Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Marco » 16. April 2009 08:01

Weil nicht ich diese Umtragung vorgenommen habe, sondern der Vorbesitzer. Naja und der hat auch den neuen TÜV gemacht.
Wenn man nicht alles selber macht...
Wenn alle Stricke reissen, ist der Strick nicht dick genug.
XJ 600s Diversion - nix für Weicheier
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Ex-User Hanseat » 16. April 2009 08:16

mueboe hat geschrieben:Weil nicht ich diese Umtragung vorgenommen habe, sondern der Vorbesitzer. Naja und der hat auch den neuen TÜV gemacht.
Wenn man nicht alles selber macht...

Wahrscheinlich wollte der Vorbesitzer Dir die hohe Versicherungsprämie für Leichtkrafträder ersparen.
Denn nicht alle Versicherungen bieten hierzu günstigere Prämien für ältere Fahrer an.
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Marco » 16. April 2009 08:19

Naja, egal is egal. Jetzt weiss ich, worauf ich achten muss, wenn ich ne 150er auf 125er umtragen lasse. Ärgerlich is dennoch.
Wenn alle Stricke reissen, ist der Strick nicht dick genug.
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon TS Martin » 28. Mai 2009 23:24

Hanseat hat geschrieben:
mueboe hat geschrieben:Weil nicht ich diese Umtragung vorgenommen habe, sondern der Vorbesitzer. Naja und der hat auch den neuen TÜV gemacht.
Wenn man nicht alles selber macht...

Wahrscheinlich wollte der Vorbesitzer Dir die hohe Versicherungsprämie für Leichtkrafträder ersparen.
Denn nicht alle Versicherungen bieten hierzu günstigere Prämien für ältere Fahrer an.


Kann aber auch sein, das der Kreis es einfach vergesseb hat umzuschlüsseln.

Am besten Vollgutachten ansehen und wenn da die Änderung drinne steht ist der Fehler eindeutig beim Kreis und dann muss er diesen auf seine Kosten korrigiern.

Da haben wir auch den Überltäter warum einige unter uns wahrscheinlich Steuerbescheide für 125er bekommen :

Sehr geehrter Herr xxx,

verkleinerte zweizeilige Kennzeichen mit Größtmaß der Breite 255 mm, Höhe: 130 mm sind für Leichtkrafträder zuzuteilen.

Bei Ihrem Fahrzeug mit dem Kennzeichen EF-xxxx handelt es sich gemäß technischer Beschreibung um ein

Fahrzeugklasse: KRAFTRAD M.LB. 25 1200
Typ: ETZ 150

Gem. Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgte eine Leistungsbeschränkung durch Hubraumreduzierung.
Eine Änderung der Fahrzeugklasse erfolgte nicht.

Die Zuteilung eines Kennzeichen mit den o. g. Größenangaben kann jedoch nur für Fahrzeuge erfolgen, die der

Fahrzeugklasse: KRAFTRAD,LEICHTKRAFTRAD 25 2200

entsprechen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Tel. Nr.: (0361) xxxxx zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

xxxxx


Hanseat hat geschrieben: ... Es ist doch bekannt, dass lt. Gesetz nur Leichtkrafträder kleine Kennzeichen bekommen dürfen (außer man wohnt in OHV).


Danke für die Anspielung ... aber die MOL er bekommen sie ja auch.

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon LamE » 4. Mai 2012 09:13

So, ich krame mal meinen uralten Fred nochmal raus, da es hier mal wieder Neuigkeiten gibt.

Als ich 2009 meinen Wohnsitz fest in die gebrauchten Bundesländer verlegt habe,
kam ich nun auch in die Verlegenheit meine Fahrzeuge in den Landkreis HN umzumelden.

Dabei taten sich wieder Abgründe auf.
Die ES bekam aufs Biegen und Brechen kein passendes kleines Schild.
Es wurde mir vom Amtsleiter persönlich nach Begutachtung ein Schild 250x200 zugeteilt.
Trotz Ausnahmegenehmigung und Dekra-Gutachten.
Begründung:
"Die genannte Schildergröße gibts bei uns nicht.
Daher bekommen sie das normale Motorradschild."

Damit muste ich dann auch 3 Jahre rumfahren.
Und jetzt ist es gebrochen - war ja zu erwarten.

So - ich also Kontakt mit der Zulassungsstelle aufgenommen.
Die zeigten sich immernoch uneinsichtig.
Mehrere Mails wurden da hin und hergeschickt.
Und jetzt kam mir mein abolutes Lieblingsforum (Danke - liebstes MZ-Forum.com) und unser Freund und Helfer zu Hilfe:

Der Paragraph/Gesetz/..., dass ein Kennzeichen 30cm Abstand von untere Kennzeichenkante zur Fahrbahn haben muss, wurde ja die letzten Tage in einem Fred diskutiert.
Dieser musste also nur bei der Zulassungsstelle passend ausgelegt werden.
Dazu braucht es halt etwas Nachdruck.

