So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 09:24

geht ja nicht,die ge ist sicher gestellt und damit macht frank sich strafbar und es würde ihn sicher sehr schmerzen das ding zu zerstören

frank kann sich die kohle nur vom verkäufer holen,und ob der selbst noch nen kaufvertrag hat ist fraglich,eventuell war der es ja der die ge gemopst hatte

ich würde den verkäufer erstmal nen besuch abstatten und fragen wo er sie her hatte und ob er das belegen kann


@ flotter 3er
der ursprüngliche besitzer kommt aus DD ? richtig
und aus welchem ort hast du sie gekauft ? um mal zu sehen was sie für eine reise schon hinter sich hat

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 09:27

TS-Jens hat geschrieben:Aber der sollte schon etwas Kohle rausrücken find ich, ansonsten würd ich ne Anzeige wegen Sachbeschädigung in Kauf nehmen und die Karre zu Klump hauen...

Ja, damit wäre dann beiden geholfen ... :roll:

Im Ernst: Weder der rechtmäßige Eigentümer noch Frank können etwas für die Situation.
Die einzige Möglichkeit wäre vielleicht, dass Frank die Maschine weitgehend in den Zustand zurück versetzt, in dem er sie gekauft hatte.
Aber das wird wohl kaum realisierbar sein ... zumal sie sich z. Zt. in staatlicher Obhut befindet.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon lothar » 8. Mai 2009 09:32

Noch ein Gedanke zu Franks Fall:

Die Zulassungsstelle hat Frank den Brief offensichtlich ohne wasserdichten Eigentumsnachweis ausgestellt. Meist wünschen wir uns dies so unbürokratisch...

Bei meiner RT wurde ich in DD von der ZulSt an die kurze Leine genommen, ohne eidesstattliche Erklärung ging da nichts, ist wohl auch letztlich so i.O.

Was ich sagen will: Hat die ZulSt mit ihrem nachlässigen Handeln nicht auch eine Schuld, dass dir finanzielle Verluste entstehen/entstanden sind? Zumindest könnte man auf dieser Schiene die Anmeldekosten einfordern?


Sven Witzel hat geschrieben:Jetzt hab ich schon viel zu viel verraten :oops:
Natürlich darf ich hier nicht weiterhelfen und rate dringend zum Gang zu einem RA

Warum darfst du nicht als Studierender dein juristisches Wissen preis geben?
Ich hab auch E-Technik studiert und habe keine Hemmungen Formeln, Zusammenhänge zu LiMa, Regler oder sonstwas helfend darzulegen?
Haben wir etwa ´ne Lücke im Grundgesetz oder zu viele Anwälte in der Politik, in Regierung, Legislative und Exekutive...???


Gruß
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Wie nennt man eigentlich Verschwörungstheoretiker, deren Theorie sich nach angemessener Zeit als richtig herausstellt?

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 09:37

so wurde sie dem besitzer aber bestimmt nicht gestohlen vermute ich mal da,wird er bestimmt auch vor gericht sagen,wen frank sie in den zustandt vom kauf bring
den 1985 erst zulassung und 89 gestohlen,kann man vom top zustandt ausgehen

der besitzer wird sich freuen seine neuwertige ge wieder zu bekommen,nach 20 jahren suche,das ist schon heftig

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon dösbaddel » 8. Mai 2009 09:46

TS-Willi hat geschrieben:Geht auf jeden Fall in meinen großen deutschen Roman der Nachwendezeit ein. Aus meiner Sicht bleibt da nur autogenes Training oder Workout in der Muckibude.
Beileid. :(


meinst Du Yoga und Holzhacken?
Gruß Martin

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 09:46

etz-250-freund hat geschrieben:so wurde sie dem besitzer aber bestimmt nicht gestohlen vermute ich mal da,wird er bestimmt auch vor gericht sagen,wen frank sie in den zustandt vom kauf bring
den 1985 erst zulassung und 89 gestohlen,kann man vom top zustandt ausgehen

Genau das war gestern schon Thema:
Hanseat hat geschrieben:
lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten haste auf jeden Fall die Möglichkeit alles was du reingesteckt hast dir von Ihm zurückzuholen.

Denn er kann "seine" Sache nur in den Zustand wieder bekommen wie sie 89 war ... muss er nachweisen.

