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..Zündnix hat geschrieben:Vor kurzem war in der ADAC-Zeitschrift (glaube ich) ein Artikel über das Thema enthalten. Ich weiß nur noch, dass es grundsätzlich verboten ist, im Stau nach vorn zu fahren, vorallem nicht auf dem Standstreifen. Normalerweise wird es von der Staatsmacht toleriert, außer man kommt einem ganz gewissenhaften Kollegen vor die Flinte.
Auf welche Gesetze sich die Sache stützt, habe ich mir leider nicht gemerkt.
Die Gelben setzen sich wohl für eine motorradfahrerfreundliche Regelung ein.
Grüße
Enrico
das ist eine der sachen wo die Bikerunion seit jahren kämpft - leider sind viele motorradfahrer einfach zu faul mal den arsch zu heben und für ihre rechte einzutreten - auch hier !!!AirHead hat geschrieben:Das durchfahren der Autoschlangen im Stau ist verboten.
Der Adac bemüht sich allerdings da was zu ändern.
leider sind viele motorradfahrer einfach zu faul mal den arsch zu heben und für ihre rechte einzutreten - auch hier !!!
Mit der aller Vorsicht und größter Aufmerksamkeit.
dheinrichhh hat geschrieben:Mir ist dabei aufgefallen, dass es immer seltener vorkommt, das Autofahrer dichtmachem, das Gegenteil ist der Fall. Es ist immer häufiger zu erleben, dass Platz gemacht wird und dazu noch freundlich ausgesehen wird.
Gruss
Dirk
jpj hat geschrieben:Ein grosses Lob an dieser Stelle den Deutschen Autofahrern. In keinem anderen Land wird so viel platz gemacht für die Mopeds. Selbst wenn ich in der Schweiz mal zwischen den stehenden Kolonnen durch fahre und es macht plötzlich einer Platz ists bestimmt ein Deutscher.
Grüsse aus der Schweiz
Wilwolt hat geschrieben:So, mal was gaaanz Ernstgemeintesund passend zur Diskussion
![]()
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto/Motorrad über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln? Lichthupe?
Aber halt: Das kann nach Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit 1.8.2006 gilt nämlich die Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
FAZIT: Lieber gleich rechts überholen!
Rechts überholen kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
FAZIT: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte
FAZIT: Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
ETZChris hat geschrieben:@samasaphan: wie wird das ganze denn nun aus "eurer" sicht gehandhabt??? also das durchfahren auf der autobahn...
samasaphan hat geschrieben:--
Habe eine ausführliche Antwort von den Mehlmützen (Verkehrspolizei) angefordert - hättest Du mich per PN angeschrieben - dann wäre es schon erledigt...![]()
Bitte etwas Geduld!
Alex hat geschrieben:Im Augenblick dagegen ist die Spurfrage sehr logisch und eindeutig definiert: Jedes Fahrzeug hat vollen Anspruch auf die Spur, da darf kein anderer (innerhalb des Sicherheitsabstandes) rein.
samasaphan hat geschrieben:So hier die Antwort einer Mehlmütze:
Hallo,
wenn die Kollegen gutmütig sind: verbotswidriges Rechtsüberholen – 30 Euro
wenn nicht: Überholen trotz unklarer Verkehrslage: 50 Euro, 3 Punkte
Aber wehe, wenn es zum Unfall kommt: dann Straftat: Gefährdung im Straßenverkehr mit sofortiger Beschlagnahme des Führerscheins!!!
Auch sollte man nicht den Pannenstreifen zum Überholen benutzen: 100 Euro, 3 Punkte!!!
samasaphan hat geschrieben:
Amtsanmaßung - und damit Einziehung der Ausrüstung und ggf des Krades als Tatmittel zugunsten der Staatskasse.
Da hast Du aber NICHTS gespart!
Übrigens ist die Einziehung keine Strafe - Strafverfahren mit den dazugehörigen Kosten bekommst Du sogar als "Rabatt" dazu!
Q_Pilot hat geschrieben:Wie sieht es denn aus wenn man nicht mitten durch fährt, sondern ganz links drann vorbei fährt?
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