Tüvstempel zurückdatieren

Alles, was oben nicht passt.

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Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon Trabant » 9. November 2010 23:51

Heute war ich mal wieder beim Tüv, und da ich mit meiner ES nicht so häufig fahre, war ich 2 Monate drüber.
Ich weis, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird, als bei mir in NRW.
Darum meine Frage:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Tüvstempel in NRW zurückdatiert und wo kann ich das nachlesen.

Diese Frage konnte mir nicht mal der Tüv Mensch beantworten.
Kommt mir fast so vor als ob sich irgend ein Pateibonze sich das ausgedacht hat und seit dem ist das eben so.
Ich hätte das gerne schriftlich.

Wer kennt sich da aus?
Zuletzt geändert von Forengeist am 17. November 2013 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Datenbankenfehler beseitigt :D

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Uwe und Karina » 9. November 2010 23:57

Gruß Uwe und Karina



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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Rt willy » 10. November 2010 00:00

Ist das nicht überall so ??? :shock:

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Uwe und Karina » 10. November 2010 00:03

Hier in Sachsen Anhalt ist es so.
Gruß Uwe und Karina



Mit 2 Taktern läuft's rund.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Paule56 » 10. November 2010 00:12

in hessen ist es geändert KLICK

das saarland hat sich meines wissens an der dämlichen regelung nie beteiligt ..... (kann auch ein anderes bl gewesen sein, eines hat den murks jedenfalls nicht unterstützt)

ein paradoxum ist es ohnehin ;-)
regulär gibt der graukittel für eine abgelaufene frist im nachhinein seinen segen,
wobei die ansonsten über ihr hoftor nicht hinausschauen wollen?
Gruß
Wolfgang

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon wolf60 » 10. November 2010 00:30

Richtig, die unbeugsamen Gallier saßen im Saarland. :wink:

Ursprünglich war wohl mal geplant, dass bei längerfristigen Überziehungen die Graukittel das an die Zulassungsstellen melden sollten, damit die das als Ordnungswidrigkeit verfolgen konnten. Das hat der TÜV abgelehnt, weil er nicht den Hilfssheriff spielen wollte. Da die Behörden aber auf einer Lösung bestanden, die das Überziehen des TÜV-Termins eindämmen sollte, ist als Kompromiss die jetzige Lösung rausgekommen.

Das Saarland hat das immer als juristisch problematisch angesehen, weil laut STVO die Hauptuntersuchung grundsätzlich für 2 Jahre gültig ist (Ausnahme: Neufahrzeuge, größere LKWs und Busse). Jetzt hat sich mit Hessen auch ein großes Bundesland dieser Auffassung angeschlossen, und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann andere Bundesländer folgen werden. Im Gegensatz zur Zulassung, bei der ja auch viele Dinge je nach Ort der Dienststelle ganz unterschiedlich gehandhabt werden, ist der Ort der Hauptuntersuchung für jeden frei wählbar. Und an einem TÜV-Tourismus ins Nachbarland wird kaum ein Bundesland Interesse haben.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Paule56 » 10. November 2010 00:43

wolf60 hat geschrieben:Richtig, die unbeugsamen Gallier saßen im Saarland. :wink:


saßen? sind die ex- oder importiert?
spaß ;-)

ist schon eine knifflige situation, vor allem weil der tüv gebühren für eine 24 monatige laufzeit kassiert und wie schon gesagt so rückwärts die fahrzeuge als geprüft legalisiert.
bei saison - kz brauch ich auch erst einen monat nach offiziellem start bei denen vorzufahren, wenn mein hu-termin in die ruhepause fällt .....
als abmeldung zählt die ruhezeit auch nicht.
die drehen und winden sich :roll:
Gruß
Wolfgang

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon TS Jens » 10. November 2010 00:53

In Thüringen wird auch nicht zurückdatiert.

Es gibt aber eine andere Lösung die mir selber wiederfahren ist.

Mein Motorrad TÜV war im Monat Mai abgelaufen.Nach längeren Reperaturen (Motorüberholung).Hatte ich mein Motorrad im nächsten Jahr März zum TÜV gebracht.
Und der TÜV hatte wohl keine alten Plaketten mehr.Sondern hatte mir Januar geklebt.Also konnte er mir nur 3 Monate zurück datieren.

