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smokiebrandy hat geschrieben:... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.
smokiebrandy hat geschrieben:... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.
mr.compost hat geschrieben:Im Netz habe ich gelesen, dass die Schilder 72 Stunden vor Beginn des Parkverbots aufgestellt werden müssen. Das muss nachweisbar erfolgt sein. Offenbar geht man also davon aus, dass man mindestens 1 Mal alle drei Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Ob die 72 Stunden in meinem Fall eingehalten wurden, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen ...
nicht nur dir.....man fährt ja schon mal in Urlaub und da steht das Auto auch schon mal 14 Tage ohne Beobachtung rum.....michi89 hat geschrieben:Schreib nen Widerspruch und frag die in welchem Gesetz das steht, dass man alle 3Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Wo das steht würde imich auch interessieren.
michi89 hat geschrieben:mr.compost hat geschrieben:Im Netz habe ich gelesen, dass die Schilder 72 Stunden vor Beginn des Parkverbots aufgestellt werden müssen. Das muss nachweisbar erfolgt sein. Offenbar geht man also davon aus, dass man mindestens 1 Mal alle drei Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Ob die 72 Stunden in meinem Fall eingehalten wurden, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen ...
Schreib nen Widerspruch und frag die in welchem Gesetz das steht, dass man alle 3Tage nach seinem Fahrzeug gucken muss. Wo das steht würde imich auch interessieren.
smokiebrandy hat geschrieben:... nee nee , so einfach ist das auch wieder nicht, die mobilen Schilder müssen rechtzeitig auf ein zukünftiges Parkverbot hinweisen, aber als Fahrzeughalter bist du halt auch verpflichtet regelmäßig nach deinem Fahrzeug zu sehen und dich über eine eventuell veränderte Beschilderung zu informieren.![]()
mr.compost hat geschrieben:Hab leider keine Rechtschutzversicherung.
P-J hat geschrieben:mr.compost hat geschrieben:Hab leider keine Rechtschutzversicherung.
Dann würde ich bezahlen.Die nächsten 138€ würde ich dann aber in eine Versicherung investieren.
mr.compost hat geschrieben:beiße ich aber vor Ärger noch schnell in die Tischplatte.
mopu hat geschrieben:
was mach ich wenn ich ne Woche im Urlaub bin
mr.compost hat geschrieben:Steckte jemand von Euch schon mal in so einer Situation und kann einschätzen, ob ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid sinnvoll ist?
schraubi hat geschrieben:mopu hat geschrieben:
was mach ich wenn ich ne Woche im Urlaub bin
dann musst du dich vorher informieren ob parkverbote geplant sind
docturbo hat geschrieben: (...) ein Widerspruch kostet Dich automatisch 22 € mehr und das gönn Ihnen nicht auch noch.
docturbo hat geschrieben: Wenn es nicht gerade Baumschnitt war, stell dein Motorrad lieber dicht an die Hauswand, am besten unter einen Balkon![]()
mr.compost hat geschrieben:Hallo.
Mir flatterte heute eine Forderung der Bußgeldstelle in Haus. Vor fünf Monaten wurde meine kleine TS umgesetzt. ..........
mr.compost hat geschrieben:Wohne mittlerweile in 10439. Ich war zu der Uhrzeit arbeiten und auch sonst keiner da. Die hätten mich also nicht rausklingeln können.
starke136 hat geschrieben:Aber wegen 20 Euro....da häts sich nicht gelohnt sich mit dennen zu streiten
alexander hat geschrieben:Meiner Kenntnis nach laeuft der Hase so:
- Genehmigung fuer Schilder besorgen
- Schilder aufstellen+
- alle KFZ aufschreiben die z.Zeitpunkt der Aufstellung im Schilderbereich stehen
- ggf. zum Nutzungszeitpunkt abraeumen lassen (Anwesenheit der Polizei, die im Moment versucht zuvuerderst den Halter (Halterabfrage) zu benachrichtigen (Adresse, Telefon); erst DANACN wird die Rolle geholt
--- der Abschlepper hat gar nix mit der (rechtlichen Seite, es sei denn Schaden am KFZ etc.) Sache zu tun
Wegen meiner sieht es so aus, als wolle der Aufsteller sich die Kosten sparen will/ bei stellen der Schilder geschlampt hat.
TS Paul hat geschrieben:Ja ja, unser Schrammi![]()
Grüße, Paul
TS Martin hat geschrieben:Das Umsetzen ist aber habe ich im VP erfahren eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Umsetzer und dem Halter. Das Ordnungsgeld kann man mit Glück und so umgehen ...
TS Martin hat geschrieben:Oh mein Gott - alles aufwändig und kompliziert. Aber man hat doch hier keine Chance rauszukommen @ Sven. Man müsste den Fahrer benennen ansonsten ist man als Halter dranne oder etwa nicht? So habe ich es als Laie verstanden.
flotter 3er hat geschrieben:... , dann Zurückweisung wegen Verjährung!
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