Ich glaube, hier irrst Du - leider.
Der Bestohlene kann ja nichts dafür, was in den folgenden 20 Jahren mit seiner Maschine geschieht.
Und 1989 war die Maschine vermutlich noch im recht neuwertigen Zustand, in dem sie auch heute wieder ist.

Allmählich wiederholt sich hier alles :roll:
Warten wir lieber mal die Entwicklung ab ...
Zuletzt geändert von Ex-User Hanseat am 8. Mai 2009 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon TS-Willi » 8. Mai 2009 09:49

Nee Yoga oder Holzhacken.

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Grüße Willi
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 09:54

ich wünsche nur dem flotten 3er und dem besitzer,das man den verbrecher fasst und hart bestrafft sowie zur zahlung verknakt

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon zweitaktschraubaer » 8. Mai 2009 10:01

Moin!

Schöne Schei... das.
Kann man nur abwarten was die Rechtssprechung daraus macht - und dann drücke ich Frank die Daumen dass er wenigstens nicht auf den ganzen Kosten sitzenbleibt.

A propos: passend zu dem Thema bietet ein Neuer/Nuller hier jetzt im Forum eine ETS ohne Papiere an...
:gruebel:
Hmmm, er könnte es jetzt schwer haben da jetzt wohl ziemlich alle diesen Fred gelesen haben und sich ihren Teil denken... ;D

Gruß
Jan
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Andreas » 8. Mai 2009 10:06

zweitaktschraubaer hat geschrieben:A propos: passend zu dem Thema bietet ein Neuer/Nuller hier jetzt im Forum eine ETS ohne Papiere an...
:gruebel:
Hmmm, er könnte es jetzt schwer haben da jetzt wohl ziemlich alle diesen Fred gelesen haben und sich ihren Teil denken... ;D


Es sei denn, man hat zufällig noch einen Rahmen mit Brief rum(zu)stehen.

:P
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 10:06

etz-250-freund hat geschrieben:ich wünsche nur dem flotten 3er und dem besitzer,das man den verbrecher fasst und hart bestrafft sowie zur zahlung verknakt

Sofern man dem damaligen Dieb habhaft wird, würde eine Bestrafung wegen Verjährung (Frist: 5 Jahre) ausscheiden.
Und ob solche Leute finanziell in der Lage wären, Schadenersatz zu leisten, ist fraglich.
Ich habe noch einen Titel aus 1987 gegen einen ehemaligen Gebrauchtwagenhändler und niemals einen Cent gesehen.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 10:07

hoffentlich ein ddr brief :wink:

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Andreas » 8. Mai 2009 10:09

etz-250-freund hat geschrieben:hoffentlich ein ddr brief :wink:


´Türlich
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon ETZChris » 8. Mai 2009 10:10

Andreas hat geschrieben:Es sei denn, man hat zufällig noch einen Rahmen mit Brief rum(zu)stehen.

:P


:tongue:
Gruß
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 10:11

na dann cheffe ,schlag zu und sicher dir die ets :mrgreen:

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon ETZChris » 8. Mai 2009 10:14

etz-250-freund hat geschrieben:na dann cheffe ,schlag zu und sicher dir die ets :mrgreen:


der hat gar keinen platz mehr in seiner garage und fängt schon an, sich bei uns auszubreiten.
Gruß
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User unterbrecher » 8. Mai 2009 10:19

Um Himmels Willen. Da kann man echt vom Glauben abkommen.

Ich wünsche Dir, dass Du zumindest einen Ersatz für Deinen finanziellen Aufwand erhälst - von wem auch immer. Immerhin geht die GE jetzt wieder an den ursprünglichen Besitzer, der sie wohl auch angemessen zu würdigen weiss.

Schau nach vorn, erfreu Dich an Deiner Familie und Deinen vielen anderen schönen Maschinen - das ist es doch was zählt!

Ich finde es nicht akzeptabel, dass man nach 10 Jahren von keiner Behörde eine definitive Auskunft bekommen kann, ob ein ohne Brief erworbenes Fahrzeug gestohlen wurde oder nicht. Wenn die zivilrechtliche Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt, müssten doch die Diebstahllisten auch so lange geführt werden.

