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Moderator: Moderatoren
mz_gespann hat geschrieben:nix ist verschwunden:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
bitte sehr - noch gilts
§18, (5) 2. für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verügung stehen ... 60 km/h,
Gerhard
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
2.für Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verügung stehen ... 60 km/h
Thor555 hat geschrieben:nein, mindestens 60km/h auf der autobahn, nicht schneller als 60Km/h.
trabimotorrad hat geschrieben:Manche solche "Kraftfahrstraßen" haben eine 60Km/h Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert und genau auf so einer Straße hat mich die "Rennleitung" einmal mit der Schwalbe gestoppt.
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