ich habe an meinem Trophy Gespann den Beiwagen wahlweise eingetragen.
Heißt das das ich auch nur mir der Solo zum TÜV fahren kann und trotzdem die Plakette bekommen ?




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Gespann Willi hat geschrieben:Morsche Ckone
Habe ich schon 2 mal ohne Probleme gemacht![]()
Denke aber das das Tüv abhängig ist.
Wenn er fragt,sagst du halt das du bei ww Lenker auch nicht
beide montiert haben must.
Guden Willi
Ronny hat geschrieben:Nichts ist unmöglich, wenn Du den Prüfer richtig gut kennst...
Normal ist es aber so: steht ein Beiwagen in den Papieren (wahlweise oder nicht), muss er auch mit vorgeführt werden.
Grüße Ronny
Ckone hat geschrieben:Gespann Willi hat geschrieben:Morsche Ckone
Habe ich schon 2 mal ohne Probleme gemacht![]()
Denke aber das das Tüv abhängig ist.
Wenn er fragt,sagst du halt das du bei ww Lenker auch nicht
beide montiert haben must.
Guden Willi
Dann hätte ich mehr Zeit meine Beiwagenbremse zu überholen![]()
Dann werde ich es so wohl mal probieren
-- Hinzugefügt: 3/2/2010, 10:09 --Ronny hat geschrieben:Nichts ist unmöglich, wenn Du den Prüfer richtig gut kennst...
Normal ist es aber so: steht ein Beiwagen in den Papieren (wahlweise oder nicht), muss er auch mit vorgeführt werden.
Grüße Ronny
Das muss dann wohl mal ausprobiert werden
s-maik hat geschrieben:wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...
Freund der Sonne hat geschrieben:Moin Christian
Wenn Deine Maschine rechts funktionierende Blinker dran hat, ist das kein Problem.
Manchmal kommen die Kittel auch nich mit'm Gespann klar!
Wollt mir mal einer die Plakette verweigern wegen Lenkerpendeln...
hab den Lenkungsdämpfer dann eben 'n bißchen stärker angezogen...
nun meckerte er wegen zu schwergängiger Lenkung!![]()
Der hatte wohl keinen Bock auf MZ![]()
...aber sein Cheffe![]()
Gruß
André
Gespann Willi hat geschrieben:Gude Christian
Meine ETZ ist von 86
und hat auch keine Bremse dran.
Guden Willi
wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...
urban hat geschrieben:wenn du die bremse ganz abbauen tust kannste auch ohne beiwagenbremse zum tüv fahren
habe ich so gemacht und war kein ding ... wenn dran muss sie halt gehen... wenn nicht dann nicht...
wortlaut meines prüfers...
das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)
Gruß Urban
s-maik hat geschrieben:und da haben wir es wieder ... prüfer ist nicht gleich prüfer ... von daher kann mann
da wohl nur nach den richtlinien gehen... die aber auch wieder jeder anders auslegen tut ...
von daher ...
urban hat geschrieben: das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)
Mr.Zylinder hat geschrieben:Bei mir steht Wahlweise LSW aufm Schein.
Gekauft hab ich sie als Solo und auch entsprechend TÜV gekricht. Der Vermerk blieb.
Jetzt hab ich nen Personenboot dran und überlege, ob ich das für den TÜV abbaue, falls denen der BW nicht passt.
Hmm..
Olli
Da würde ich nicht drauf wetten. Der Osten ist schon seit 20 Jahren Geschichte, also bau nicht drauf daß ein Prüfer (30 Jahre alt oder jünger) sich noch mit MZ auskennt bzw. jemals ausgekannt hat. Und MZ ist auch wegen der DKW-Vorgeschichte im Westen ein gewisses Kultgerät, man kann da also an einen Prüfer geraten der nie in der DDR war und sich trotzdem blendend mit der MZ und allem drum und dran auskennt.Gespann Willi hat geschrieben:Ich denke das sich die Prüfer hier im Westen sich nicht so gut
mit MZ auskennen.Bei euch fuhren ja ein paar mehr davon rum.
Guden Willi
Och, so wild ist das hier gar nicht. Mußt mal erleben wie das im (vor allem außereuropäischen) Ausland ist. Und würden sich hierzulande alle TÜV-Prüfer 100%ig an alle Vorgaben halten, so daß überall genau gleich geprüft würde - Glücklich wär da vermutlich niemand drüber.Ckone hat geschrieben:Deutschland einig Behörden und Ämterland![]()
urban hat geschrieben:das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)
Etzitus hat geschrieben:Motorrad M. LB was ich als Kraftrad mit Beiwagen, Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.