Ich also heute morgen zur Zulassungstelle und jetzt wurde mir unter mehrmaligen Entschuldigungen KOSTENLOS ein neues Schild in der Größe 240x130 zugeteilt.
"Kleiner geht leider in HN nicht." :lol:

SPOILER:
"Welche Rolle die Polizei dabei spielt, möchte ich hier nicht öffentlich schreiben. - Bitte dafür um Verständnis"


Fazit: Alles ist möglich - dauert nur sehr lange.

Bis dahin,
LamE - der jetzt erstmal die Kennzeichenhalterung verkleinern muss...... :twisted:

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon K-Wagenfahrer » 4. Mai 2012 09:32

Abhauen. Das geht ja gar nicht. Aber schön das Du dran geblieben bist, das mit den 30 cm haben die sich ja selber eingebrockt.

Was lange währt (gährt) wird gut.

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Alex » 4. Mai 2012 09:35

Na prima. :respekt:
Kannst Du nochmal rausfischen um welchen Paragraphen oder um welche Dienstvorschrift es sich da genau handelt? Könnte evtl. mal hilfreich sein.
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon LamE » 4. Mai 2012 09:42

Ja, das hatte ich vergessen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde "gem. §47 FZV von §10(6) FZV erteilt"
Was das auch immer bedeuten mag....

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Alex » 4. Mai 2012 10:23

Hey, wir leben doch im Zeitalter der Information. :wink:

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 526:DE:PDF

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 027:DE:PDF

-- Hinzugefügt: 4/5/2012, 11:41 --

Interessant finde ich die Artikulation in den Richtlinienblättern:

"Die Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
( 1 ) hat folgende Abmessungen:"

Das sagt also gar nichts darüber aus, wie groß denn das Kennzeichen selbst nun sein soll, lediglich die Trägerplatte wird definiert.

Ich habe keinen Text finden können, der die Größe des Kennzeichens selbst festschreibt.

In Verbindung mit folgendem Artikelwortlaut:

"(1) Ab dem 1. Januar 2000 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens
an der Rückseite des Fahrzeugs beziehen,
— weder die EG-Typgenehmigung für einen Typ eines zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs verweigern, noch
— die Zulassung, den Verkauf oder das Inverkehrbringen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen verbieten,
wenn die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs die Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG,
in der Fassung dieser Richtlinie, erfüllt."

...besagt das imho eindeutig, daß die Zulassungsämter nicht das Recht haben, die Zulassung eines Fahrzeugs zu verweigern das rechtlich einwandfreie Kennzeichenhalter hat, und somit auch nicht die Zulassung zu verweigern aufgrund eigens gewünschter, aber nirgends definierter Kennzeichengrößen.

Oder liest irgendjemand noch irgendwo eine definierte Größe der Kennzeichen heraus?
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon LamE » 4. Mai 2012 10:46

Nein.
Die definierte Kennzeichengröße für den entspr. Fahrzeugtyp wird vom Landkreis festgelegt.
Die Abweichung dieses wird aufgrund der "nicht passenden Anbringungsstelle" hiermit belegt.

Mein Verständnis.

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Wartburg 311 QP » 4. Mai 2012 11:46

Na da freu ich mich für dich. Aber im tiefsten Osten kommt man trotz fehlender 30 cm, ungenügender Ausleuchtung usw. einfach nicht zum kleinen KZ ohne kostspielige Gutachten und natürlich selbst zu bezahlenden neuen Tafeln und event. neuer Einträge in die Papiere. :evil:

Aber schon bemerkenswert, dass die sich entschuldigt haben und den Kram umsonst abgewickelten.

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Lorchen » 4. Mai 2012 16:18

Wartburg 311 QP hat geschrieben:Na da freu ich mich für dich. Aber im tiefsten Osten kommt man trotz fehlender 30 cm, ungenügender Ausleuchtung usw. einfach nicht zum kleinen KZ ohne kostspielige Gutachten und natürlich selbst zu bezahlenden neuen Tafeln und event. neuer Einträge in die Papiere. :evil:

Nanu? Ich wohne noch viel tiefer im Osten, und hier bekommt alles, was nachweislich erstmalig in der DDR zugelassen wurde, ein Leichtkraftradschild, das ganz kleine. Bei uns genügt es, den DDR-Brief vorzuzeigen.
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Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016

Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Luzie » 4. Mai 2012 16:39

Lorchen hat geschrieben:
Wartburg 311 QP hat geschrieben:Na da freu ich mich für dich. Aber im tiefsten Osten kommt man trotz fehlender 30 cm, ungenügender Ausleuchtung usw. einfach nicht zum kleinen KZ ohne kostspielige Gutachten und natürlich selbst zu bezahlenden neuen Tafeln und event. neuer Einträge in die Papiere. :evil:

Nanu? Ich wohne noch viel tiefer im Osten, und hier bekommt alles, was nachweislich erstmalig in der DDR zugelassen wurde, ein Leichtkraftradschild, das ganz kleine. Bei uns genügt es, den DDR-Brief vorzuzeigen.


du koomst ja ooch aus brandenburch da is vieles anders, und ausserdem wissen die du kennst da so einen hobbylokalpolitiker :lach: :lach: :lach:
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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon ea2873 » 4. Mai 2012 18:39

LamE hat geschrieben:
SPOILER:
"Welche Rolle die Polizei dabei spielt, möchte ich hier nicht öffentlich schreiben. - Bitte dafür um Verständnis"



lass mich raten, du hast die gebeten dir eine mängelkarte auszustellen?

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon TS Martin » 4. Mai 2012 20:20

Glückwunsch.

@ Luzie: Danke für die Blumen - hat ja auch Anstregungen gekostet.

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon SE-QB 12 » 4. Mai 2012 20:52

OT

du koomst ja ooch aus brandenburch da is vieles anders

Es gibt Länder da ist was los und es gibt Brandenburch(g)..... (ich komme auch da her und muss mir diesen Satz immer anhören)
Gruß Sebastian

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Arni25 » 4. Mai 2012 20:56

TS Martin hat geschrieben:@ Luzie: Danke für die Blumen


Was ist los? Luzie schenkt Martin Blumen :?: :shock: Seid ihr unter die Schwuchteln gegangen? :lach:
Gruß Arni

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon ENRICO » 4. Mai 2012 21:38

Hier und nachfolgend mal meine Meinung und Version zum Thema:
(Hatte ich auch schon einmal in einem anderem Forum so geschrieben. Also nix abgekupfert oder gemopst)

Hinweis zur Anbringhöhe des ,,Nummernschildes" am Krad.

StvZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen. = seit 2008 außer Kraft/aufgehoben

alter/ungültiger Inhalt: ...Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...

Jetzt gültig:
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)[/b]

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Und dazu die betreffende Richtlinie 93/94/EWG http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 025_de.htm

Es gilt also:



Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/s ... &nu_doc=94


5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.



Also sollte die untere Kante unseres Schildes nicht tiefer als 20 cm sein :!:

Nun habe ich nicht direkt nachgemessen, da mein betreffender, viertaktender Oldtimer eh noch lange nicht so weit fertig ist, aber bei meinen anderen Oldis habe ich nun wirklich keine Probleme bemerken können. Die amtlichen Kennzeichen befinden sich dort alle höher.

Es ist wirklich nicht einfach, in diese Materie einzudringen und die Zusammenhänge zu finden und zu verstehen(und ich habe bereits einen Fehler editieren müssen :oops: ).

EDIT:
Ich möchte auf keinen Fall eine ,,Lanze" für diesen ganzen ,,Paragraphenwulst" brechen. Es ist wirklich schon fast zum :kotz:

Die "Unterkante der Anbringungsstelle" scheint nicht identisch mit der "Unterkante des a.Kz.(amtliches Kennzeichen)" zu sein, da die "Anbringungsstelle " nur 16,5 mm hoch sein braucht :!: :?:
Fazit: es ist noch verworrener, als es auf dem ersten Blick erscheint.

Und das sich Polizeibeamte zu einem Mängelzettel ,,hinreißen" lassen und das StrVK-Amt dann noch darauf abfährt :mrgreen: ! Da haben sich wohl zwei übers Ohr hauen lassen. Aber niemand ist vollkommen.
MfG, Enrico

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon TS Martin » 4. Mai 2012 21:56

Und trotz dieser Richtlinie haben unsere Berliner Probleme die Berliner anzumelden. Obwohl schon die DDR eine Ausnahme zum Bodenabstand erteilt hat (Rücklicht 385 mm über Boden) - Antwort: Passt und wenn sie aufsetzen - knicken.

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Re: Nur Ärgereien mit der Zulassungssgtelle

Beitragvon Gertrud » 4. Mai 2012 22:22

Ja, ja. Zum Thema "kleines Nummernschild" hatte ich hier: kl. Nummernschild auch mal was geschrieben.
Manchmal glaub´ ich, die Amtleiter kriegen ´nen Bonus, wenn sie die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens erfolgreich verwehren. :roll:

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