Im Klartext heisst das ja, dass man immer mit dem Risiko leben muss, wenn man nicht einen mind. 30 Jahre alten Originalbrief hat. Bei meiner Doppelport hatte ich auch ein ungutes Gefühl, bis ich den Brief hatte.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Luzie » 8. Mai 2009 10:21

etz-250-freund hat geschrieben:das ist ja ne harte story
als erstes freue ich mich für den der 20 jahre sein motorrad gesucht hat ,und es jetzt im neu zustandt wieder bekommt

aber wer sucht schon 20 jahre lang sein gestohlenes motorrad und hat den ddr kfz brief noch ?

zu frank, das ist echt ein harter rückschlag,vom arbeitsaufwand und wenn man erstmal an die 7000 euronen denkt,das tut weh

aber gut ist das du den kaufvertrag noch hast, wenn die daten vom verkäufer stimmen bist du ja aus dem schneider,aber ob du vom verkäufer geld ersetzt bekommen

wirst ist ja ein anderes ding

ich wünsch dir maximale erfolge, die ge wirst du wohl leider nicht mehr wieder bekommen


jemand der hartnæckig genug ist uns sich nicht mit der tatsache abfindet das die "karre" geklaut wurde. der erfolg gibt ihm recht :!:
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Norbert » 8. Mai 2009 10:27

lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten bei der BK hab ich ja zum Glück über den nackigen Rahmen 'nen Kaufvertrag.

Würde mir da einer irgendwann mal kommen und die BK haben wollen ...

kann er versuchen ...

bekommt dann nur den Rahmen den Rest baue ich dann vor Obrigkeit ab ...

gehört ja mir. :roll:


Das möchte ich sehen was Du abbaust wenn die Herren Lalü und Lala danebenstehen.

Noch nicht mal das schwarze unter dem Fingernagel !
Gruß

Norbert

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon ENRICO » 8. Mai 2009 11:01

flotter 3er hat geschrieben:.........warnendes Beispiel, wie blöd es laufen kann. Fazit also niemals mehr ohne Papiere kaufen wenn man die Kiste wieder auf die Straße bringen will!


Mein Beileid!

:?: ....Hätte ich die GE mal ersteigert! Dann hätte ich ja ordnungsgemäße Papiere. Beim Wiederverkauf hätt`es mich an angeschi..en! :?:

Das Recht scheint wohl erst mal auf Seite des "Eigentümers" zu stehen.
______________________________________________________________________________________________________

Das ist leider eine recht kompl., zivilrechtliche Angelegenheit.

Frage: Warum werden KFZ-Briefe von den Verkehrsämtern aufgeboten????
Antwort: Sicher um einen, evtl. noch vorhandenen Fahrzeug-Besitzer die letzte Gelegenheit zu geben.(?)

Problem: StGB und BGB stehen über Verordnungen( u. z.B. Zulassungsverordnung)
MfG, Enrico

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"Und kost Benzin auch drei Mark zehn (1,59 EUR), Sch...egal. Es wird schon gehn!" Markus, Dt. Philosoph

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon wolf60 » 8. Mai 2009 11:46

lothar hat geschrieben:Noch ein Gedanke zu Franks Fall:

Die Zulassungsstelle hat Frank den Brief offensichtlich ohne wasserdichten Eigentumsnachweis ausgestellt. Meist wünschen wir uns dies so unbürokratisch...

Bei meiner RT wurde ich in DD von der ZulSt an die kurze Leine genommen, ohne eidesstattliche Erklärung ging da nichts, ist wohl auch letztlich so i.O.

Was ich sagen will: Hat die ZulSt mit ihrem nachlässigen Handeln nicht auch eine Schuld, dass dir finanzielle Verluste entstehen/entstanden sind?


Wenn Frank den neuen EU-Brief hat, wird er da schlechte Karten haben. In der ZB II (Ersatz für die früheren Fahrzeugbriefe) steht nämlich ausdrücklich im Kleingedruckten drin, dass die ZB II keine Eigentumsurkunde ist. Wahrscheinlich haben die Behörden genau solche Fälle im Hinterkopf gehabt. Bei den älteren Fahrzeugbriefen war das anders. Sie galten als Eigentumsurkunde, weshalb der Dresdner "Käufer" (der im Besitz des alten DDR-Briefs war) bei der Polizei bis jetzt auch seine Ansprüche durchsetzen konnte.

Auf jeden Fall ist das ein schwieriger Rechtsfall, der sich als Prüfungsobjekt für ein juristisches Staatsexamen eignen könnte. Ein guter RA mit Erfahrung im Eigentumsrecht ist hier auf jeden Fall erforderlich. Evtl. sollte man auch mal bei der Oldtimer-Markt nachfragen, was aus dem Daimler-SL-Fall schlussendlich geworden ist, über den vor ein paar Jahren berichtet wurde. Das war ja eine ganz ähnliche Kiste, und wenn man weiss, wie das ausgegangen ist, hat man einen besseren Anhaltspunkt, wie man da weiterkommt.