Etzitus hat geschrieben:Da steht nur: ... Motorrad M. LB was ich als ... Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.
dösbaddel hat geschrieben:HU mit oder ohne ist von der Eintragung in den Papieren abhängig:
wahlweise mit Seitenwagen - HU Abnahme ohne Seitenwagen möglich Done
wahlweise ohne Seitenwagen - HU Abnahme muß mit angebauten Seitenwagen durchgeführt werden Done
bei Neueintragungen also darauf achten das "wahlweise mit Seitenwagen" eingetragen wird und möglichst mehrere Seitenwagen Rahmen Fahrgestellnummern parat haben damit die Eintragung möglichst ohne Rahmen Fahrgestellnummer des SW geschieht. Done
Reifengrößen in Abhängigkeit des Betriebes mit/ohne BW, done.
Gaggi hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Das M. LB steht für Motorrad mit Leistungsbeschränkung, steht so auch in jeden Solo MZ Papieren.
Etzitus hat geschrieben:Gaggi hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Das M. LB steht für Motorrad mit Leistungsbeschränkung, steht so auch in jeden Solo MZ Papieren.
Aha, na wieder was gelernt. Wat et nich all jibt. Muß wohl, wie Christian vermutet, was mit unter 34 PS zu tuen haben. Denn die Meine ist nicht auf 17 PS gedrosselt.
Schöne Grüße
Rainer
Etzitus hat geschrieben:Hallo Urban,urban hat geschrieben:das stimmt so nicht da die Beiwagenbremse eingetragen ist, muß sie auch dran sein und funktionieren.
Oder man läst sie mit endsprechenden Papieren austragen eas aber auch wieder Geld kostet.
( Hat mir mein Tüv ler erzählt als ich mit defekter Bremse vorgefahren bin)
seit wann und bitte wo ist denn die Beiwagenbremse in den Papieren eingetragen? Und, weil das hier im fred angesprochen wurde, auch die Fahrgestellnr. vom Beiwagen ist in den Papieren meines ETZ-Gespannes nirgends zu finden.
Da steht nur: Kraftrad M. BW, Motorrad M. LB was ich als Kraftrad mit Beiwagen, Motorrad mit Lastenbeiwagen interpretiere.
Eine Bremse am Beiwagen ist nicht vorgeschrieben. Kann also abgebaut werden. Es sollten die ganzen Bedienelemente entfernt werden. Also der ganze Hydraulikkrempel und der Bremshebel an der Ankerplatte. Wenn man will, kann man auch den Bremsnocken und die Beläge ausbauen. Dann hat man ja kwasi eine Aluplatte...
Schöne Grüße
Rainer
Komisch, meine Tenere mit ihren 46 (? jedenfalls über 34 bzw. über den damals für die Stufe gültigen 27) PS hatte das auch drin stehen.ETZChris hat geschrieben:nee, das heißt "mit Leistungsbeschränkung" und steht bei allen moppeds unter 34PS drin. oder sogar nur bei denen bis 17PS.
waldi hat geschrieben:hier im Hessenland ist schon lustig beim TÜV. TS250/0 mit ETZ-Motor, 35er Gabel und natürlich einen Seitenständer der nicht von alleine einklappt. ist eine Sache von 5 min und die Umbauten interessieren beim TÜV garnicht. MZ ist halt MZ.
lg mario
urban hat geschrieben:...heißt das ich dürfte gar nicht ohne BW Fahren ?? ...
Thor555 hat geschrieben:PS.: wider der meinung vieler hier, die glauben, dass die bremse sein muss, da sie von werk an verbaut war liegt falsch, weder damals noch heute war ne bw bremse vorgeschrieben, das verbauen einer solcher ist sozusagen ein plus, das aber ohne probleme auch nachträglich wieder entfernt werden kann.
Ckone hat geschrieben:Mahlzeit Männer,
ich habe an meinem Trophy Gespann den Beiwagen wahlweise eingetragen.
Heißt das das ich auch nur mir der Solo zum TÜV fahren kann und trotzdem die Plakette bekommen ?
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urban hat geschrieben:anbei mein alter Fahrzeugschein wie man sieht ist bei mir die Bremse mit eingetragen.
allerdings habe ich gerade gesehen dass bei allen meinen Gespann niergendwo "wahlweise mit Seitenwagen oder wahlweise ohne Seitenwagen "
heißt das ich dürfte gar nicht ohne BW Fahren ?? Habe aber seit 25 Jahren noch nie Probleme damit bekommen.
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