Gruß Jens

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon wolf60 » 10. November 2010 00:54

Paule56 hat geschrieben:
wolf60 hat geschrieben:Richtig, die unbeugsamen Gallier saßen im Saarland. :wink:


saßen? sind die ex- oder importiert?



Stimmt natürlich, ich wollte die Saarländer nicht ausbürgern. :lol:

Das Ganze ist um so blödsinniger, weil die Regelung nur für angemeldete Fahrzeuge gilt. Würde ich mein TÜV-überzogenes Fahrzeug abmelden, auf einen Anhänger verfrachten oder mit Kurzzeitkennzeichen/roter Nummer beim TÜV abnehmen lassen und danach wieder anmelden, bekäme ich wie selbstverständlich volle 2 Jahre. Juristisch kann so etwas kaum durchgehen. Wahrscheinlich ging es nur deshalb so lange, weil bisher niemand deswegen geklagt hat.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Arni25 » 10. November 2010 00:55

Ich denke das ist viel Ermessenssache.

Ich war mal 1 Jahr und 9 Monate drüber. :oops:

Der Inscheniör hat geprüft und erst zu Schluß die alte Plakette gesehen. Große Augen und - Moment, ich muß das mal eben einem Kollegen zeigen.
Der kam guckte und sagte -O.Ton : Ach, komm mach drauf das Ding, sieht doch gepflegt aus das Teil. :shock: Und batz - 2 Jahre frischen TÜV bekommen.
Weiter nachgefragt wie und warum hab ich dann nicht mehr. :mrgreen:
Gruß Arni

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Trabant » 10. November 2010 01:29

Ist ja eine interessante Diskussion bisher, aber in dem oben zitierten §29 steht nichts von Rückdatieren.
Nur weil die alte Plakette ungültig ist heißt es ja nicht, das die neue eine kürzere Gültigkeitsdauer hat.
Ich suche dem Absatz im Gesetz in dem steht, das zurück gedreht werden muss.
Es kann sich hierbei ja auch nicht um ein Bundesgesetz handeln, denn sonst wäre die Regelung ja einheitlich oder?

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon wolf60 » 10. November 2010 01:41

Steht auch nicht im § 29, weil es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um eine Durchführungsverordnung handelt. Das ist eine Ebene tiefer und bedeutet eine Vorschrift, wie das jeweilige Gesetz angewandt werden soll. So etwas muss dann nicht vom Parlament abgesegnet werden, sondern wird auf dem Verwaltungsweg durchgesetzt, hier wohl auf Länderebene (deshalb die unterschiedlichen Regelungen). Oft entsprechen solche Durchführungsverordnungen jedoch nicht exakt den zugrunde liegenden Gesetzen und müssen später wieder zurückgenommen werden. Und genau das scheint mir hier der Fall zu sein.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon ETZploited » 10. November 2010 02:01

I.a. wird und wurde auch in weiterer Vergangenheit schon zurückdatiert, daran wird sich in absehbarer Zeit wohl nichts ändern und Ausnahmen sind keine Referenz.
Soweit mein Wissenstand ohne Anspruch auf absolute & endgültige Richtigkeit.
Viele Grüße,
Arne


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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Schraubergott » 10. November 2010 04:38

Der Witz(ohne Scheiss):
Ich war leztens mit meinem Chopper beim TÜV, er war seit 18 Monaten abgelaufen. Da hab ich gefragt, wie´s denn bei 23 Monaten drüber sei. Antwort: gibt dann frischen TÜV für 1 Monat. Dann wieder hin und 2 Jahre TÜV. OK. Und bei 2 Jahren drüber? Da gäbe es dann wieder volle 2 Jahre frischen TÜV.
Muss man nicht wirklich verstehen, oder?
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon trabimotorrad » 10. November 2010 05:47

