedoch 38,40 € zusätzlich...
Habe aber auch gehört, daß bei "H"-Kennzeichen diese Regelung wohl entfallen würde und automatisch ein kleines Schild zugeteilt.

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Beitragvon Dicker » 17. September 2008 12:56

am Ende mit meinem Latein hat geschrieben:Habe aber auch gehört, daß bei "H"-Kennzeichen diese Regelung wohl entfallen würde und automatisch ein kleines Schild zugeteilt.


wo hast du das gehört ? ich habe meine ES 250/2 auch auf Historisch zugelassen, aber es ging kein weg am großen Nummerschild dran vorbei laut Zulassungstelle ( in Brandenburg)

ich würde mich auch über ein kleines Nummerschild freuen :jump:
ehe es schlecht wird......

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Beitragvon vaniljeice » 17. September 2008 13:08

mein bruder hat seine etz251 grad umgemeldet und auf der zulassungsstelle haben sie auch rumgezickt. wenn ich das richtig mitbekommen hab muß ein großes nummernschild erst ab 250 ccm sein. (hat die tante auf der zulassungsstelle jedenfalls gesagt) die mz-motoren liegen alle knapp drunter. ich würde einfach so da hingehen und denen sagen, dass das die regeln sind und wenn sie dir was anderes erzählen lass dir zeigen wo es steht! ich geh mal davon aus, dass ein kleines nummernschild einfach mit mehr arbeit für die leute da zusammenhängt. was glaubst du wie viel mehr arbeit es gedeutet die entsprechenden gesetze/verordnungen rauszusuchen?!

wenns nich anders geht: stück blech zum versteifen dahinter (aber vorsicht mit scharfen kanten, dann meckert wieder der tüv rum)!
entweder man hat prinzipien oder man lebt!

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Beitragvon Dicker » 17. September 2008 16:01

vaniljeice hat geschrieben:hat die tante auf der zulassungsstelle jedenfalls gesagt


ich war damals dreimal bei dem verein um meine es anzumelden und dreimal wurde mir was anderes erzählt weil immer wieder ein anderer am schalter war. beim dritten mal stimmte wohl wieder was nich da bin ich dann etwas lauter geworden weil ich den hals echt voll hatte :argue:
. der sogenannte verein ist auch nicht gleich um die ecke sondern 35 km weit weg. dann ging es auf einmal, nur nicht mit dem kleinen Nummernschild da waren sich alle drei einig aber auch nur da

aber wie heißt es so schön die Hoffnung wird zuletzt begraben :gruebel:
ehe es schlecht wird......

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Beitragvon Dieter » 17. September 2008 17:19

Hallo Gerhard,

wenn die Behörde auf stur schaltet hast du keine Chance. Leider gilt hier der Grundsatz, dass die Kennzeichengrößen eindeutig vorgegeben sind auch wenn du dein Fahrzeug für ein paar tausend Euro umbauen müsstest. Es gbt keinen offiziellen Grund für ein kleineres Kennzeichen.

Aber manchmal hat man Glück und findet jemanden, der das trotzdem genehmigt. Also schau mal nach, ob da nicht hin und wieder ein anderer sitzt. Das hilft manchmal.

Ansonsten musst du dahin umziehen, wo du ein kleines Kennzeichen bekommst. :twisted:

Gruß
Dieter

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Beitragvon TS Martin » 17. September 2008 17:50

mz_gespann hat geschrieben:@ eMVau: Dann werd ich da mal mein Glück probieren. Danke für den Tipp.
@ Sv-enB: Ich setze andauernd damit auf - zuletzt an den Fähren über Elbe + Nord-OstseeKanal mehrfach, trotz härterer Federn hinten.
@ Paule 56: Klar geht Kennzeichen auf dem Beiwagen. Aber dann ist der wahlweise Eintrag futsch. Bin halt eigen - was ich habe, will ich behalten (auch wenn ich es nicht brauche) und dann noch nen bischen mehr! Und außerdem find ich das optisch.... so nackt hinten an der Emmi
Gerhard - Danke an alle


Hey,

bei uns in Brandenburg kein Problem.
Schreiben ans Ministerium mit der Kopie des Fz-Briefes - dienlich wäre hier der Vermerk in der letzten Zeile: KTA-Betriebserlaubnis oder du hast 'nen alten entwerteten DDR-Brief.
Hab ich für meine TS 150 Bj 1984 auch gemacht - nach 5 Tagen kam die Ausnahmegenhmigung. Kostenpunkt: 10,20 €!

Gruß aus OHV.

