Ich habe eine Reifenfreigabe mit der folgenden Klausel bekommen:
"FREIGABE FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN
Das Reifenwerk xy als Hersteller für Motorrad- und Motorrollerreifen in der Bundesrepublik Deutschland,
bestätigt hiermit, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen
Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt
der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß §29 und §31 StVZO erhalten."
Dann kommt die Größenangabe. Und dann:
"Wir bestätigen hiermit, dass die oben genannten Reifen an den entsprechenden
Fahrzeugen, vorbehaltlich einer Anbauabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO durch den
TÜV/DEKRA eingesetzt werden können."
Muss ich das jetzt durch den TÜV/Dekra abnehmen lassen oder nicht? Wird das eingetragen? Was kostet das?