Auf jeden Fall eine große Sch....,vor allem deshalb, weil Frank da völlig unverschuldet reingekommen ist.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 13:13

wolf60 hat geschrieben:Wenn Frank den neuen EU-Brief hat, wird er da schlechte Karten haben. In der ZB II (Ersatz für die früheren Fahrzeugbriefe) steht nämlich ausdrücklich im Kleingedruckten drin, dass die ZB II keine Eigentumsurkunde ist. Wahrscheinlich haben die Behörden genau solche Fälle im Hinterkopf gehabt. Bei den älteren Fahrzeugbriefen war das anders. Sie galten als Eigentumsurkunde, weshalb der Dresdner "Käufer" (der im Besitz des alten DDR-Briefs war) bei der Polizei bis jetzt auch seine Ansprüche durchsetzen konnte.

Demnach hätte Frank, wenn er einen älteren Fahrzeugbrief mit dem entsprechenden Eigentumsvermerk hätte, gute Karten?
Und der Dresdner mit seinem alten Fahrzeugbrief auch?
Glaube ich nicht, da man, wie bereits erwähnt, an gestohlenen Sachen kein rechtmäßiges Eigentum erwerben kann.
Auch nicht, wenn man sie zunächst im guten Glauben "erworben" hat.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Sven Witzel » 8. Mai 2009 13:19

Hab heute mal bei meinem Zivilrechtsprof nachgefragt:

Frank sitzt du ?
Der rechtmäßige Eigentümer der GS könnte Frank sein - die Regeln zur Ersitzung greifen, da Frank im guten Glauben war und auch sein Vorbesitzer im guten Glauben war und sich so 10 gutgläubige jahre ergeben (wovon man wohl ausgehen kann !
Zuletzt geändert von Sven Witzel am 8. Mai 2009 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 13:35

Sven Witzel hat geschrieben:Hab heute mal bei meinem Zivilrechtsprof nachgefragt:

Frank sitzt du ?
Der rechtmäßige Eigentümer der GS ist Frank - die Regeln zur Ersitzung greifen, da Frank im guten Glauben war und auch sein Vorbesitzer im guten Glauben war und sich so 10 gutgläubige jahre ergeben (wovon man wohl ausgehen kann !

Eine mutige Feststellung, zumal doch noch gar nicht bekannt ist, ob sich die Maschine tatsächlich seit mind. 10 Jahren in gutgläubigem Besitz befand.

Und was sagt Dein Prof. zu § 937 Abs. 2 ?
"Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht."
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Egon Damm » 8. Mai 2009 14:09

Um in Zukunft solche Missverständnisse auszuschließen wenn jemand ein
Fahrzeug ohne Brief erwirbt sollte er folgendes tun :

Mit dem Verkäufer ab zum Notar. Der erstellt eine Urkunde woraus
hervorgeht, das der Verkäufer beeidet, das zu verkaufende Fahrzeug in
seinem rechtmäßigen Besitz ist,und das kein anderer Rechte gleich
welcher Art daran hat.

Wenn diese Klausel der Verkäufer beim Notoar unterschreibt, kann
die Justiz gegen den Verkäufer vorgehen, aber nicht gegen den Käufer (in diesem Fall
Frank).

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 14:24

Sven Witzel hat geschrieben:Hab heute mal bei meinem Zivilrechtsprof nachgefragt:

Frank sitzt du ?
Der rechtmäßige Eigentümer der GS ist Frank - die Regeln zur Ersitzung greifen, da Frank im guten Glauben war und auch sein Vorbesitzer im guten Glauben war und sich so 10 gutgläubige jahre ergeben (wovon man wohl ausgehen kann !


wo hat frank geschrieben das der vorbesitzer im guten glauben handelte, für mich pers. ist der vorbesitzer erstmal der dieb,solange er die herkunft nicht schriftlich nachweisen kann,

und das wird der vorbesitzer vor gericht auch nachweisen müßen,kann er das nicht,sieht es wohl schlecht für ihn aus

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon mecki » 8. Mai 2009 14:33

