Freigabe Behördendeutsch

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Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon hamstor1 » 9. März 2010 13:18

Ich habe eine Reifenfreigabe mit der folgenden Klausel bekommen:

"FREIGABE FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN
Das Reifenwerk xy als Hersteller für Motorrad- und Motorrollerreifen in der Bundesrepublik Deutschland,
bestätigt hiermit, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen
Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt
der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß §29 und §31 StVZO erhalten."

Dann kommt die Größenangabe. Und dann:

"Wir bestätigen hiermit, dass die oben genannten Reifen an den entsprechenden
Fahrzeugen, vorbehaltlich einer Anbauabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO durch den
TÜV/DEKRA eingesetzt werden können."



Muss ich das jetzt durch den TÜV/Dekra abnehmen lassen oder nicht? Wird das eingetragen? Was kostet das?
Zuletzt geändert von hamstor1 am 9. März 2010 13:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Freigabe Beamtendeutsch

Beitragvon Andreas » 9. März 2010 13:25

hamstor1 hat geschrieben:Muss ich das jetzt durch den TÜV/Dekra abnehmen lassen ....?


Ja.

hamstor1 hat geschrieben:Wird das eingetragen?


Entscheidet der Prüfer. Eine Verpflichtung es einzutragen besteht nicht. I.d.R. wird es aber eingetragen ....

hamstor1 hat geschrieben:Was kostet das?


:nixweiss:
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon willy.as » 9. März 2010 13:38

ich habe für einen reifeneintrag beim tüv 38,68 € abgedrückt. :x
Zuletzt geändert von willy.as am 9. März 2010 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon ETZChris » 9. März 2010 13:42

die eintragung beim amt noch dazu. kommt insgesamt dann um die 60,-€
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon mecki » 9. März 2010 14:12

Falls ihr mal das Bedürfniss nach richtig gutem Behördendeutsch verspüren solltet, müsst ihr einfach mal in Austria eine Verkehrsübertretung begehen. Was dort übrigens ganz einfach ist.Wenn dann der Strafzettel, der immer genau so hoch wie die zuerst gelöhnte Kaution ist eintrifft, werdet ihr feststellen, dass zumindest was das Behördendeutsch betrifft Österreicher die besseren Deutsche sind.

Gruß, Mecki
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon hamstor1 » 9. März 2010 14:42

Prima, das ist ja dann die Gebühr für einen halben Satz Reifen mit Draufziehen lassen... Hach, wie habe ich das die letzten 20 Jahre beim Dosenfahren vermisst...

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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon flotter 3er » 9. März 2010 15:03

mecki hat geschrieben:Falls ihr mal das Bedürfniss nach richtig gutem Behördendeutsch verspüren solltet, müsst ihr einfach mal in Austria eine Verkehrsübertretung begehen. Was dort übrigens ganz einfach ist.Wenn dann der Strafzettel, der immer genau so hoch wie die zuerst gelöhnte Kaution ist eintrifft, werdet ihr feststellen, dass zumindest was das Behördendeutsch betrifft Österreicher die besseren Deutsche sind.

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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon colossos10 » 9. März 2010 15:25

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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon kutt » 9. März 2010 15:27

die antwort hast du dir schon selber gegeben:

hamstor1 hat geschrieben:"Wir bestätigen hiermit, dass die oben genannten Reifen an den entsprechenden
Fahrzeugen, vorbehaltlich einer Anbauabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO durch den
TÜV/DEKRA eingesetzt werden können."


damit will der reifenhersteller sagen:

"von mir aus kannste die pelle auf der felge fahren, aber laß den tüv mal nachkuken, ob der reifen auch bei deinem moped passt"

der reifen mag zar auf die felge, geschwindigkeit und gewicht passen, aber es kann ja sein, daß er z.b. irgendwo schleift

deshalb -> dekra/tüv
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon ETZChris » 9. März 2010 15:31

und wäre es eine freigabe nach §19 abs. 3, könnte sie auch durch die anderen prüforganisatoren (küs, gtü, etc.) abgenommen werden. so aber mußt du zu TÜV (west) bzw. dekra (ost).
das hat im letzten jahr eine nachfrage bei der küs ergeben, als ich meine freigabe für die yam von heidenau erhalten habe.
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon Sven Witzel » 9. März 2010 18:48

