Tüv Gutachten verweigert

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Alex » 4. Mai 2012 11:24

Ja, mal ganz im Ernst:

Was soll man als Bürger tun, wenn jemand in einer Behörde Dinge verweigert, auf die man ein - sofortiges - Recht hat?

Ich hatte sowas mal auf dem Arbeitsamt erlebt, wo die Frau hinterm Tresen entgegen einschlägiger Gerichtsurteile handelte und mirgegenüber beteuerte, daß für sie nicht das Gesetz sondern ihre Arbeitsanweisungen gelten.

Ich habe mir darüber dann längere Zeit den Kopf zerbrochen und komme zu dem Schluß, daß die Polizei für exakt solche Fälle da ist. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist ein absichtlicher Rechtsbruch und damit eine Straftat.
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon kutt » 4. Mai 2012 12:13

Alex - ich will dir den Spaß nicht verderben, aber das liegt wirklich im Ermessensspielraum den der Prüfer hat.

Da wird die Polizei auch nichts weiter machen. Außer das du dann als Depp dastehst

Wie dem auch sei - falls es mal soweit kommt, gib uns bitte einen detailierten Bericht :D
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Luzie » 4. Mai 2012 13:08

Arni25 hat geschrieben:Das stelle ich mir gerade bildlich vor - mt dem Handy in der TÜV Halle, 110 gewählt - Schicken sie bitte schnell jemanden vorbei, die Typen hier machen Zicken... 5min später fährt der Streifenwagen mit Matinshorn, Blaulicht und qualmenden Reifen dort auf den Hof, die Beamten stürmen mit gezückten Waffen auf den Prüfer zu..... :rofl:


das wære mal was und das dann natuerlich reich bebildert hier zur belustigung aller rein stellen :lach: :lach: :lach:
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Alex » 4. Mai 2012 14:55

Ich kann mir nicht vorstellen daß hier Ermessensspielraum vorliegt; dieser ist für nicht eindeutig bestimmbare Qualitätsmängel bestimmt, wie etwa ob ein Reifen schon zu rissig ist oder nicht, oder ob man nun bei einem Radlager schon etwas Spiel spürt oder nicht. Aber nicht für solche völlig eindeutigen Sachverhalte.

Genausogut könnte der Prüfer den Stempel verweigern mit dem Hinweis daß die Reifenanzahl nicht stimmt. Ja, es sind 2, na und? Das ist Ermessensspielraum...
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Rallye Olaf » 4. Mai 2012 21:33

Es ist geschaft

Dank an Güsi vür die schnelle bearbeitung. (Alles bestens)
Packet kamm so gegen 13uhr
Dan den P angerufen,wan ich den Vorstellich werden könne.
P: Ich komm in 1st. zu Dir in die Werkstatt
Und er kamm
Vor seinen Augen das R Licht montiert.
P: Nu kanste das andere wieder anbaun und das Originale als Reserve wech legen
Deine Feder am Ständer is OK so

Ich: :x

P: morgen kanste dein Bericht bei mir ab hollen. ( bin gespand ,was er als Mangel einträgt)

Was soll man dazu noch sagen.????????????????????????????????????????????????????????

Gruß Olaf
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Rallye Olaf » 6. Mai 2012 09:07

Ich denke mal Alles schickane oder doch keine Ahnung.
Gestern den Bericht geholt.

Keine erkenbaren Mängel.!!!!!!!!!!!!!

Auf nachfrage wegen des Schreibens (2. Feder)
P: kann ich nicht raus geben-Kopieren. ???????????????????

Was sols. Ick hab Tüv

Wen ich demnächst nen Neuen Haupt Ständer kaufe, kommt die Feder nicht wieder dran . und Aus

Gruß aus HH
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Ratzifatzi » 7. Mai 2012 18:34

Ich lass mit Absicht immer den Seitenständer mit der einen Feder bei mir dran. Das führt immer zu lustigen Diskussionen. Bisher musste ich ihn nich nie abbauen und hab jedes mal TÜV bekommen. ;)

Achja ich fahr nen Gespann, vielleicht hilft das ja,...

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Willy » 7. Mai 2012 18:42

Jo...muss wohl doch am Besitzer liegen. Meine ES jedenfalls ging letzte Woche mängelfrei durch. 8)

So gehört sich das.....aber ich war halt nicht beim TÜV.

Gruß
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Egon Damm » 8. Mai 2012 19:57

Gestern mit unsere Dose beim TÜV unseren Vertrauens gewesen.
Hat volle 2 Stunden gedauert. Hauptproblem war die Bremssattelabstützung
am dem Nachwuchsgespann, der versiffte Tank an einer 125 iger 2 Zylinder,
die Anbringung eines Lenkungsdämpfers an einem Renngespann und vieles
anderes mehr.

Unsere Dose wurde zwischendurch auch mal durchgesehen, die eingebaute
LPG Gasanlage abgeschnüffelt. Hab gar nicht mitbekommen das er ne neue
Plakette gekebt hat, sagte unter Freunden das kostet..........................
3 Becher Kaffe und zwei Stücker Kuchen ( am Vormittag) in mich gepreßt.
Nette Frau die leckeren Kuchen backen kann hatt er ja.