Ich gehe mal davon aus, das die, die das Sagen haben, einfach meine "schwäbische Rechnung" gegengerechnet haben: Wenn ich jeden TÜV-Termin um jeweils 2 Monate und einen Tag überziehe, habe ich jeweils 27 Monate TÜV = in 16 Jahren 1X TÜV-Termin und somit derzeit 38€ gespart = 2,375€ im Jahr :shock: <--- oder wie finanziert Ihr Eure Maybachs :lach: (bei 17 angemeldeten Fahrzeugen sind das aber doch 40,375€/Jahr =3,36/Monat =1Bier ind er Kneipe mehr/Monat :ja: )
Vielleicht haben einige Bundesländer halt doch ein Herz für zukünftige Maybach-Fahrer oder können nicht gegenrechnen :nixweiss:
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Mitglied Nr. 011 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Ekki » 10. November 2010 09:17

Schraubergott hat geschrieben:Der Witz(ohne Scheiss):
Ich war leztens mit meinem Chopper beim TÜV, er war seit 18 Monaten abgelaufen. Da hab ich gefragt, wie´s denn bei 23 Monaten drüber sei. Antwort: gibt dann frischen TÜV für 1 Monat. Dann wieder hin und 2 Jahre TÜV. OK. Und bei 2 Jahren drüber? Da gäbe es dann wieder volle 2 Jahre frischen TÜV.
Muss man nicht wirklich verstehen, oder?


Aber zahlen musst Du vermutlich doppelt :roll:
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Ralle » 10. November 2010 09:34

Vielleicht sollte man bei der Diskussion hier auch mal über den eigenen Tellerrand hinausschauen, wieso muß man die Säumigkeit einzelner Menschen unbedingt mit einem Bonus, also einer 24 Monate geltenden Plakette honorieren. Oder um es andersrum zu sagen, was räumt denen die bei der letzten Abnahme für 24 Monate Gebühren bezahlt haben das Recht ein bis zur nächsten HU zusätzlich einen, zwei oder mehrere Monate das Fahrzeug ohne entrichtete Gebühr zu nutzen? Wärt ihr nicht auch die ersten, die unzufrieden wären wenn Polizei oder Ordnungsamt am Ablauftag der alten Plakette sofort einen Gebührenbecheid losschicken und 30€ Ordnungsstrafe einfordern würden. Wenn ich die Haftpflicht für 1 ein Jahr im Voraus bezahle, dann bleib ich doch im nächsten Jahr auch nicht für 2 Monate befreit, nur weil nicht eher überwiesen wurde.
Das einzige was an der Geschichte ungerecht ist, ist die Ungleichbehandlung je nach Bundesland oder Prüfstellenort, da kann man wirklich nicht verstehen warum das so ist :roll:

In anbetracht der von Achim errechneten Unsummen lohnt es aber eigentlich überhaupt nicht zu überziehen, mit dem Maybach wird es so der so nichts :wink:
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Norbert » 10. November 2010 09:56

wenn die Remmleitung Euch beim überziehen der zulässigen Geschwindigkeit "kriegt"
diskutiert ihr das auch jedes mal ?
Ich will auch das die Sonne im Westen aufgeht , tut sie auch nicht und ich akzeptiere es.

Die HU-Regelung ist schon 10 Jahre alt oder länger, aber immer noch gut für einen Aufreger.
Wisst ihr wieviele Säcke Weizen in der Zeit in der Ukraine umgefallen sind?

Wenn die Hessen es jetzt auch nicht mehr machen(Rückdatierung): Fahrzeuge sammeln, Transporter mieten ,
Schilder demontieren (Polizeikontrolle!) und ab nach Hessen oder ins Saarland.
Gruß

Norbert

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Ekki » 10. November 2010 10:42

Ich denke hier geht es um Logik und Lobbyismus. Eine HU bescheinigt mir einen ordnungsgemäßen Zustand meines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Untersuchung. Diese Untersuchung gilt für zwei Jahre. Wie Paule schon schrieb, wenn ich zwei Jahre überziehe, bescheinigt mir der Prüfer bei der Untersuchung nachträglich die letzten beiden Jahre und dann die kommenden zwei und rechnet auch doppelt ab. Untersucht wird aber nur einmal.
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon ETZChris » 10. November 2010 10:59

Ralle hat geschrieben:Meine Meinung zum Thema Mecki, welcher Punkt gefällt dir daran nicht?

