Zulassungsfehler

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Zulassungsfehler

Beitragvon stricheins » Heute 11:24

Hallo MZ Gemeinde.
mir ist beim Überprüfen meiner Papiere aufgefallen,daß ich für meine RT 125/3 9 Euro Steuern bezahlen muß. Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme
"Motorrad mit LB" eingetragen.
Richtig wäre aber Leichtkraftrad. Nunn stören mich die 9 Euro nicht, aber jemand hat mir gesagt, daß durch diese Falschangabe mir Nachteile entstehen können.
Muß der Prüfer das auf seine Kosten richtig stellen und muß ich dann bei der Zulassungsstelle den ganzen Kram noch einmal bezahlen ?
Wer weiß da bescheid ?

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Nordlicht » Heute 11:26

Frag die Zulassungsstelle
Gruß Uwe.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Dieter » Heute 12:02

Früher hat man 125er gerne als Motorrad angemeldet als die mit dem kleinen Führerschein auf einmal auch von 16 jährigen gefahren werden durften da dann sehr oft die Versicherung deutlich günstiger war. Die 125er wurden damals direkt einem 16 jährigen zugerechnet und dadurch zahlte man schnell mal über 400 € für die Versicherung. Daher wurden die dann als Motorrad angemeldet und man zahlte dann deutlich weniger an Versicherung. Wie das heute geregelt ist weiß ich nicht. Frag auf jeden Fall mal bei der Versicherung nach wie die das heute händeln und was heute das Alter mit den Kosten zu tun hat. Früher war das mal ein großes Thema.

Aber Steuern mussten darum nicht gezahlt werden. Das kann auch ein Fehler beim Zoll sein. Normalerweise wird ein so geringer Beitrag auch nicht eingezogen. Einfach auch da mal nachfragen.


Gruß
Dieter

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon trabimotorrad » Heute 12:10

Bei den Altersbedingten Preisnachlässen ist aber in heutiger zeit Vorsicht geboten. Da die Statistik inzwischen so aussieht, das auch ältere Verkehrsteilnehmer häufiger Unfälle verursachen, gehts auch da, anscheinend ab dem 65sten Lebensjahr, wieder nach oben mit den Prämien - also überlegen, nicht das man schlafende Hunde aufweckt...
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Mechanikus » Heute 12:13

Das kommt schon hin, ich zahle 12 € für meine 175er.

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Ralle » Heute 12:15

Hast du nach der Zulassung schon mal 9,20€ Steuern gezahlt, oder hast su jetzt nur in irgendwelchen Papieren gefunden das 9,20€ "zu zahlen sind"? Normal werden diese Steuern für Motorräder bis 125ccm mit einer Leistung unter 11kW/15PS nicht eingezogen, auch wenn sie laut Berechnung fällig wären.

Welche Nachteile könnten laut dem Jemand entstehen, ich bin da auch nicht mehr auf dem neuesten Stand und müsste nachschauen?
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon stricheins » Heute 12:51

ja, ich habe die 9 Euro schon mal bezahlt.
und was ich jetzt schreibe ist n i c h t meine Meinung, also bitte keine Maßregelungen :D
Der Polizist hat mir bei einer Kontrolle gesagt, daß ich mit falschen Papieren unterwegs bin. Ich habe ein Leichtkraftrad und kein Motorrad mit Leistungsbeschränkung. Der hat mir ja auch erst den Anstoß zu dieser Frage gegeben. Falsche Papiere, falsche Versicherungspapiere usw.
Er hat mich weiterfahren lassen, aber gesagt, ich muß das ändern lassen.
Versicherungsmäßig liege ich so um die 40 Euro

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Mechanikus » Heute 12:58

Ich glaube, der hatte keine Ahnung. Warum soll das nicht gehen? Es sei denn Du hast nur einen Führerschein für 125 ccm. Dann könnte ich mir vorstellen, daß man auch das Krad in dieser Klasse anmelden muß. Ist aber nur eine Vermutung.

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Ralle » Heute 13:16

War keine Maßregelung, sondern nur eine Frage ;-)

Wenn das so ist, dann würde ich zuerst bei dem Freundlichen vorfahren, der die Abnahme gemacht hat und ihn ganz höflich auf die Aussage des Polizisten hinweisen. Außerdem kannst du ihn dann direkt fragen was ihn zu dieser Einstufung der RT bewogen hat und was jetzt eventuell zu tun wäre. Vielleicht kann er dir ja (s)einen Grund nennen, oder das Argument mitgeben, mit dem du dem nächsten Polizisten entgegnest.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Dieter » Heute 13:20

Ich schrieb schon weiter oben das das zumindest früher aus Versicherungsgründen recht oft gemacht wurde. Der Typ hat keine Ahnung und sollte sich mal schlau machen. Wenn du offizielle Papiere hast soll er sich mal beim Amt beschweren. Dann wird er schon die richtige Antwort bekommen. Bevor der A1 von 80 auf 125 ccm umgestellt wurde, gab es auch etliche andere kleiner Motorräder, vor allem 100 / 125 ccm mit der Motorradzulassung.


Gruß
Dieter

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon schrauberschorsch » Heute 13:47

Kommt mir bekannt vor. Der Prüfer hat nichts falsch gemacht. Die Fahrzeugkategorie Leichtkraftrad gab es damals als die RT erst zugelassen wurde noch nicht. Ein Fehler der Zulassungsstelle ist auch nicht gegeben, aber einer des Zollamtes. Technisch erfüllt die RT die gesetzlichen Vorgaben eines Leichtkraftrades.

Ob die RT als Motorrad oder als Leichtkraftrad versichert werden kann, ist eine andere Frage, und hat mit der KFZ-Steuer gar nichts zu tun.

Der Polizist dürfte auch falsch gelegen haben, auch wenn seine Meinung nicht die steuerliche Behandlung betrifft. Ich habe bei einer Verkehrskontrolle schon gesagt bekommen, dass eine Bezeichnung in den Papieren als Leichtkraftrad falsch ist.

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon rwiegmann » Heute 14:40

Mein Tipp: Zahl die KFZ-Steuer. Das Geld sparst Du dann bei der Versicherung. Das hängt mit dem Einheitsvertrag von 1990 zusammen, hat mir mein TÜV Prüfer erklärt.
Meine MZetten RT 125/3 und RT 125/2 sind auch so eingestuft und ich zahl brav die KFZ Steuer dafür.

Viele Grüße, Reinhard

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon kutt » Heute 15:00

Die mit LB ist, weil die Fuhre unter 35 kW hat. Hat nix mit Leichkraftrad (Mofa/Moped) zu tun
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon jot » Heute 15:46

moin,

eine rt ist eben kein leichtkraftrad!

sondern ein motorrad!

das ist alles.

für motorräder mi 125 ccm werden keine steuen erhoben, so mein stand...

ich muss aber zugeben, ich habe schon 20 jahre keine rt mehr angemeldet...

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon CJ » Heute 16:32

stricheins hat geschrieben:...Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme "Motorrad mit LB" eingetragen. Richtig wäre aber Leichtkraftrad...

Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.
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