Anbei als .doc-Datei das Schreiben von mir.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von TS Martin am 17. September 2008 17:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon IFA-Flotte » 17. September 2008 17:51

Ich verstehe nicht, wie sich Behörden über bestehende Gesetze hinweg setzen. Laut Einigungsvertrag wurde für Kräder, die in der DDR in Betrieb genommen wurden die DDR Betriebserlaubnis anerkannt. In dieser ist eine Maximale Kennzeichengröße von 200mm * 130mm (sowas in der Drehe bin mir nicht sicher) festgeschrieben. Es ist also für das Amt verpflichtend diese Vereinbarung anzuerkennen. Aber bei mir gings auch nicht, wenn ich mal viel Zeit habe ziehe ich das nochmal auf um an mein kleines Kennzeichen zu kommen!

Im Altkreis Delitzsch in Sachsen wurde ich von der zulassungsstelle für eine Sondergenehmigung an die Bezirksleitung verwiesen. Hier musste ich erfahren, dass seit 2 Jahren niemand mehr dafür zuständig ist. Ich wurde dann ans KBA Dresden verwiesen, in Dresden meinte man Flensburg wüsste bescheid. Flensburg konnte mir nicht weiter helfen also hab ichs nochmal beim Bezirk probiert dort meinte eine andere Sachbearbeiterin auf einmal die Landesregierung wäre zuständig. An dieser Stelle hab ich dann aufgegeben und das Kuchenblech genommen :(
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dummstellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.

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Beitragvon TS Martin » 17. September 2008 17:58

IFA-Flotte hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wie sich Behörden über bestehende Gesetze hinweg setzen. Laut Einigungsvertrag wurde für Kräder, die in der DDR in Betrieb genommen wurden die DDR Betriebserlaubnis anerkannt. In dieser ist eine Maximale Kennzeichengröße von 200mm * 130mm (sowas in der Drehe bin mir nicht sicher) festgeschrieben. Es ist also für das Amt verpflichtend diese Vereinbarung anzuerkennen. Aber bei mir gings auch nicht, wenn ich mal viel Zeit habe ziehe ich das nochmal auf um an mein kleines Kennzeichen zu kommen!


Das Problem ist das lt. Auskunft aus Potsdam, dass eben die Kennzeichengröße im Einigungsvertrag nicht festgehalten wurde.

Und 2. wurden die MZ's auch in die alten Bundesländer "verschleudert" und dort mussten sie von je her ein großes "Pizzablech" nehmen.

Also ist das "kleine" eine "Kann"bestimmung und kein "Muss"bestimmung.

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Beitragvon IFA-Flotte » 17. September 2008 18:02

Die MZ für den Export lag ja auch nicht die DDR Betriebserlaubnis zu Grunde sondern eine der BRD in der die große Kennzeichengröße festgeschrieben ist. Für in der DDR in den straßenverkehr eingeführte Maschinen behält die DDr Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit.
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Beitragvon TS Martin » 17. September 2008 18:07

IFA-Flotte hat geschrieben:Die MZ für den Export lag ja auch nicht die DDR Betriebserlaubnis zu Grunde sondern eine der BRD in der die große Kennzeichengröße festgeschrieben ist. Für in der DDR in den straßenverkehr eingeführte Maschinen behält die DDr Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit.


Die Betriebserlaubnis behält ihre Gültigkeit, dass ist schon richtig, aber meines Erachtens steht da nicht die Kennzeichengröße drinne.

Dann könnte man ja beim Abdruck, welchem man aus Zschopau heute noch bestellen kann, die Größe unter den letzten Punkt mit eintragen und das tun die Zschopauer ja nicht.

Also ...

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Beitragvon IFA-Flotte » 17. September 2008 18:26

Ich zitiere:
Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

und dort Abs. 2 Nr. 23 und 25:

"(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dummstellen kann.
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Beitragvon TS Martin » 17. September 2008 18:32

Ist ja alles richtig.

Steht aber die Kennzeichengröße in der ABE drinne? - Meines Wissens nicht?!

Dadurch bekommst du ja auch wie du oben geschrieben hast die ABE von allen Simmes noch om KBA!

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Beitragvon IFA-Flotte » 17. September 2008 18:53

Bis jetzt habe ich nur in Erfahrung gebracht, dass du die ABE Nummer bei MZ erfragen kannst, in der ABE ist auf jedenfall die Kennzeichengröße hinterlegt. Ich hatte auch schonmal so eine ABE im Netz gefunden, weiß nur nicht mehr wo.
Wenn du bei MZ anfragst bekommst du gegen Kostenerstattung ein Musterdatenblatt, siehe hier.
In diesem ist die ABE Nr. vermerkt, wens interessiert ETZ 250 hat KTA-1556-1. Das Problem ist eben eine entsprechende ABE vom KBA zu bekommen, dann erst kann man mit Gesetzen bewaffnet der Zulassungsstelle den Kram unter die Nase reiben ;)
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dummstellen kann.
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Beitragvon motorradel » 17. September 2008 20:19

Hallo Gerd
kleines Nummernschild geht auch in NRW :D
Habe (fast) ohne Probleme eins bekommen
Schau:
Klick

Robert (zählt die Tage bis zum nächsten LT)

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Beitragvon eMVau » 17. September 2008 20:26

Gibt es vielleicht eine Datenbank, in der Kopien von alten ABE´s und/oder Briefen gesammelt sind? Wenn nein könnte sowas vielleicht hilfreich sein, eventuell einrichten?
Natürlich müssten die Exemplare als Kopie deutlich gekennzeichnet sein um Mißbrauch vorzubeugen (sie sollten nur den "Behörden" bei der Entscheidungsfindung helfen).