P.S. Ich hab heute erst 2 Fahrzeuge mit Plakette bis Oktober 2012 abnehmen lassen, und sehe keinen Grund dem Püfer deswegen einen Vorwurf zu machen.


wie ekki schon sagt, man zahlt für eine 24monatige fahrgenehmigung, bekommt aber nur 23 (oder weniger). das ist doch nicht richtig. klar, ich müßte normal nach eben 24monaten wieder zur HU. mach ich das aber nicht, dann laufe ich gefahr im fall des falles eine strafe (plus punkte) und einen eingeschränkten versicherungsschutz zu kassieren. aber was geht das bitte den HU-untersucher an???
Gruß
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Ralle » 10. November 2010 11:06

Man zahlt auch für eine Überprüfung des Fahrzeuges auf Mängelfreiheit, wenn man aber nach der Abnahme vom Hof fährt und einen Unfall baut, weil ein wichtiges Bauteil versagte oder wenn ich ein gebrauchtes Fahzeug mit neuem TÜV kaufe, dann ist das Siegel und damit die Abnahme keine Garantie darauf, ein mängelfreies Fahrzeug im Verkehr bewegt zu haben, bzw. zu kaufen. Ist das ok- sicher nicht.

Warum sollten wir uns also jetzt hier wegen einstelligen Eurobeträgen die Köpfe einhauen :patpat: ?
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Ex-User unterbrecher » 10. November 2010 11:21

Bei meinem Vater steht noch eine zugelassene 125er Virago rum - und zwar im Arbeitszimmer. TÜV ist 2005 abgelaufen, seitdem wurde die Maschine auch nicht mehr auf der Straße bewegt.

Damit dürfte erstmal alles legal sein. Wäre mal interessant was passiert wenn er das Ding jetzt zur HU bringt? 2007-2009-2011. Das wären 3 HUs.
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Ekki » 10. November 2010 11:31

Meines Wissens max. Rückdatierung 23 Monate
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon ·.· » 10. November 2010 13:19

unterbrecher hat geschrieben:Bei meinem Vater steht noch eine zugelassene 125er Virago rum - und zwar im Arbeitszimmer. TÜV ist 2005 abgelaufen, seitdem wurde die Maschine auch nicht mehr auf der Straße bewegt.

Damit dürfte erstmal alles legal sein. Wäre mal interessant was passiert wenn er das Ding jetzt zur HU bringt? 2007-2009-2011. Das wären 3 HUs.

War bei meiner TS genauso. Kurz drüberpoliert, zum TÜV und Plakette für die nächsten 2 Jahre bekommen. Nichts mit Rückdatieren oder mehrfach zahlen. Wäre ja auch blödsinnig - Leistungen wurden nicht erbracht und Straßentauglichkeit in der Garage ist nicht gefordert. Angemeldet war sie aber all die Jahre.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Enz-Zett » 10. November 2010 20:20

Ekki hat geschrieben:Aber zahlen musst Du vermutlich doppelt :roll:

:nein: Nur einfach.

Ekki hat geschrieben:Meines Wissens max. Rückdatierung 23 Monate

:ja: Bei 24 Monaten überzogen bekommt man 24 Monate, bei 25 Monaten überzogen bekommt man 23 Monate usw.

Norbert hat geschrieben:Die HU-Regelung ist schon 10 Jahre alt oder länger, aber immer noch gut für einen Aufreger.

Ich meine die gibts seit November 1995. Und wurde hier auch schon ein paar mal durchgekaut. Komisch daß noch niemand auf Archiv oder SuFu verwiesen hat :versteck: Da könnte man auch nachlesen, daß man keineswegs für 24 Monate Fahrgenehmigung bezahlt, sondern für die Prüfung des Fahrzeugs. Die 24 Monate kommen von der gesetzlichen Vorschrift, daß alle zugelassenen und prüfungspflichtigen Fahrzeuge regelmäßig zur Wiederholungsprüfung müssen. Das ist der Unterschied zu den nicht zugelassenen, die jedesmal volle 24 Monate bekommen. Und genau genommen entspricht jetzt diese Rückdatierung den gesetzlichen Vorgaben, vor 1995 bzw. jetzt noch im Saarland tut sie das nicht weil die Regelmäßigkeit der Wiederholungsprüfung nicht gegeben ist.

