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TS-Jens hat geschrieben:Aber der sollte schon etwas Kohle rausrücken find ich, ansonsten würd ich ne Anzeige wegen Sachbeschädigung in Kauf nehmen und die Karre zu Klump hauen...
Sven Witzel hat geschrieben:Jetzt hab ich schon viel zu viel verraten![]()
Natürlich darf ich hier nicht weiterhelfen und rate dringend zum Gang zu einem RA
TS-Willi hat geschrieben:Geht auf jeden Fall in meinen großen deutschen Roman der Nachwendezeit ein. Aus meiner Sicht bleibt da nur autogenes Training oder Workout in der Muckibude.
Beileid.
etz-250-freund hat geschrieben:so wurde sie dem besitzer aber bestimmt nicht gestohlen vermute ich mal da,wird er bestimmt auch vor gericht sagen,wen frank sie in den zustandt vom kauf bring
den 1985 erst zulassung und 89 gestohlen,kann man vom top zustandt ausgehen
Hanseat hat geschrieben:lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten haste auf jeden Fall die Möglichkeit alles was du reingesteckt hast dir von Ihm zurückzuholen.
Denn er kann "seine" Sache nur in den Zustand wieder bekommen wie sie 89 war ... muss er nachweisen.
Ich glaube, hier irrst Du - leider.
Der Bestohlene kann ja nichts dafür, was in den folgenden 20 Jahren mit seiner Maschine geschieht.
Und 1989 war die Maschine vermutlich noch im recht neuwertigen Zustand, in dem sie auch heute wieder ist.
zweitaktschraubaer hat geschrieben:A propos: passend zu dem Thema bietet ein Neuer/Nuller hier jetzt im Forum eine ETS ohne Papiere an...
![]()
Hmmm, er könnte es jetzt schwer haben da jetzt wohl ziemlich alle diesen Fred gelesen haben und sich ihren Teil denken...![]()
etz-250-freund hat geschrieben:ich wünsche nur dem flotten 3er und dem besitzer,das man den verbrecher fasst und hart bestrafft sowie zur zahlung verknakt
etz-250-freund hat geschrieben:hoffentlich ein ddr brief
Andreas hat geschrieben:Es sei denn, man hat zufällig noch einen Rahmen mit Brief rum(zu)stehen.
etz-250-freund hat geschrieben:na dann cheffe ,schlag zu und sicher dir die ets
etz-250-freund hat geschrieben:das ist ja ne harte story
als erstes freue ich mich für den der 20 jahre sein motorrad gesucht hat ,und es jetzt im neu zustandt wieder bekommt
aber wer sucht schon 20 jahre lang sein gestohlenes motorrad und hat den ddr kfz brief noch ?
zu frank, das ist echt ein harter rückschlag,vom arbeitsaufwand und wenn man erstmal an die 7000 euronen denkt,das tut weh
aber gut ist das du den kaufvertrag noch hast, wenn die daten vom verkäufer stimmen bist du ja aus dem schneider,aber ob du vom verkäufer geld ersetzt bekommen
wirst ist ja ein anderes ding
ich wünsch dir maximale erfolge, die ge wirst du wohl leider nicht mehr wieder bekommen
lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten bei der BK hab ich ja zum Glück über den nackigen Rahmen 'nen Kaufvertrag.
Würde mir da einer irgendwann mal kommen und die BK haben wollen ...
kann er versuchen ...
bekommt dann nur den Rahmen den Rest baue ich dann vor Obrigkeit ab ...
gehört ja mir.
flotter 3er hat geschrieben:.........warnendes Beispiel, wie blöd es laufen kann. Fazit also niemals mehr ohne Papiere kaufen wenn man die Kiste wieder auf die Straße bringen will!
lothar hat geschrieben:Noch ein Gedanke zu Franks Fall:
Die Zulassungsstelle hat Frank den Brief offensichtlich ohne wasserdichten Eigentumsnachweis ausgestellt. Meist wünschen wir uns dies so unbürokratisch...
Bei meiner RT wurde ich in DD von der ZulSt an die kurze Leine genommen, ohne eidesstattliche Erklärung ging da nichts, ist wohl auch letztlich so i.O.
Was ich sagen will: Hat die ZulSt mit ihrem nachlässigen Handeln nicht auch eine Schuld, dass dir finanzielle Verluste entstehen/entstanden sind?
wolf60 hat geschrieben:Wenn Frank den neuen EU-Brief hat, wird er da schlechte Karten haben. In der ZB II (Ersatz für die früheren Fahrzeugbriefe) steht nämlich ausdrücklich im Kleingedruckten drin, dass die ZB II keine Eigentumsurkunde ist. Wahrscheinlich haben die Behörden genau solche Fälle im Hinterkopf gehabt. Bei den älteren Fahrzeugbriefen war das anders. Sie galten als Eigentumsurkunde, weshalb der Dresdner "Käufer" (der im Besitz des alten DDR-Briefs war) bei der Polizei bis jetzt auch seine Ansprüche durchsetzen konnte.
Sven Witzel hat geschrieben:Hab heute mal bei meinem Zivilrechtsprof nachgefragt:
Frank sitzt du ?
Der rechtmäßige Eigentümer der GS ist Frank - die Regeln zur Ersitzung greifen, da Frank im guten Glauben war und auch sein Vorbesitzer im guten Glauben war und sich so 10 gutgläubige jahre ergeben (wovon man wohl ausgehen kann !
