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Wilwolt hat geschrieben:Wenn aber nicht Bing im Angebot stand...
Wilwolt hat geschrieben:Wenn aber nicht Bing im Angebot stand...
Klaus P. hat geschrieben:Gilt das auch beim Kauf von Privatleuten?
LamE hat geschrieben:Stop - nach Fernhandelsabsatzgesetz gibt es doch für jede Transaktion - auch von Privatleuten - ein Rückgaberecht.
Es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Gewährleistungen.
rich hat geschrieben:es war kein Kauf von Privat
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
ETZChris hat geschrieben:wer bei dem kauft ist doch selber schild...ähhh.. schuld
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
LamE hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:wer bei dem kauft ist doch selber schild...ähhh.. schuld
Gibt's da öfters Probleme?
Gecko110 hat geschrieben:Aber ich habe bei ebay noch keine Privatauktion gesehen bei der die Garantie/Gewährleistung/Rückgaberecht nicht per 2-Zeiler ausgeschlossen wurde...

Und das muss man erstmal schaffen - seine Blechschilder zieren auch meine Werkstatt
Gründungsmitglied & Schildbürger
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Gründungsmitglied & SchildbürgerTS-Jens hat geschrieben:Ein gewerblicher der eindeutig ein Plagiat verkauft. Da sollte man wohl mal einen Hinweis an die Firma Bing absetzen. Deren Rechtsabteilung klopft dann vielleicht da an
Vorher also noch Beweisfotos machen/sichern.
Woelli hat geschrieben:Kutt, ein Plagiat bleibt es trotzdem wenn es genauso aufgebaut ist wie das Produkt von Bing und diese Patentrechte darauf haben.
Woelli hat geschrieben:... und diese Patentrechte darauf haben.
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