Und dann noch die Frage von ihm............................da warste mal mit einer
Honda bei mir wo der Scheinwerfer kaputt war, der Motor nicht ansprang
und der Seitenständer nicht hochklappte. Ja und warum fragste..............
hab ich alles in die Reihe gebracht und komme nächstes Jahr damit wieder
zu dir.

Aber über ein total verdrecktes Moped, welche Frauen fahren, kann er sich
fürchterlich aufregen und jagd dich vom Hof.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Rallye Olaf » 12. Mai 2012 07:14

Es ist geschaft.!!

Freitag um 7uhr30 aufm Amt gewesen.
war der 3. am Schalter (Fein das geht bestimt schnell)
Dengste.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nach 2st. hatte ich meine Zulassung.
Grund war:
Falsches Tüv Gutachten.

Der Pr. hatte keine §21 Abnahme gemacht,sondern nur ein Datenblat erstelt.
Die freundliche Dame vom Amt hatte sich ganz schön ins zeug ge legt.
1.Anruf beim Tüv Pr.
2.Anruf beim KBA
3.Anruf in Berlin.??

11052012019.jpg


Hab jetz aber nen Neues Proplem:
gestern hab ich ne 10km lange fahrt ums Dorf gemacht,
und nach 5-6km fängt sie an zu Reuchern und das stingt mächtig.
Das werden doch nich die Simmerringe der K Welle sein.????

Gruß Olaf


PS: Egon u.Güsi

wirt gleich erledigt.!!!!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon knut » 12. Mai 2012 07:30

lass mal getriebeöl ab - wenn das nach benzin riecht , haste recht :mrgreen:
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon ea2873 » 12. Mai 2012 11:10

Rallye Olaf hat geschrieben:gestern hab ich ne 10km lange fahrt ums Dorf gemacht,
und nach 5-6km fängt sie an zu Reuchern und das stingt mächtig.
Das werden doch nich die Simmerringe der K Welle sein.????


kontrollier den ölstand im getriebe, wenn sich da nichts ändert muß nur mal der auspuff richtig freigefahren werden. ist manchmal richtig eindrucksvoll und 200m fahne sind durchaus möglich. als ich meinem gespann einen gut gebrauchten DDR auspuff spendiert habe wars ähnlich.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Rallye Olaf » 13. Mai 2012 08:25

Kein Benz. im Oel :D
Oelstand unverändert

Also erst mal km schruppen :P

Danke

Olaf
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon berndy » 13. Mai 2012 10:22

Alex hat geschrieben:Ja, mal ganz im Ernst:

Was soll man als Bürger tun, wenn jemand in einer Behörde Dinge verweigert, auf die man ein - sofortiges - Recht hat?

Ich hatte sowas mal auf dem Arbeitsamt erlebt, wo die Frau hinterm Tresen entgegen einschlägiger Gerichtsurteile handelte und mirgegenüber beteuerte, daß für sie nicht das Gesetz sondern ihre Arbeitsanweisungen gelten.

Ich habe mir darüber dann längere Zeit den Kopf zerbrochen und komme zu dem Schluß, daß die Polizei für exakt solche Fälle da ist. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist ein absichtlicher Rechtsbruch und damit eine Straftat.



Entschuldigt bitte, dass ich mich da so einmische, ist ja auch schon was älter, aber leider ist diese Aussage nicht richtig. Mich würde mal interessierren, welche Straftat der Verfasser da als verwirklicht sieht. Die Straftaten sind abschließend im Strafgesetzbuch und den Strafnebengesetzen aufgeführt. Was da nicht drin steht, ist auch keine Straftat.

Nicht alles, was gegen geltendes Recht verstößt, stellt auch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar aber nur diese kann man bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen.

Für die anderen Rechtsbrüche, die zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind, steht der ordentliche Rechtsweg über Rechtsanwälte und Gerichte im Zivilprozessrecht offen. Die Kosten muss man dann aber gegebenenfalls selber tragen.

Man hat auch keinen Anspruch darauf, dass einem sofort geholfen wird. Zuerst muss ein Gericht darüber entscheiden. Aber das dauert seine Zeit.

Auf die Frage des Verfassers kann man ganz einfach antworten: Sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und sein Recht im Zivilprozess einfordern.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Alex » 14. Mai 2012 04:31

Ja, aber was ist wenn diese Sache gerichtlich schon entschieden ist? Wenn es also schon entschieden ist?
Die Polizei ist ja die Exekutive, also jene Stelle die Gesetze und Gerichtsurteile vollzieht. Oder nicht?
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Arni25 » 14. Mai 2012 11:30

Die Polizei klebt Dir aber nicht die Plakette, sondern der TÜV Prüfer. Was soll denn derolizist machen den Du rufst weil Gefahr im Verzug ist - die sofortige Herausgabe einer Plakette anordnen?
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Alex » 14. Mai 2012 12:46

OK, gehen wirs mal durch:

