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TS-Jens hat geschrieben:Wenn die Beleuchtung auch dran ist hat da niemand was gegen.
gizmohund hat geschrieben:Das ganze schaut dann übrigens so aus
Unbeleuchtet?
Andreas hat geschrieben:gizmohund hat geschrieben:Das ganze schaut dann übrigens so aus
Unbeleuchtet?
TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Lies § 10 FZV.
Im Verkehrsportal sagen die du brauchst eine.
Aber 'nen Laie versteht den § 10 FZV echt schlecht.
TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Sven Witzel hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Lies § 10 FZV.
Im Verkehrsportal sagen die du brauchst eine.
Aber 'nen Laie versteht den § 10 FZV echt schlecht.
Da steht Ausnahme Krafträder VkBl. 2004 S. 613 - müsste man also mal schauen was da so steht...
mueboe hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Du studierst ja Jura.
Nö, macht er nicht.
Er studiert Jus.
Meinetwegen auch Rechtswissenschaft.
Aber nicht Jura.
Andreas hat geschrieben:
Ich habe es nur im "Download" für 2,50 € gefunden ......
Wenn ich dran denke, gucke ich nach den Feiertagen mal im Büro nach.
Sven Witzel hat geschrieben:
Er irrt - kanonisches Recht wird angeboten in Göttingen....![]()
Andreas hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:Wenn die Beleuchtung auch dran ist hat da niemand was gegen.
Dann darf aber kein wahlweiser Beiwagenbetrieb eingetragen sein.
Frag einfach mal beim TÜV nach, denn selbst die Lage des Kennzeichens unterliegt bestimmten Bedingungen. Im Zweifel dann direkt eintragen lassen.
Ente hat m.E. auch seine Nummerntafel am Lastenboot.
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