Nichts ist unmöglich, sehr viel hängt dabei allerdings vom abnehmenden Prüfer ab, glaube ich zumindest. Da ich zufällig auch gerade in dem Bereich recherchiere kann ich nur sagen das man über die Eintragung, Abnahme usw. verschiedenes im Internet lesen kann. Von unkompliziert bis sauteuer oder "geht gar nicht ist alles möglich", also am besten mal mit Demjenigen absprechen, der später den Segen geben soll.
Hier gab es im Forum schon mal einen Thread, da ging es zwar vorrangig um einen DDR- Mopedanhänger, aber der dürfte ja evtl. ähnlich sein.
Muß der Anhänger eine eigene Beleuchtung haben. Ja, zumindest ein Rücklicht mit Bremslicht, evtl. auch Kennzeichenbeleuchtung
Braucht der Anhänger das gleiche Nummernschild wie meine TS. Ja, allerdings nur ein Nachlaufkennzeichen (so wie an Fahrradtägern z.B.), also ohne Plakette
Müsste ich ihn vielleicht sogar separat versichern. Nein, der Anhänger ist steuerfrei, nicht zulassungspflichtig und muß auch nicht extra versichert werden, braucht aber eine Betriebserlaubnis.
Das größte Problem ist die Anhängerkupplung, denn die muß normalerweise geprüft sein, an der Stelle, was "geprüft" genau bedeutet sind wir wieder bei meinem ersten Satz angekommen

RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,