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Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt! stricheins hat geschrieben:...Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme "Motorrad mit LB" eingetragen. Richtig wäre aber Leichtkraftrad...
CJ hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.

CJ hat geschrieben:Alle 125er mit einer BE, die vor 1996 erteilt wurde sind so geschlüsselt. Darfst du die dann etwa nicht mit A1 oder 1b fahren? Oder ausländische Fahrzeuge? Die zulassungsrechtliche Einordnung ist das Eine, die Fahrerlaubnisklasse beschreibt aber unabhängig davon die "technischen Grenzen" der erlaubten Fahrzeuge.
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