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Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich habe nachgesehen, es ist keine Leitung zum Bremslicht des Superelastik gezogen von Werk an. Scheint also wirklich ohne Bremsleuchte am SW gewesen zu sein. Hat einer von Euch dazu irgendetwas schriftliches ?
Lt.TÜV darf ich aber auch ganz ohne Bremsleuchten fahren, muß ich eben das Bremslicht der ES abklemmen und schon ist sie wieder sicher.
Nur, irgendwie widerstrebt mir das.
alexander hat geschrieben:Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich habe nachgesehen, es ist keine Leitung zum Bremslicht des Superelastik gezogen von Werk an. Scheint also wirklich ohne Bremsleuchte am SW gewesen zu sein. Hat einer von Euch dazu irgendetwas schriftliches ?
Lt.TÜV darf ich aber auch ganz ohne Bremsleuchten fahren, muß ich eben das Bremslicht der ES abklemmen und schon ist sie wieder sicher.
Nur, irgendwie widerstrebt mir das.
Klemms ab fuer den TUEV danach wieder an und gut is.
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:War da nicht mal was mit Einigungsvertrag und so ähnlichem
flotter 3er hat geschrieben:Tatsache ist (unabhängig vom Sicherheitsaspekt) das der SW grundsätzlich ohne Stopplicht bei den 6V Modellen war - dafür gibt es eigentlich Bestandsschutz!
sirguzzi hat geschrieben:....
Ubd was ich von der ganz ohne Bremslicht-Idee des Prüfers halte, das schreibe ich lieber nicht öffentlich...
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich hätte kein Problem, die Bremsleuchte nachzurüsten, aber das StandartAKW der ES-Reihe hat bei Stadtfahrt nicht unbedingt große Leistung. Ich fürchte, das würde ich überlasten.
rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Am liebsten würd' ich ja meine MZ-B-Anlage auf die ES umrüsten, aber die Solo hat leider 'nen TS-Motor drin, das paßt nicht rüber. Und der Motor kann noch nicht auf das Gespann, der braucht dringend 'ne Überholung.
herb hat geschrieben:MZ-B Anlage von TS 250 passt auch in ES 250!!!
ich habe 3 solche Anlagen, 2x in TS250/1 Motor, 1x in ES250/1 Motor
die Ausrede zählt nicht!
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Moin moin,
heute war ich mit einem ES 250/2-Gespann beim TÜV. Keinen TÜv bekam ich, weil erstens der Bowdenzug des Gasgriffes angeblich verletzungsgefährlich verlegt wurde 8ist nicht original, hängt nicht unter dem Tank durch, verstehe aber nicht, warum man sich daran verletzen kann, aber egal) und weil die ES Bremslicht, der SW aber nicht hat!!!!!
Daß das so gehört, interessierte den Prüfer nicht, entweder, saqgte er, beide oder keiner, ergo muß ich jetzt das Bremslicht tot legen, damit ich verkehrsicherheitstechnisch up to date bin.
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Daß das so gehört, interessierte den Prüfer nicht, entweder, saqgte er, beide oder keiner, ergo muß ich jetzt das Bremslicht tot legen, damit ich verkehrsicherheitstechnisch up to date bin.
Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich hätte kein Problem, die Bremsleuchte nachzurüsten, aber das StandartAKW der ES-Reihe hat bei Stadtfahrt nicht unbedingt große Leistung. Ich fürchte, das würde ich überlasten.
Andreas hat geschrieben:rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
...
Ich verstehe es so, dass bei Gespannen unter 50 km/h eine Bremsleuchte reicht, bei Gespannen über 50 km/h jedoch 2 vorgeschrieben sind. Analog gilt das auch für Rückstrahler und Schlußleuchte.
Bliebe die Frage nach dem Bestandsschutz offen .... aber dafür müßten sie ohne 2. Bremslicht damals zugelassen worden sein ... und und ob dies so war weiss ich leider nicht.
Andreas hat geschrieben:rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:
[list]§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
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Kaugummikügälschähn hat geschrieben:Ich habe nachgesehen und fand folgendes.
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III
(23)
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
Somit muß ja jede MZ, die sogar noch einen DDR-Brief hat, so zugelassen werden, wie sie in der DDR zugelassen war.
Nur, wo finde ich eine KTA Betriebserlaubnis ?
mzaxel hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:rmt hat geschrieben:Ich hab den Sachverhalt bei der Dekra nachgefragt (den Motorradspezi von da). Und der meinte, ich könnte eins anbauen, er hätte nix dagegen - vorgeschrieben sei nur an der Zugmaschine eins zu haben, der BW kann ohne Bremslicht.
Ist m.E. nicht ganz richtig, ich meine, diese Vorschrift wäre mittlerweile überholt.
Aus der aktuellen StVZO:
[list]§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
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Hallo, Andreas,
das sagt nur das aus, daß Krafträder unter 50 km/h - also Mofas und Mopeds/Mokicks gar keine Bremsleuchte haben müssen. Falls sie doch eine haben,
dann müssen sie den Vorschriften entsprechen.
Von Gespannen und zwei Bremsleuchten steht da nix.
Just My2Cents
Gruß
Axel
Andreas hat geschrieben:Ihr müßt das andersrum lesen. Dort sind die Ausnahmen gelistet, welchen ein Bremslicht reicht, oder welche gar keins brauchen.
Alle anderen Fahrzeuge müssen demnach zwei haben.
herb hat geschrieben:nach deiner Logik müßten alle Motorräder 2 Bremsleuchten haben.
andreas hat geschrieben:...An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
andreas hat geschrieben:An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.....
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