So, mal gespannt wann diese Sau das nächste mal durchs Dorf kommt.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon trabimotorrad » 11. November 2010 12:42

Als ich die mir die TS250 (das "Grubenhündlein") kaufte, war die angemeldet und der TÜV schlappe 10 Jahre überzogen :shock:
Also habe ich sie auf einem Anhänger transportiert, für gut befunden, nur neue Reifen und Batterie eingebaut und zum TÜV gebracht.
Lustigerweise hatte der alte Prüfstempel die aktuelle Farbe :wink:
"Was er denn an diesem Mopped machen soll?" fragte der freundliche TÜV Mensch, "ist doch frisch TÜV drauf"...
"Da müssen sie genauer hinsehen" antwortete ich und er tats. "Oh, das habe ich schon lange nicht mehr gesehen" sagte er, als er das DATUM des TÜV-Stempels sah
Dann prüfte er 5X den verkehrstechnisch einwandfreien Zustand, ich habe 5X bezahlt und alles war gut :rofl: :rofl:

Nein, nein :!: :!: Zwar hat der TÜV-Mann schon das Mopped besonders sorgfältig geprüft, er hat dann aber meine neue Reifen gesehen, die neue Batterie bemerkt und auch sonst nur den einwandfreien Zustand feststellen können und hat mich nur gefragt, was ich den alles richten mußte, damit diese hübsche MZ so gut dastehen würde. Ich habs ihm gesagt, den begehrten "ohne erkennbare Mängel-Bericht" in Empfang genommen undnatürlich nur EINMAL bezahlt :wink:
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Der Bruder » 11. November 2010 16:21

Ich denke mal das liegt auch mit am TÜv Prüfer

Meiner hat mir beim Letzten TÜV 2Jahre und 3Monate gegeben,damit ich aus der Winterpause Rauskomme
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Enz-Zett » 29. Dezember 2010 16:00

Nochmal zu den Rebellen, die nicht rückdatieren:
wolf60 hat geschrieben:Jetzt hat sich mit Hessen auch ein großes Bundesland dieser Auffassung angeschlossen, ...

TS-Jens hat geschrieben:In Thüringen wird auch nicht zurückdatiert.

Sind das eigentlich verbürgte Fakten, daß das offiziell und bei jedem TÜV in diesen Bundesländern ist? Oder waren das erlebte Einzelfälle in denen der Prüfer keine Lust hatte oder sonst irgendwas? Hab mich nämlich jüngst mit einem TÜV-Zertifizierer unterhalten, und der war felsenfest der Überzeugung daß die Pflicht zum Rückdatieren bundesweit für den TÜV gelte und gemacht würde. Ja, ich weiß, das Saarland...

Also - wer hat jüngst in Hessen oder Thüringen mit überzogenem "TÜV" eine HU gemacht? Und wie war das Erleben mit der Rückdatiererei?

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Klaus P. » 29. Dezember 2010 16:06

Weder in Hessen noch in NRW wird zurückdatiert. Seit etwa Jahresanfang.
Egal welche Prüfstelle.Das ist Länderangelegenheit.
Ich weiß nicht, ob das Neuigkeiten sind. Habe nur die letzten 2 Beiträge gelesen.

Gruß Klaus

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon wolf60 » 29. Dezember 2010 16:22

In NRW jetzt auch nicht mehr? Woher hast du die Info?

