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Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt! stricheins hat geschrieben:...Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme "Motorrad mit LB" eingetragen. Richtig wäre aber Leichtkraftrad...
CJ hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.

CJ hat geschrieben:Alle 125er mit einer BE, die vor 1996 erteilt wurde sind so geschlüsselt. Darfst du die dann etwa nicht mit A1 oder 1b fahren? Oder ausländische Fahrzeuge? Die zulassungsrechtliche Einordnung ist das Eine, die Fahrerlaubnisklasse beschreibt aber unabhängig davon die "technischen Grenzen" der erlaubten Fahrzeuge.
!Düssel-Elch hat geschrieben:Ich hatte im August 2024 meine TS 125 angemelden und bekam auch vom Zollamt den Steuerbescheid über 9 Euro, der auch eingezogen wird.
Hatte vorher einen 125er Roller, der keine Steuern kostete. Kann es an der TS vielleicht daran liegen, dass die von einer 150er auf eine 125er umgerüstet wurde? Steht auch in den Zulassungspapieren so.
Das ist nämlich bei mir der Fall. OK. Mir machen die 9 Euro nichts. Deshalb würde ich da auch nichts ändern wollen.
zweitakt hat geschrieben:Und hier die Regelung der Kfz-Steuer für 125ccm:
125ccm bis 11kW 0€
125ccm über 11kW 9,20€
Die Art der Fahrzeugklasse spielt keine Rolle.
Woher ich das weiß? Ich kann ohne KI googlen.
Dieter hat geschrieben:Siehe meinen Link weiter oben.
Ganz so kategorisch würde ich das nicht sehen. Gibt genügend Fälle, wo sich die Zulassungsstelle nicht drum kümmert was der Sachverständige ins Gutachten geschrieben hat. Kennzeichengröße z.B.stricheins hat geschrieben:Das Straßenverkehrsamt wiederum macht nur das , was der amtlich anerkannte Sachverständige in das Vollgutachten geschrieben hat. Punkt !
Dieter hat geschrieben:Manche verstehen es halt nicht.
Enz-Zett hat geschrieben:...Natürlich kann man schriftlich beim Hauptzollamt widersprechen. Ich rechne nicht mit einer anderslautenden Entscheidung. Denn die Aussage vom Zollbeamten wische ich nicht als Kaffeeplausch vom Tisch, sondern betrachte sie als Fachauskunft.
CJ hat geschrieben:Eine einfacher Anruf ist schlicht kein förmlicher Widerspruch.
Enz-Zett hat geschrieben:Ist die RT als Leichtkraftrad geschlüsselt?
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