Das ist noch harmlos !
Ich empfehle die Eisenbahndefinition des Reichsgerichts ( noch immer gültig ! ), nachzulesen RGZ 1, 247 ff.:

"Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen
oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener
Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport
großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig
bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist,
und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der
Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder
menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der
eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem
Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je
nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben
vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen
fähig ist..."
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon Marco » 9. März 2010 22:14

Ich liebe diese Definition. Wenn Du die im Examen an der richtigen Stelle so runterbeten kannst...
Wenn alle Stricke reissen, ist der Strick nicht dick genug.
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon hamstor1 » 9. März 2010 22:28

Was ich bis heute nicht verstehe: Bei jedem zweiten 190PS Golf stehen die Räder 6 cm raus und keiner sagt was, aber für 5mm mehr Breite beim Motorrad mit 19 PS braucht der behördenresistente Kradler (70er-Jahre Rocker) dann

- eine Reifenfreigabe vom Hersteller, die nur auf Basis einer liebevoll handverlesenen Bettel-Email schriftlich als PDF mit Adresse persönlich ausgestellt wird, statt sie für alle pro Motorrad-Modell (welches es seit über 40 Jahren gibt) ins Web als Download zu stellen.

- eine waghalsige Abnahme für 5mm breitere Reifen (110/80-16), die heute auf jedes bessere Mountainbike aufgezogen werden, mit denen man aber trotzdem noch durchfallen kann, weil der Abstand zu Schutzblechen usw. nicht mindesten 15 cm an jeder Seite entspricht.

- eine absolut lächerliche Ergänzung im Fahrzeugschein, die hier in Bielefeld mit allermindestens schonmal 20,- EUR Sesselfurzgebühren für 1x in den Drucker schieben vom Fräulein auf dem Amt erhoben wird.



Sowas nennt sich dann "R e i f e n f r e i g a b e" hierzulande. Und ich weiß - ich hatte ja noch Glück überhaupt so eine tolle Freigabe zu bekommen... ich will auch jetzt nicht mehr schimpfen, sondern brav meinen Reifenfreigabenbehördenweg kriechen, um "ES" zu schaffen. Also Schluß mit dem Gejammer.
Zuletzt geändert von hamstor1 am 9. März 2010 22:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon Andreas » 9. März 2010 22:34

Auch hier gibst Du dir die Antwort wieder selber ....

;-)

190 PS-Golf gibt es an jeder Ecke, 40 Jahre alte Moppeds nicht. Daran ist nichts zu verdienen, also gibt es keinen Service.
Die Räder dürfen (nicht nur beim Golf) übrigens rausstehen .... nur die Lauffläche muß abgedeckt sein. Aber auch da gibt es Ermessen ....
Die Golfer brauchen übrigens in dem Fall auch was schriftliches .... und im Zweifel auch eine Abnahme
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Re: Freigabe Behördendeutsch

Beitragvon hamstor1 » 9. März 2010 22:38

Andreas, Du machst mir Mut!

Auch ich werde die nackten Laufflächen mit den unglaublichen Schutzblechen der ES 250/2 abdecken! Ich gieße jetzt auch kein Öl mehr ins Behörden-Feuer sondern nur noch in den Tank.

Doch ein Ding muss ich noch erzählen: Ich hatte 1986 mal eine 80er, die zum TÜV in Paderborn musste. Ich bin damals durchgefallen, weil ich anstatt einer 8er eine 9er Zündkerze montiert hatte. Das galt als frisiert - nicht als Sommerkerze.

-- Hinzugefügt: 10. März 2010 00:07 --

Nochmal ohne Flachs,
bevor ich mir die NQ-Dinger bestelle, wieviel Abstand zum Schutzblech muss den sein? Weiß das einer? Da gibts ja auch dynamische Reifengrößen während der Fahrt und so. Bei der ES 250 ist es schon etwas eng an den Schwingenführungen der Bleche.

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