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon tolotos » 29. Dezember 2010 16:35

Für NRW kann ich das nicht bestätigen, hatte die Diskussion erst im September.
Meine R65 ist 1 1/2 Jahre drüber, ich bekam den freundlichen Hinweis, noch 6 Monate zu warten (ist bei dem Schnee eh kein Problem). Wenn 2 Jahre drüber, fängt der Zyklus wieder neu an. War allerdings nicht der TüV, sondern die KÜS.
Gruß
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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Enz-Zett » 29. Dezember 2010 16:51

Klaus P. hat geschrieben:Weder in Hessen noch in NRW wird zurückdatiert. Seit etwa Jahresanfang.
Egal welche Prüfstelle.Das ist Länderangelegenheit.
So weiß ich das auch, das mit der Länderangelegenheit. Aber der TÜV-Zertie hat dem ausdrücklich widersprochen :gruebel:

Naja, ich hab nun fleißig weitergegoogelt. Direkt findet man nur Beiträge in x verschiedenen Foren, aber nichts offizielles (außer ein toter link direkt beim TÜV Hessen). Aber über den Umweg der Foren findet man dann das hier.

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Klaus P. » 29. Dezember 2010 17:02

Soll ich Namen der Prüfer und Prüfverein angeben? Wird ja auch angezweifelt.
Besser nichts sagen dann liegt man auch nicht falsch.

Muß mich leider etwas revidieren:
Hessen macht es offiziell
In NRW war es der Freundliche.

Klaus

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Re: Tüvstempel zurück datieren

Beitragvon Klaus P. » 29. Dezember 2010 22:00

Der Mann in NRW hatte es inoffiziell gemacht.(wir tun mal so als ob du heute ----)
Man kennt sich, und wenn sonst alles i. O. ist sind die auch zugänglich.

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon P-J » 10. Mai 2012 08:44

Laut einem Freund der gestern mit einem Oldtimer einen Monat zu spät zum TÜV war wird gibts hier den Stempel des Monats wo man das Teil vorgeführt hat. Ab Juni oder Juli kommt bei mehr als 2 Monaten zu spät ein Aufschlag von 10% der Kosten dazu. Wohlgemerkt TÜV Rheinland.

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon Matthieu » 10. Mai 2012 08:46

In Bayern kannst du dies vergessen.
Ich war am Samstag und habe die Plakette nur bis Juni 2013 erhalten. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Lt. Aussage vom Prüfer soll dies erst ab Juli diesen Jahres bundesweit einheitlich sein, und dann nicht mehr zurückdatiert werden.

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon schraubi » 10. Mai 2012 08:54

Matthieu hat geschrieben:In Bayern kannst du dies vergessen.
Ich war am Samstag und habe die Plakette nur bis Juni 2013 erhalten. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Lt. Aussage vom Prüfer soll dies erst ab Juli diesen Jahres bundesweit einheitlich sein, und dann nicht mehr zurückdatiert werden.


Ganz zufällig soll ab Juli dieses Jahres eine höhere Gebühr fällig werden, wenn man den TÜV mehr als 2 Monate überzogen hat und die HU machen lässt. Dafür bekommt man dann die 2 Jahre komplett.
Begründung:
Wegen dem Überziehen ist eine genauere Prüfung fällig.
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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon MoPeter » 10. Mai 2012 08:55

Ich war letzte Woche in Münster (NRW) bei der DEKRA.
Es wurde zurückdatiert und der Prüfer gab an, dass aller Vorraussicht nach ab dem 01.07.12 nicht mehr zurückdatiert werden soll.
Die TS hat die HU ohne Beanstandung bestanden :D .

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon schraubi » 10. Mai 2012 09:05

MoPeter hat geschrieben:Ich war letzte Woche in Münster (NRW) bei der DEKRA.
Es wurde zurückdatiert und der Prüfer gab an, dass aller Vorraussicht nach ab dem 01.07.12 nicht mehr zurückdatiert werden soll.
Die TS hat die HU ohne Beanstandung bestanden :D .

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon MoPeter » 10. Mai 2012 09:26

schraubi hat geschrieben:
MoPeter hat geschrieben:Ich war letzte Woche in Münster (NRW) bei der DEKRA.
Es wurde zurückdatiert und der Prüfer gab an, dass aller Vorraussicht nach ab dem 01.07.12 nicht mehr zurückdatiert werden soll.
Die TS hat die HU ohne Beanstandung bestanden :D .