Sven Witzel hat geschrieben:Hab heute mal bei meinem Zivilrechtsprof nachgefragt:
Frank sitzt du ?
Der rechtmäßige Eigentümer der GS ist Frank - die Regeln zur Ersitzung greifen, da Frank im guten Glauben war und auch sein Vorbesitzer im guten Glauben war und sich so 10 gutgläubige jahre ergeben (wovon man wohl ausgehen kann !
etz-250-freund hat geschrieben:(...) für mich pers. ist der vorbesitzer erstmal der dieb,solange er die herkunft nicht schriftlich nachweisen kann,
und das wird der vorbesitzer vor gericht auch nachweisen müßen,kann er das nicht,sieht es wohl schlecht für ihn aus
etz-250-freund hat geschrieben:@ hanseat
für mich persönlich hab ich geschrieben![]()
schluß endlich wird das sicher das gericht entscheiden,da können wir alle noch so debatieren drüber,das hilft halt frank zur zeit alles nicht viel weiter
Hanseat hat geschrieben:Demnach hätte Frank, wenn er einen älteren Fahrzeugbrief mit dem entsprechenden Eigentumsvermerk hätte, gute Karten?
Und der Dresdner mit seinem alten Fahrzeugbrief auch?
Glaube ich nicht, da man, wie bereits erwähnt, an gestohlenen Sachen kein rechtmäßiges Eigentum erwerben kann.
Auch nicht, wenn man sie zunächst im guten Glauben "erworben" hat.
lothar hat geschrieben:Noch ein Gedanke zu Franks Fall:
Die Zulassungsstelle hat Frank den Brief offensichtlich ohne wasserdichten Eigentumsnachweis ausgestellt. Meist wünschen wir uns dies so unbürokratisch...
Bei meiner RT wurde ich in DD von der ZulSt an die kurze Leine genommen, ohne eidesstattliche Erklärung ging da nichts, ist wohl auch letztlich so i.O.
Was ich sagen will: Hat die ZulSt mit ihrem nachlässigen Handeln nicht auch eine Schuld, dass dir finanzielle Verluste entstehen/entstanden sind? Zumindest könnte man auf dieser Schiene die Anmeldekosten einfordern?
Norbert hat geschrieben:lorenz1808 hat geschrieben:Ansonsten bei der BK hab ich ja zum Glück über den nackigen Rahmen 'nen Kaufvertrag.
Würde mir da einer irgendwann mal kommen und die BK haben wollen ...
kann er versuchen ...
bekommt dann nur den Rahmen den Rest baue ich dann vor Obrigkeit ab ...
gehört ja mir.
Das möchte ich sehen was Du abbaust wenn die Herren Lalü und Lala danebenstehen.
Noch nicht mal das schwarze unter dem Fingernagel !
Hanseat hat geschrieben:Und was sagt Dein Prof. zu § 937 Abs. 2 ?
"Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht."
...Ich bin über diese lockere Vorgehensweise ohne diese scheiß Aufbietungen und Abnahme der eidesstattlichen echt zufrieden...
Luzie hat geschrieben:...Ich bin über diese lockere Vorgehensweise ohne diese scheiß Aufbietungen und Abnahme der eidesstattlichen echt zufrieden...
genau bis zu dem tag wo dich das selbe schicksal ereiltdann bin ich auf deine komentare gespannt
EsMaus hat geschrieben:Da fällt mir nichts mehr dazu ein, ich fühle mit dir. Gleichzeitig wird mir grad ganz schlecht: mein Berliner hat auch keine Papiere. Wie kann man das aber nachprüfen, wenn die Polizei so was löscht?
Der Bruder hat geschrieben:Schöne Scheiße
Mein Beileid erst mal Frank
Ich habe das nun alles durchgelesen,mit dem Ergebniss:
Bei einen Fahrzeug ohne Brief, immer den Alten Brief aufbieten Lassen.
Wenn der Besitzer das verpasst erlicht der Anspruch an der Sache,wenn ich das richtig verstehe
Egon Damm hat geschrieben:Der Bruder hat geschrieben:Schöne Scheiße
Bei einen Fahrzeug ohne Brief, immer den Alten Brief aufbieten Lassen.
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Sicher ist sicher und kostet auch Geld, ist ein notarieller Vertrag mit einer
Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Nur so biste auf der sicheren Seite.
PS: Den Staatsanzeiger kann jeder Bürger beziehen wie eine Tageszeitung.
Rotbart hat geschrieben:so, nun auch mal meinen Senf dazu.
Für Frank ist das echt ärgerlich, und er tut mir auch wirklich leid.
Aber jeder von uns, dem mal sein Möp geklaut würde, wäre doch auch sehr froh über nicht endendes Eigentumsrecht. (btw, ich vermisse auch noch eine TS 250/1, an der mein Herz hing)
Und nun stellt euch mal vor, wie oft in 20 Jahren so ein Teil den Besitzer wechseln kann, und was man mit einem Kaufvertrag macht, nachdem man das Teil vor 10 Jahren weiterveräußert hat und inzwischen dreimal umgezogen ist...
Und dann kommt irgendwann die Staatsmacht und rollt die Kette von hinten auf. Der letzte, der keinen Beleg mehr vorweisen kann, ist der Dumme und zahlt den ganzen Spaß!
Also, mietet schonmal Archivplatz für alle alten Kaufverträge, oder besser, schmeißt die Rahmen ohne Papiere in die nächste Baugrube.
Andreas
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