Der Wert 1989 der GE war recht gering. Damals wurden im Werk neue GE nachgeradezu verschleudert. Ausserdem eine Geländemaschine mit 4 Jahren hartem Geländeeinsatz auf dem Buckel ist normalerweise Schrott.Ob diese Tatsache Frank rechtlich gesehen was bringt kann ich nicht beurteilen. Aber es ist wenigstens ein Argument mehr.
Gruß und Daumendrück, Mecki
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 14:37

etz-250-freund hat geschrieben:(...) für mich pers. ist der vorbesitzer erstmal der dieb,solange er die herkunft nicht schriftlich nachweisen kann,

und das wird der vorbesitzer vor gericht auch nachweisen müßen,kann er das nicht,sieht es wohl schlecht für ihn aus

Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Selbst wenn der Vorbesitzer keinen schriftlichen Kaufvertrag vorweisen könnte, wäre er noch nicht automatisch der Dieb.
Wobei die Straftat an sich schon längst verjährt wäre, wie bereits mehrfach erklärt wurde.

Hier wird es um zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gehen.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 14:41

@ hanseat
für mich persönlich hab ich geschrieben :wink:
schluß endlich wird das sicher das gericht entscheiden,da können wir alle noch so debatieren drüber,das hilft halt frank zur zeit alles nicht viel weiter

Fuhrpark: .

Gruß Daniel

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User Hanseat » 8. Mai 2009 14:46

etz-250-freund hat geschrieben:@ hanseat
für mich persönlich hab ich geschrieben :wink:
schluß endlich wird das sicher das gericht entscheiden,da können wir alle noch so debatieren drüber,das hilft halt frank zur zeit alles nicht viel weiter

Mir ging es darum, dass man nicht unbewiesene Anschuldigungen in den Raum stellen sollte.
Vielleicht war der Vorbesitzer ja in gleicher Weise Opfer wie Frank und der Dresdner Erstbesitzer.
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon etz-250-freund » 8. Mai 2009 14:50

gut ich vormuliere es um :wink: der vorbesitzer ist solange unschuldig, bis er die herkunft nachweisen kann,kann er dies nicht nachweisen bla bla bla ;D

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Gruß Daniel

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Sven Witzel » 8. Mai 2009 15:02

muss er das ?
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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon wolf60 » 8. Mai 2009 17:40

Hanseat hat geschrieben:Demnach hätte Frank, wenn er einen älteren Fahrzeugbrief mit dem entsprechenden Eigentumsvermerk hätte, gute Karten?
Und der Dresdner mit seinem alten Fahrzeugbrief auch?
Glaube ich nicht, da man, wie bereits erwähnt, an gestohlenen Sachen kein rechtmäßiges Eigentum erwerben kann.
Auch nicht, wenn man sie zunächst im guten Glauben "erworben" hat.


Nein, die Situation für Frank wäre auch mit einem "alten" Brief nicht sehr viel anders. Allerdings könnte man da in Richtung Zulassungsstelle vielleicht etwas mehr unternehmen, weil die ja dann einen Eigentumsnachweis ausgestellt hätten.

Aber auch das wäre nicht einfach, weil alle Fahrzeugdaten im Zentralregister Flensburg nach einigen Jahren gelöscht werden.

Was aber wichtig wäre: Es muss klar sein, ob Eigentumsansprüche verjähren oder nicht. Da gibt es schon den Hinweis des Jura-Profs von Sven Witzel, der in die Richtung von Verjährung weist.

Wenn Eigentumsansprüche an Fahrzeugen nicht verjähren sollten, dürften eigentlich Diebstahlsregistrierungen niemals aus dem Zentralregister wieder gelöscht werden, denn woher könnte eine Zulassungsstelle sonst erfahren, ob sie einen neuen Brief ausstellen kann? Es sei denn, der neue Brief wird ausdrücklich nicht als Eigentumsnachweis deklariert, und das ist nun seit Einführung der EU-Papiere der Fall.

Ansonsten kann ich mich Egon voll anschließen, ein Motorrad ohne Brief nur dann kaufen, wenn der Verkäufer notariell versichert, dass es ihm gehört, sonst konsequent stehenlassen, auch wenn es noch so interessant ist. Mit notariellem Vertrag stellt sich dann auch kein STVA bei der Zulassung quer.

