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schleuse-b hat geschrieben:hallo,
ich habe ein problem mit der zulassung meiner es/o. ich hab sie vor nem jahr im ebay als wrack gekauft, damals natürlich auch noch zusätzlich nen kaufvertrag gemacht. darin haben wir aber nicht explizit vermerkt, dass die maschine ohne papiere verkauft wird. nach instandsetzung bin ich zur zulassungsstelle, und die sagten mir, dass ohne eidesstattliche erklärung NIX läuft. ich habe versucht, dem beamten glaubhaft zu machen, dass ich da ein 200-euro-wrack gekauft habe, was nicht zu stehlen lohnt (einträge liegen wohl auch nicht vor), trotzdem weigert er sich.
ja und nun? den verkäufer kriege ich nicht dran, der scheint keine lust zu haben, auf meine anfragen zu reagieren,
wie komm ich da nun raus?
die maschine nochmal an nen kumpel verkaufen, und von dem dann mit neuerlichem kaufvertrag und eidesstattlicher versicherung, dass ich ohne papiere gekauft habe, erwerben??
ich ziehe auch schon in erwägung, einen weiteren rahmen MIT brief zu kaufen und alles umzubauen.
hat jemand einen?
daniman hat geschrieben:Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man die Papiere selbst verschlampert oder sonstwas hat, halte ich für sehr bedenklich. Sollte der Brief in irgendeinem Zusammenhang mal irgendwo auftauchen hängst Du erstmal wegen Falschaussage und kommst in ziemlichen Erklärungsnotstand.
schleuse-b hat geschrieben:die frage ist ja die: es war noch ein DDR-kennzeichen an der maschine, den schrauben nach zu urteilen ist das auch lange nicht demontiert worden. das muss also doch auf legalem wege zuzulassen sein?
waldi hat geschrieben:ist doch ganz einfach, fahr zur dekra oder tüv. am besten druckst du dir die daten von einem anderen brief aus das der tüv-er auch was hat was er in die papiere schreiben kann. danach zur zulassung mit den worten, "Brief ist nicht mehr auffindbar" die damen machen eine anfrage ob der rahmen sauber ist und schon bekommst deine papiere. ach ja, diese eidesstattliche erklärung ist doch kein problem, einfach gesagt du findest den brief nicht (und das ist ja auch so). selbst, wenn jemand mit dem originalen brief zu deinem motorrad einen umgeschlagenen rahmen die sache zulässt, hat er urkundenfälschung am a... und nicht du. die bk hatte auch keine papiere und so wie ich es geschrieben habe und 115,40 teuro später war ein schönes nummernschild drann.
lg mario
ts-schrauber hat geschrieben:[quote="olic75
Genau in dieser Art habe ich auch in letzter Zeit zwei Moppeds zugelassen. Grab mir doch nicht mit einer selbstausgestellten eidesstattlichen Erklräung mein eigenes Grab, falls in der Bikehistorie was faul sein sollte.
Mit Briefkopie zur Vollabnahme und zur Zulassung,Dame vom Amt ging kurz in Nebenraum und warf Blick in den KBA-Rechner,alles ok,Nummernschilder,Danke und Tschüß.
Gruß olic
mueboe hat geschrieben:§ 145d StGB
mueboe hat geschrieben:Wollte es nur erwähnen.
eichy hat geschrieben:Ich habe heute mit einen Rechtsanwalt für sowas gesprochen. Der meint, auf die Polizei gehen, Zentralregister anfragen, bestätigen lassen, das nicht geklaut. Dann Eidesstattlich versichern, keinen Brief zu haben müsste reichen und ist die legalste Art und müsste auch klappen.
rängdäng hat geschrieben:Die Freude war leider nur kurz. Da ich nun einmal in Dresden wohne, muß das Moped auch dort zugelassen werden. Bei der dortigen Zulassungsstelle gab es eine sehr klare Aussage.
Entweder eidesstattliche Erklärung, dass die Papiere vorlagen und verloren gegangen sind oder die Historie bis zm letzten Halter zurückverfolgen, welcher einen Brief hat bzw. eidesstattlich versichert, dass alles sauber ist. Variante 1 scheidet aus. Ich hatte nie Papiere und werde mich nicht zu einer Falschaussage verleiten lassen!
Punkt 2 ist sehr schwierig. Der Verkäufer von 2006 macht nicht mehr in "Mopeds". Ist ausserdem ziemlich unerreichbar.
lothar hat geschrieben:eichy hat geschrieben:Ich habe heute mit einen Rechtsanwalt für sowas gesprochen. Der meint, auf die Polizei gehen, Zentralregister anfragen, bestätigen lassen, das nicht geklaut. Dann Eidesstattlich versichern, keinen Brief zu haben müsste reichen und ist die legalste Art und müsste auch klappen.
Lieber(!) eichy, dass ist vielleicht bei euch so, kann aber überhaupt nicht verallgemeinert werden.
Im übrigen lehnen die Polizeidienststellen die Nachfrage ab, weil das inzwischen die Zulassungsstellen
tun könnten, wenn sie denn söllten, aber nicht gern tun wöllten...
Du könntest den Rechtsanwalt ja mal mit der Geschichte von rängdäng bekannt machen.
Auch Juristen lernen doch gerne was dazu,... oder?rängdäng hat geschrieben:Die Freude war leider nur kurz. Da ich nun einmal in Dresden wohne, muß das Moped auch dort zugelassen werden. Bei der dortigen Zulassungsstelle gab es eine sehr klare Aussage.
Entweder eidesstattliche Erklärung, dass die Papiere vorlagen und verloren gegangen sind oder die Historie bis zm letzten Halter zurückverfolgen, welcher einen Brief hat bzw. eidesstattlich versichert, dass alles sauber ist. Variante 1 scheidet aus. Ich hatte nie Papiere und werde mich nicht zu einer Falschaussage verleiten lassen!
Punkt 2 ist sehr schwierig. Der Verkäufer von 2006 macht nicht mehr in "Mopeds". Ist ausserdem ziemlich unerreichbar.
Vielleicht Dienstaufsichtsbeschwerde? Damit hab ich gute Erfahrungen bei einer Zulassung gemacht![]()
Gruß
Lothar
guzzimk hat geschrieben:Hallo Jungs,
als Notbehelf dann halt Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk-ein guter Freund der weiter weg wohnt kauft dir das Moped mit Kaufvertrag ab und läßt es zu, danach kaufst du es von ihm zurück und meldest es um.
Als ich noch WOANDERS wohnte habe ich in der Bucht ein Motorrad ohne Papiere mit Kaufvertrag ersteigert-danach Vollgutachten und damit zur Zulassungstelle-alles kein Problem. Die Zulassungsstelle hat die FgstNr. überprüft und fertig.
LG
Markus
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