Ich suche für meine beiden Emmen Kopien von alten Briefen/ABE (ES 175/1 siehe Signatur), damit ichs dann mal probieren kann.

LG MV


Edit:
Vielleicht könnten mehrere Foristi wie Motorradel ihre Genehmigungen posten, wenn man diese dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beilegt, könnte es "leichter" in der Bearbeitung werden.
Zuletzt geändert von eMVau am 17. September 2008 20:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Ex-User Hanseat » 17. September 2008 20:29

motorradel hat geschrieben:Hallo Gerd
kleines Nummernschild geht auch in NRW :D
Habe (fast) ohne Probleme eins bekommen
Schau:
Klick

Robert (zählt die Tage bis zum nächsten LT)

Nett von der Frau Fricke :wink:
Aber 50 Euro an Mutter Staat, nur damit man ein kleines Kennzeichen spazieren fahren darf?
Ich weiß nicht ... 8)
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Beitragvon TS-Ossi » 17. September 2008 20:56

Ich wusste noch gar nicht, dass es in der GebOSt vom 26.06.1970 schon Euro´s gab :gruebel:

PS:Ich bekomme immer (naja meistens) das Nummernschild, welches ich möchte (ohne zusätzl. Gebühren). ;D

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Beitragvon motorradel » 18. September 2008 07:37

Hallo
mit 50 Euro wäre ich ja noch zufrieden gewesen
da waren noch an Gebühren:
- neuer Brief ,da kein Brief vorhanden
- neuer Schein
-Zulassunggebühr
- Nummernschild
-Amts siegel
-Sondergutachten TÜV

zusammen ca. 150 Euro :( :( :(

Robert

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Beitragvon Lorchen » 18. September 2008 12:40

Kenn ich...
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Beitragvon vaniljeice » 18. September 2008 12:53

also ich bin mal n bissl durchs web gesurft... hab leider auch nix gefunden.
das hier würde ich allerdings nicht machen. das ist nämlich verboten! ...

"Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Schilder, die jedoch eigentlich bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle beanstandet werden müssten. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen. Manche Fahrzeughalter lassen sich bewusst abweichende (vor allem kürzere) Schilder prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt.


Auch kommt es vor, dass sich Fahrzeughalter vom Schildermacher gleich zwei Sätze des zugeteilten Kennzeichens prägen lassen, einen vorschriftsmäßigen - und einen "nach Wunsch", z.B. mit geringeren Abständen, Engschrift statt Mittelschrift usw. Die "legalen" Kennzeichen werden dann der Zulassungsstelle vorgelegt und abgestempelt. Nachträglich werden die Plaketten aber durch den Fahrzeughalter wieder entfernt, und auf dem zweiten, ungestempelten Satz Schilder angebracht. Diese Vorgehensweise ist natürlich verboten. Doch lässt sich bei Verkehrskontrollen kaum mehr nachvollziehen, dass die nun verwendeten, vorschriftswidrigen Schilder nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt wurden."

quote: http://www.neelix.de/kfz-kz-masse.html

... aber du willst ja nich die abstände der buchstaben ändern.
entweder man hat prinzipien oder man lebt!

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Beitragvon TS Martin » 18. September 2008 17:47

vaniljeice hat geschrieben:...

"Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Schilder, die jedoch eigentlich bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle beanstandet werden müssten. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen. Manche Fahrzeughalter lassen sich bewusst abweichende (vor allem kürzere) Schilder prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt.

...



Stimmt fasst.

Aber was verbotenes macht hier keiner :)
Siehe bei mir. http://mz-forum.com/viewtopic.php?t=16749&highlight=
Da die Kennzeichen zu DDR-Zeiten kleiner waren als heute, hat man bei mir weggeguckt - "bewusst" so bekam ich 'nen 240 x 130 Blech statt das 255 x 130 - Danke an OHV - Mit dem beschrieben Weg übers Ministerium in Potsdam (die schreiben zwar 255 x 130), aber wenn du den "Wisch" hast machen sie dir's mit 'nen WKZ bei uns noch schmaler - top.

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