Allerdings nützt Frank das natürlich wenig, der braucht jetzt einfach nur einen kompetenten Anwalt und viel Durchstehvermögen.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon TS Martin » 8. Mai 2009 18:00

lothar hat geschrieben:Noch ein Gedanke zu Franks Fall:

Die Zulassungsstelle hat Frank den Brief offensichtlich ohne wasserdichten Eigentumsnachweis ausgestellt. Meist wünschen wir uns dies so unbürokratisch...

Bei meiner RT wurde ich in DD von der ZulSt an die kurze Leine genommen, ohne eidesstattliche Erklärung ging da nichts, ist wohl auch letztlich so i.O.

Was ich sagen will: Hat die ZulSt mit ihrem nachlässigen Handeln nicht auch eine Schuld, dass dir finanzielle Verluste entstehen/entstanden sind? Zumindest könnte man auf dieser Schiene die Anmeldekosten einfordern?


Das nachstehend geschriebene kann man sehen wie man will.

Unsere Zulassungsstelle genügt der Kaufvertrag. Sie geht dann vom rechtmäßigen Besitz aus.

Bei der RT musste damals gar nicht vorlegen. Habe der Schalterdame erklärt, dass ich den Rahmen auf 'nem Teilebasar per Handschlag gekauft habe und gut war.

Ich bin über diese lockere Vorgehensweise ohne diese scheiß Aufbietungen und Abnahme der eidesstattlichen echt zufrieden.

Dazu haben wir noch zuviel was wir ohne Brief gekauft haben.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon TS Martin » 8. Mai 2009 18:06

Norbert hat geschrieben:
lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten bei der BK hab ich ja zum Glück über den nackigen Rahmen 'nen Kaufvertrag.

Würde mir da einer irgendwann mal kommen und die BK haben wollen ...

kann er versuchen ...

bekommt dann nur den Rahmen den Rest baue ich dann vor Obrigkeit ab ...

gehört ja mir. :roll:


Das möchte ich sehen was Du abbaust wenn die Herren Lalü und Lala danebenstehen.

Noch nicht mal das schwarze unter dem Fingernagel !


Ich hätte es vor der Polizei nicht gemacht, da erstens man dazu viel zu sehr aufgeregt wäre und man es sich nicht getraut hätte.

Man ärgert sich nur, da solche Dinge einfach nur scheiße sind.

Für den "Altbesitzer" zwar erfreulich, aber ich hoffe für Frank das es so ausgeht wie es unser Sven Witzel schreibt und der gutgläubige Erwerb dazu führt dass er das volle Eigentum an der GE besitz und diese evtl. dann an den Altbesitzer zum Kaufpreis abgibt.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Sven Witzel » 8. Mai 2009 18:08

Der gutgläubige Erwerb führt nirgendwo zu !
Nicht verwechseln - wie auch Hanseat schon geschrieben hat : der gutgläubige erwerb ist nicht möglich !
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Sven Witzel » 8. Mai 2009 18:13

Hanseat hat geschrieben:Und was sagt Dein Prof. zu § 937 Abs. 2 ?
"Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht."


Per PN ;-)
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon biene&lu » 8. Mai 2009 18:47

soooooo, jetzt mal von vorn.wen kann ich denn VOR dem erwerb eines`rahmens´OHNE papiere befragen? gibt es überhaubt eine liste gestohlener maschinen,rahmen motoren,etc? und wenn nicht sollte mann nicht mal langsam damit beginnen? noch einer...alle(rahmen) ohne papiere auf eine liste in den bundesanzeiger für jeden nachzulesen wenn sich niemand meldet für alle neue briefe!!!!jeht sowat???

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon MZ-40 » 8. Mai 2009 19:19

Da bleibt nur eins.

Kopf hoch und was neues anfangen. Aber was nützen Dir im Augenblick die ganzen Beileidbekundungen. Dann ist natürlich auch noch Wochenende und keiner ist erreichbar.

