Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Willy hat geschrieben:So kenne ich das seit Urzeiten.
Nun ist an anderer Stelle eine Diskussion im Gange, das Dinge wie Nebelschlussleuchten, die zwar montiert, oder serienmäßig vorhanden, nicht funktionieren müssen, wenn sie, vom Baujahr des Fahrzeuges her, nicht vorgeschrieben waren.
Ähnlich wie bei den Blinkanlagen oder Bremslichtern der Kräder. Ich meine, was angeschraubt ist, muss zwingend auch funktionieren.
Hier ist viel Betrieb, da hoffe ich auf einen passenden Link oder Gesetzestext. Meinungen und Mutmaßungen haben wir schon einige auf dem Tisch, was mir fehlt, ist eine amtliche Schrift. Ich habe mir schon eine Blase gesucht, bei TÜV, DEKRA, GTÜ und wo noch alles.
Gruß
Willy
Trabant hat geschrieben:Dazu sage ich nur: Wenn nicht original ist, dann weg damit.
Willy hat geschrieben:Trabant hat geschrieben:Dazu sage ich nur: Wenn nicht original ist, dann weg damit.
Schon mal hinter einem her gefahren, der kein Bremslicht hat? Oder bei Dunkelheit keine Blinker?
Ich finde zu meiner Frage leider keine amtlichen Schreiben, in HU-Berichten steht nur, das alle Lampen zu funktionieren haben.
Gruß
Willy
mecki hat geschrieben:In meinem Umfeld fahren meistens Uraltkräder ohne Blinker und Stopplicht.
Baraccuda hat geschrieben:Es ist fakt, auch wenn es nicht vom Baujahr passt aber dran ist, muss es funzen, sonst ist ne Strafe möglich!
Andreas hat geschrieben:Baraccuda hat geschrieben:Es ist fakt, auch wenn es nicht vom Baujahr passt aber dran ist, muss es funzen, sonst ist ne Strafe möglich!
Das kann man so m.E. auch nicht verallgemeinern.
Beispiel:
An unserem Röno Scenic sind 2 NSL verbaut. In jedem Rücklicht eine. Ab Werk. In beiden steckt eine Glühlampe. Funktionieren tut aber nur die linke! Und das ist so beabsichtigt und offensichtlich auch legal.. Hätte ich ein englisches Modell, wäre die rechte intakt und die linke tot geschaltet.
ETZChris hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Baraccuda hat geschrieben:Es ist fakt, auch wenn es nicht vom Baujahr passt aber dran ist, muss es funzen, sonst ist ne Strafe möglich!
Das kann man so m.E. auch nicht verallgemeinern.
Beispiel:
An unserem Röno Scenic sind 2 NSL verbaut. In jedem Rücklicht eine. Ab Werk. In beiden steckt eine Glühlampe. Funktionieren tut aber nur die linke! Und das ist so beabsichtigt und offensichtlich auch legal.. Hätte ich ein englisches Modell, wäre die rechte intakt und die linke tot geschaltet.
mittlerweile leuchten ab werk bei vielen fahrzeugen beide NSL.
Andreas hat geschrieben:
Bei uns war es eher umgekehrt. Beim Vorgänger haben noch beide geleuchtet.
Maik80 hat geschrieben:Ander sieht es z.B. bei Nebelscheinwerfern aus. Die sind bis heute ja nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sind sie aber verbaut, egal ob ab Werk oder nachträglich, müssen sie funktionieren oder abgedeckt sein.
Röno verschenkt Glühlampen? Die haben nen schlechten Kostenrechner.Andreas hat geschrieben:An unserem Röno Scenic sind 2 NSL verbaut. In jedem Rücklicht eine. Ab Werk. In beiden steckt eine Glühlampe. Funktionieren tut aber nur die linke! Und das ist so beabsichtigt
mecki hat geschrieben:In meinem Umfeld fahren meistens Uraltkräder ohne Blinker und Stopplicht. Trotzdem merke ich wenn die Bremsen oder abbiegen. Wer das nicht erkennt sollte besser seinen FS zurück geben.
Mitglieder in diesem Forum: Lausi und 6 Gäste