Maik80 hat geschrieben:Eine Eidesstattliche Erklärung müsstest Du oder deine Eltern machen (weiss nicht ob das mit 17 schon geht) wenn Du keinen Kaufvertrag hättest. Hast Du ja anscheinend - entfällt also.
Nein.
Zum Kauf gehören zwei Dinge - der Kaufvertrag und die eidesstattliche Erklärung.
Logisch, denn wenn die Papiere nicht verlustig sind, gehört ja auch nebem dem Vertrag die Übergabe von ZLB II oder Brief dazu. Wenn keine Papiere, dann eidesstattliche Erklärung.
Ob bei der Zulassung die eidesstattliche Erklärung benötigt wird, liegt im Ermessen der Sachbearbeiter.
Wenn die Historie glaubhaft erscheint, können sie darauf verzichten. Und wo soll man z.B. bei einem Dachbodenfund die Erklärung herbekommen? Für diesen Fall ist der Ermessenspielraum gedacht.
Simmi-Thimmy kann sehr wohl eine Erklärung an Eides statt vornehmen, daß
er keine Papiere dazubekommen hat.
Aber das nützt ihm nix, denn benötigt wird die Erklärung über den Verbleib vom Vorbesitzer.
Wenn der Vorbesitzer partout keine Angaben an Eides statt machen möchte, dann keimt automatisch der Verdacht auf, daß er selbst unter ominösen Bedingungen oder gar unrechtmäßig in den Besitz gelangt ist.
Dann darf er aber das Fzg. nicht verkaufen, der Kauf wird m.E. damit auch rückwirkend anfechtbar.
Der Mechanismus hat schon seinen Sinn, denn allein durch eine erfolgreiche Aufbietung (die dann ggf. durch die Zulassungsstelle veranlaßt wird) ist noch lange nicht gewährleistet, daß ein Fzg. nicht doch dereinst mal gestohlen wurde.
Wenn's Probleme gibt, wäre es sinnvoll, erstmal ganz vernüntig mit dem zuständigen Sachgebietsleiter zu sprechen.
Ist aber immer gut, so was schon im Vorfeld geklärt zu haben.
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