Ich wünsch dir viel Glück das du, nach möglichkeit, ohne Blessuren da raus kommst.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Luzie » 8. Mai 2009 19:25

...Ich bin über diese lockere Vorgehensweise ohne diese scheiß Aufbietungen und Abnahme der eidesstattlichen echt zufrieden...


genau bis zu dem tag wo dich das selbe schicksal ereilt :!: dann bin ich auf deine komentare gespannt 8)
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ich hab eingeladen:
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Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
Weihnachtsgrillen -´21 -´22

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon TS Martin » 8. Mai 2009 19:29

Luzie hat geschrieben:
...Ich bin über diese lockere Vorgehensweise ohne diese scheiß Aufbietungen und Abnahme der eidesstattlichen echt zufrieden...


genau bis zu dem tag wo dich das selbe schicksal ereilt :!: dann bin ich auf deine komentare gespannt 8)


Klar bis man das gleiche wie der Frank erlebt oder was ähnliches. Dann sagt man wieder hätten die anderen nicht oder so.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Egon Damm » 8. Mai 2009 20:12

Hallo,

klar ich bin kein Jurist. Und an Helerware kann, und das ist so richtig, keiner
ein Eigentum erwerben. Aber die Ausnahme bestätigt die Regel.

Zum Beispiel haben wir mal ein Grundstück gekauft, wo noch eine Grund-
schuld eingetragen war. Aber der Besitzer der Grundschuld war verstorben
und Erben nicht in einem angemessenen Zeitraum auffindbar. Da hat der
Notar die Grundschuld aufgeboten. Das geht nur über das zuständige Gericht.
Nach ablauf der Frist hat sich keiner gemeldet. Somit ist dessen Sicherheit
(Grundschuld) erloschen.

Also wenn ich mit einem Natoriellen Vertrag eine Sache erwerbe, der Verkäufer
an Eidesstatt versichert, das der Gegenstand, und das ist egal um welchen Gegenstand
es sich handelt, in seinem uneingeschränkten Eigentum steht und keine Rechte
sonstigen Eigentumsrechte vorliegen, handelt es sich nicht um Hehlerware.

Somit ist der Käufer, welcher im guten Glauben handelt, rechtmäßiger Besitzer
und Eigentümer.

Sollte irgendwann mal ein Erbberechtigter der Eingetragenen Grundschuld
mal auf den Gedanken kommen, sein Erbe in bares umzusetzten, hat er Pech,
weil er den Staatsanzeiger nicht gelesen hat, und versäumt hat, seine Rechts-
ansprüche fristgerecht anzumelden.

So, nun ist mein Hirnschmalz zu Ende.

Wer also einen Gegenstand erwirbt, dabei ein ungutes Gefühl hat, soll sich
vorher Gedanken darüber machen und sich rechtlich absichern. Gewiss, denkt
keiner daran, wenn er solch ein Moped, oder was auch immer, wo er schon lange
von geträumt hat, erwirbt.

Aber im Frank seinen Fall ist es weisgott keine Kleinigkeit mehr und tut richtig
weh.

Ich sehe hier sind Juristen und angehende Juristen ( Ruth sagt im Scherz zu denen,
Lohnschreiber und Maulschwätzer) vertreten. Vielleicht hat einer mal Lust, Zeit
und Laune, solch einen handfestigen Vertrag auszuarbeiten, mit dem jeder zu
einen Notar gehen kann. Das minimiert die Kosten erheblich.

Also rann an die Tasten.
Zuletzt geändert von Egon Damm am 8. Mai 2009 21:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Rotbart » 8. Mai 2009 20:40

so, nun auch mal meinen Senf dazu.
Für Frank ist das echt ärgerlich, und er tut mir auch wirklich leid.
Aber jeder von uns, dem mal sein Möp geklaut würde, wäre doch auch sehr froh über nicht endendes Eigentumsrecht. (btw, ich vermisse auch noch eine TS 250/1, an der mein Herz hing)
Und nun stellt euch mal vor, wie oft in 20 Jahren so ein Teil den Besitzer wechseln kann, und was man mit einem Kaufvertrag macht, nachdem man das Teil vor 10 Jahren weiterveräußert hat und inzwischen dreimal umgezogen ist...
Und dann kommt irgendwann die Staatsmacht und rollt die Kette von hinten auf. Der letzte, der keinen Beleg mehr vorweisen kann, ist der Dumme und zahlt den ganzen Spaß!
Also, mietet schonmal Archivplatz für alle alten Kaufverträge, oder besser, schmeißt die Rahmen ohne Papiere in die nächste Baugrube.
Andreas
Jede hinreichend entwickelte Technik unterscheidet sich nicht mehr von Magie.
Arthur C. Clark
Jede Technik, die sich von Magie unterscheidet, ist nicht hinreichend entwickelt.
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... und schöne Grüße von Carmen!

