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mueboe hat geschrieben:Nur weil eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist und man das selbe Delikt erneut begangen hat, heisst das noch lange nicht, dass man sofort in Untersuchungshaft kommt.
Haftgründe (also für die Untersuchungshaft) wären zum Beispiel Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Schwere der Tat, ... usw.
trabimotorrad hat geschrieben:Ich finde Deine Vorgehensweise richtig. Auf diese Weise habt Ihr ja erstmal die Moppeds wieder.![]()
Das jemand, der auf Bewährung draußen ist, nicht SOFORT wieder einfährt, das verstehe ich allerdings nicht.
Dieter hat geschrieben:...Aber die eigendlichen Streithälse, meine Nachbarn, haben leider keinen Denkzettel erhalten. Aber vielleicht ist der Angeklagte ja wenigstens vernünftig geworden und lässt sich nicht mehr so schnell von denen aufhetzen. Aber ich glaube es nicht wirklich.
mueboe hat geschrieben:Nur weil eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist und man das selbe Delikt erneut begangen hat, heisst das noch lange nicht, dass man sofort in Untersuchungshaft kommt.
Haftgründe (also für die Untersuchungshaft) wären zum Beispiel Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Schwere der Tat, ... usw.
rennpappe83 hat geschrieben:Glück gehabt!
Ich suche auch noch Teile im Netz... Aber die sind wohl nach Polen oder so gegangen...mueboe hat geschrieben:Nur weil eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist und man das selbe Delikt erneut begangen hat, heisst das noch lange nicht, dass man sofort in Untersuchungshaft kommt.
Haftgründe (also für die Untersuchungshaft) wären zum Beispiel Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Schwere der Tat, ... usw.
Und genau aus diesem Grund sollte man alles dafür tun, dass wenn man den Übeltäter findet, er einen angreift und man schön von dem Recht der Notwehr gebrauch machen kann!
Wenn ich blos daran denke wie lasch mit solchen "Subjekten" umgegangen wird schwillt mir der Kamm!
Könnte jetzt noch mehr dazu schreiben, aber das ist ja nicht Thema hier!
Also nochmal Glück gehabt!
MZ-Chopper hat geschrieben:[bei aller berechtigten wut gegenüber dem dieb...es ist nur ein dieb und es gibt wirklich andere verbrecher, wo ich deine vorstellungen unterstützen würde....
rennpappe83 hat geschrieben:Und genau aus diesem Grund sollte man alles dafür tun, dass wenn man den Übeltäter findet, er einen angreift und man schön von dem Recht der Notwehr gebrauch machen kann!
MZ ES 250/0 hat geschrieben:aber zum Glück sind die Mopeds wieder da und hoffentlich lernt der Täter was draus ( das man nicht kauen soll )
mueboe hat geschrieben:Nur weil eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist und man das selbe Delikt erneut begangen hat, heisst das noch lange nicht, dass man sofort in Untersuchungshaft kommt.
Haftgründe (also für die Untersuchungshaft) wären zum Beispiel Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Schwere der Tat, ... usw.
alexander hat geschrieben:Wenn ich mir hier dese ganzen "Lynch"kommentare durchlese freu´ ich mich nur dass diejenigen mit Strafe und Strafen im weitesten Sinne nix zu tun haben.
Soviel unreflektierte Selbstgerechtigkeit incl. Auskotzen seines "berechtigten" Zornes einfach unangemessen und widerlich.
Andreas hat geschrieben:Ja, das war der Uwe.
Da ging es aber nicht um Diebstahl oder die Verteidigung des eigenen Hab und Gutes, der Täter lief einfach vollkommen neben der Spur ....
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