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Mit der TS waren es nur zwei Monate, aber mit der Guzzi werden es im Juli 13 Monate sein - aber dann greift ja wahrscheinlich auch schon wieder die neue/alte Regelung :gruebel:

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon ETZChris » 10. Mai 2012 09:34

MoPeter hat geschrieben:
schraubi hat geschrieben:
MoPeter hat geschrieben:Ich war letzte Woche in Münster (NRW) bei der DEKRA.
Es wurde zurückdatiert und der Prüfer gab an, dass aller Vorraussicht nach ab dem 01.07.12 nicht mehr zurückdatiert werden soll.
Die TS hat die HU ohne Beanstandung bestanden :D .

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ui.
mir war so, als wenn das dann sogar ne meldung ans amt und ne ordungswidrigkeit geben soll. wenn nicht gar schlimmer...kann aber auch nur plan gewesen sein, der nicht umgesetzt wurde.
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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon daniman » 10. Mai 2012 09:37

schraubi hat geschrieben:Begründung:
Wegen dem Überziehen ist eine genauere Prüfung fällig.

Genau, dann 2 Minuten statt 1,5. Darf man bei einem höheren Preis ja auch erwarten.:roll:
Grüße
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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon Matthieu » 10. Mai 2012 09:56

schraubi hat geschrieben:Ab 13 Monate Überziehen gibts 2 Jahre geklebt.


Ich weiß, hatte ich schon überlegt. Dann hätte ich aber nicht mit zur Eisenbahn fahren können...

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon MoPeter » 10. Mai 2012 10:13

ETZChris hat geschrieben:
MoPeter hat geschrieben:
schraubi hat geschrieben:
MoPeter hat geschrieben:Ich war letzte Woche in Münster (NRW) bei der DEKRA.
Es wurde zurückdatiert und der Prüfer gab an, dass aller Vorraussicht nach ab dem 01.07.12 nicht mehr zurückdatiert werden soll.
Die TS hat die HU ohne Beanstandung bestanden :D .

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Ab 13 Monate Überziehen gibts 2 Jahre geklebt.
Werde nächste Woche mit dem Fiat zum TÜV fahren, da hab ich ca. 20 Monate überzogen :mrgreen:


Mit der TS waren es nur zwei Monate, aber mit der Guzzi werden es im Juli 13 Monate sein - aber dann greift ja wahrscheinlich auch schon wieder die neue/alte Regelung :gruebel:

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ui.
mir war so, als wenn das dann sogar ne meldung ans amt und ne ordungswidrigkeit geben soll. wenn nicht gar schlimmer...kann aber auch nur plan gewesen sein, der nicht umgesetzt wurde.


Aber auf welcher gesetzlichen Grundlage soll dies geschehen?
Was dagegen spricht:
- Fahrzeug ist durch Anmeldung versichert und Steuern werden abgeführt
- nur die Fahrt zur HU könnte einem zum Nachteil ausgelegt werden
- aber auch gerade die Fahrt zur HU wäre bei abgelaufener HU mit anderen Möglichkeiten (Kurzzeitkennzeichen sind u.a. gerade für Überführungsfahrten eingeführt worden) möglich

Meiner Meinung nach müssten einem grobe technische Mängel bei der Fahrt zur HU nachgewiesen werden, um eine Ordnungswidrigkeit festzustellen.

Chris, ich glaube das nicht. Aber die Rückdatierung ist ja auch eine Erfindung, die auf keinerlei sachlicher Grundlage beruht. Wer weiß, was da noch alles gestrickt wird :nixweiss:

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon ETZChris » 10. Mai 2012 10:24

MoPeter hat geschrieben:Meiner Meinung nach müssten einem grobe technische Mängel bei der Fahrt zur HU nachgewiesen werden, um eine Ordnungswidrigkeit festzustellen.


nicht ganz.
wenn dein mopped in der offenen, an der strasse gelegenen garage steht und die HU abgelaufen ist, kann dir die vorbeifahrenden polizei eine ordnungswidrigkeit anlasten.
und genau dieser umstand soll hier auch greifen.