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Ex-User wena » 8. Mai 2009 20:52

EsMaus hat geschrieben:Da fällt mir nichts mehr dazu ein, ich fühle mit dir. Gleichzeitig wird mir grad ganz schlecht: mein Berliner hat auch keine Papiere. Wie kann man das aber nachprüfen, wenn die Polizei so was löscht?


das ist nicht schwer. ersteinmal selbstanzeige wegen verdacht auf hehlerei, oder kauf von gestohlener ware.
die grünen, und/ oder alle anderen, die sich daran dickverdienen, prüfen das dann. wenn es schief geht-pech gehabt, wenn es gut geht...wieder sorgenfrei schlafen.
irgendwo abe ich gelesen, dass brief, besitznachweis und kaufvertrag wirklich wichtig sind..
ich habe bei ebay schon ganze ... ohne papiere gekauft.
wenn man sich allerdings auf die prüfung in flensburg (unbedenklichkeit) nicht mehr verlassen kann..
dann gute nacht
aber in einer bananenrepublik leben wir ja schon länger
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Der Bruder » 8. Mai 2009 21:18

Schöne Scheiße

Mein Beileid erst mal Frank

Ich habe das nun alles durchgelesen,mit dem Ergebniss:

Bei einen Fahrzeug ohne Brief, immer den Alten Brief aufbieten Lassen.
Wenn der Besitzer das verpasst erlicht der Anspruch an der Sache,wenn ich das richtig verstehe
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Egon Damm » 8. Mai 2009 21:42

Der Bruder hat geschrieben:Schöne Scheiße

Mein Beileid erst mal Frank

Ich habe das nun alles durchgelesen,mit dem Ergebniss:

Bei einen Fahrzeug ohne Brief, immer den Alten Brief aufbieten Lassen.
Wenn der Besitzer das verpasst erlicht der Anspruch an der Sache,wenn ich das richtig verstehe


Fredo du hast es richtig verstanden. Es gibt aber zwei Möglichkeiten den nicht
vorhandenen KFZ-Brief aufbieten zu lassen. Wenn du das von einer Behörde
machen lässt, biste verraten und verkauft.

Sicher ist sicher und kostet auch Geld, ist ein notarieller Vertrag mit einer
Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Nur so biste auf der sicheren Seite.

PS: Den Staatsanzeiger kann jeder Bürger beziehen wie eine Tageszeitung.

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon hubsi » 8. Mai 2009 22:01

Egon Damm hat geschrieben:
Der Bruder hat geschrieben:Schöne Scheiße
Bei einen Fahrzeug ohne Brief, immer den Alten Brief aufbieten Lassen.
.
.

Sicher ist sicher und kostet auch Geld, ist ein notarieller Vertrag mit einer
Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Nur so biste auf der sicheren Seite.

PS: Den Staatsanzeiger kann jeder Bürger beziehen wie eine Tageszeitung.


Hast Du das schonmal gemacht und was kostet das?
Ich muß nächstes Jahr für mein Gespann nen Brief aufbieten lassen und will es auf nr sicher machen.
"hubsi": User deleted by stuffed Error

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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Sven Witzel » 8. Mai 2009 22:53

ca. 100 Euro alles in allem 2007 - soweit ich mich recht erinnere - dauert eben nur 6 Wochen !
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon Luzie » 9. Mai 2009 08:58

Rotbart hat geschrieben:so, nun auch mal meinen Senf dazu.
Für Frank ist das echt ärgerlich, und er tut mir auch wirklich leid.
Aber jeder von uns, dem mal sein Möp geklaut würde, wäre doch auch sehr froh über nicht endendes Eigentumsrecht. (btw, ich vermisse auch noch eine TS 250/1, an der mein Herz hing)
Und nun stellt euch mal vor, wie oft in 20 Jahren so ein Teil den Besitzer wechseln kann, und was man mit einem Kaufvertrag macht, nachdem man das Teil vor 10 Jahren weiterveräußert hat und inzwischen dreimal umgezogen ist...
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ich hab sie noch alle :!: liegt wahrscheinlich an der scheiss ordnungsliebe zumindestens bei dem ganzen papierkram:oops: und hat mir schon mal den arsch gerettet :!: sollte næmlich fuer die entsorgung einer karosse bezahlen :!:
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Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
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Re: So kann es gehen, Motorrad beschlagnahmt....

Beitragvon herb » 9. Mai 2009 17:46

mein Beileid.
Bitte gebe mir mal Bescheid, ob ich den Kotflügel jemandem mitgeben soll, falls du nicht kommst.

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