Chris, ich glaube das nicht. Aber die Rückdatierung ist ja auch eine Erfindung, die auf keinerlei sachlicher Grundlage beruht. Wer weiß, was da noch alles gestrickt wird :nixweiss:


so ist es.
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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon MoPeter » 10. Mai 2012 10:29

ETZChris hat geschrieben:nicht ganz.
wenn dein mopped in der offenen, an der strasse gelegenen garage steht und die HU abgelaufen ist, kann dir die vorbeifahrenden polizei eine ordnungswidrigkeit anlasten.
und genau dieser umstand soll hier auch greifen.



... ist die Polizei nicht nur für fahrendes Gut auf den Straßen verantwortlich und für stehendes das Ordnungsamt?

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon ETZChris » 10. Mai 2012 10:32

MoPeter hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:nicht ganz.
wenn dein mopped in der offenen, an der strasse gelegenen garage steht und die HU abgelaufen ist, kann dir die vorbeifahrenden polizei eine ordnungswidrigkeit anlasten.
und genau dieser umstand soll hier auch greifen.



... ist die Polizei nicht nur für fahrendes Gut auf den Straßen verantwortlich und für stehendes das Ordnungsamt?


weiß nicht genau. aber jedenfalls soll sich das darauf beziehen. aber wie gesagt, ich hab das mal irgendwo gelesen. konnte aber grad auf die schnelle auch nichts dazu finden.
Gruß
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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon eMVau » 10. Mai 2012 12:37

Meine Dose hatte letztes Jahr "überzogen" (2 Monate). Auf einem Privatparkplatz(!!!) vor der Arbeitsstelle meiner Frau hing zum Feierabend ein Zettel der Polizeiinspektion am Scheibenwischer. Ich wurde auf die Überziehung aufmerksam gemacht und musste innerhalb von glaub 7 Tagen zur Dienststelle und den neuen TÜV nachweisen. Ironie: Am nächsten Tag hatte ich eh Termin, weils mir selber aufgefallen war. Strafe musste ich nicht zahlen.

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon Robert K. G. » 10. Mai 2012 17:01

eMVau hat geschrieben:Meine Dose hatte letztes Jahr "überzogen" (2 Monate). Auf einem Privatparkplatz(!!!) vor der Arbeitsstelle meiner Frau hing zum Feierabend ein Zettel der Polizeiinspektion am Scheibenwischer. Ich wurde auf die Überziehung aufmerksam gemacht und musste innerhalb von glaub 7 Tagen zur Dienststelle und den neuen TÜV nachweisen. Ironie: Am nächsten Tag hatte ich eh Termin, weils mir selber aufgefallen war. Strafe musste ich nicht zahlen.

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So ist es korrekt. Auf privaten Flächen hat das Ordnungsamt keine Handhabe. Sie kümmern sich nur um den stehenden Verkehr. Ganz platt gesagt um Parkverstöße, Müll auf der Straße, Verunreinigungen Allgemein usw. Wie du auf deinem Privatgelände parkst, ist dir komplett selbst überlassen. Müll oder Verbrennen oder, oder, oder... wäre etwas Anderes.

Die Polizei kümmert sich aber um den öffentlichen Verkehr. Da spielt privat oder nicht keine Rolle. Es geht nur m abgesperrt oder nicht. Insofern ist eine offene Garage egal. Ein Tor ist eine Absperrung. Auch die eigene Anwesenheit. Ein Parkplatz mt einer Auffahrt zu einer öffentlichen Straße dagegen nicht. Insofern hat die Polizei richtig gehandelt. Zu dem Rest sage ich einfach nichts. Das ist der blanke Unsinn. Ich jedenfalls suche mir die Prüforganisation danach aus, wie locker sie die Vorschriften auslegen. Und bezahlen tu ich ohnehin nur nachher. Wenn mich jemand melden will, ganz klar, dann bin ich ganz schnell vom Acker. Man will ja nicht dass die ganzen Ottonormalbürger einen Herzkasper bekommen. :ja: :lach:

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Re: Tüvstempel zurückdatieren

Beitragvon P-J » 10. Mai 2012 17:07

Ich hatte 15 Jahre ein abgemeldetes Auto in der Garage stehen. Da wollte man wissen wos geblieben ist. Zulassungstelle- Antwort, dat geht euch nix an.

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