Bsp. A (Arbeitsamt):
Eine Sachbearbeiterin verlangt von mir ein Dokument.
Ich habe die Kopie eines gültigen Gerichtsurteils dabei, das klar besagt, daß dieses Dokument von Amt nicht einzufordern ist.
Die Sachbearbeiterin weigert sich das zur Kenntnis zu nehmen und verlangt es trotzdem und sperrt daher den weiteren Antrag.
Es liegt bereits ein Urteil vor - also Polizei?
Oder nochmal zum Anmwalt, Gericht, das mich vermutlich auslacht weil über exakt einen solchen Hergang schon entschieden wurde, entscheidet dann nochmal so, ich habe nun mein eigenes, wenn auch identisches Urteil.
Ich gehe nochmal zum Amt. Mit exakt dem gleichen Wisch, diesmal halt keine Kopie sondern ein Original.
Die Amtsidioten weigern sich noch immer.
Und jetzt? Polizei? Das hätte ich doch mit exakt dem gleichen Recht schon vorher tun können. Die Gesetze haben sich seitdem ich denen die Kopie des anderen Urteils mitbrachet ja nicht geändert.

Bsp. B (TÜV)
Erstze Sachbearbeiterin durch TÜV-Prüfer und Dokument durch Seitenständer.
Genau der gleiche Fall.
Ich komme wieder mit dem Gerichztsurteil, der Prüfer weigert sich noch immer. Möp, Polizei, möp, hätte ich ja gleich machen können.

Es wird wohl jeder einsehen daß genau dafür die Polizei da ist, denn was würde es bringen nochmal zum Gericht zu ziehen? Das ist nur die Judikative, ausführen tut die Polizei und die bewegt sich ja nicht nur wenn ein Urteil vorliegt an dessen Hergang ich persönlich beteiligt bin (man stelle sich vor eine Bank müßte die Bankräuber erst verklagen damit geprüft wird ob die Bank tatsächlich das Recht an dem Geld hat).

Gruß Alex
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Luzie » 14. Mai 2012 12:49

sei gewiss du buckelst vor der dame beim a-amt weil du næmlich dann in der situation bist das du auf deren geld angewiesen bist
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Arni25 » 14. Mai 2012 22:48

Alex hat geschrieben:Es wird wohl jeder einsehen daß genau dafür die Polizei da ist


Nö... Leuchtet mir immer noch nicht ein. Klick
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Alfred » 14. Mai 2012 23:11

Alex hat geschrieben:Ja, aber was ist wenn diese Sache gerichtlich schon entschieden ist? Wenn es also schon entschieden ist?

Dann hat vielleicht ein anderes Gericht in einem gleichen oder ähnlichen Fall anders entschieden? Und dann?

Ich fürchte, Alex würde sich lächerlich machen, wenn er wegen Stress auf dem Amt die Polizei holen würde.
Obwohl, in Hamburg hat dieses Jahr mal ein knapp über 20-jähriger die Polizei gerufen,
weil er im Schnellrestaurant keinen Strohhalm bekommen hatte.
:rofl:

Es könnte etwas bringen, wenn man sich an den Chef vom Sachbearbeiter wendet und beim TÜV sich einen anderen Befugten sucht.
Mit Gerichtsurteilen rumwedeln, kommt mit Sicherheit nicht gut an.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Alex » 14. Mai 2012 23:46

@Alfred: Das ganze war eine Frage von mir. Sich darüber lächerlich zu machen ohne eine auch nur irgendwie geartete Antwort zu geben finde ich einigermaßen daneben.

@Arni25:
Interessanterweise steht in Deinem Link exakt das drin, worauf ich mich beziehe in den genannten Beispielen:

-Schutz privater Rechte, sofern dies nicht gerichtlich möglich ist und dieser gerichtliche Schutz nicht abgewartet werden kann
-Amts- und Vollzugshilfe, die Amtshilfe als bloße Behörde (nicht als Polizei), die Vollzugshilfe als Polizeibehörde


Gruß Alex
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon berndy » 15. Mai 2012 01:00

Die Aufgaben der Polizei sind eindeutig und abschließend in den Polizeigesetzen der Länder bzw. für die Bundespolizei geregelt, daneben gibts noch die StPO und das OwiG woraus sich polizeiliche Aufgaben ergeben.

Als Beispiel:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... PolGRPV5P1 jlr-PolGRPV3P1 jlr-PolGRPV4P1

§ 1 Abs. 3 POG RLP
Der Schutz privater Rechte obliegt den allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne ordnungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde

Der Passus auf den du dich beziehst, Alex, bedeutet nicht, dass die Polizei ein Gericht ersetzt, sondern, dass in Ausnahmefällen wenn der "Berechtigte" den Namen des "Verpflichteten" nicht kennt und dieser ihn nicht preisgeben will oder wenn der "Verpflichtete" sich aus dem Staub machen will, oder der "Berechtigte" selbst nicht tätig werden kann, also die gerichtliche Durchsetzung des Rechts des "Berechtigten" gefährdet wäre, die Polizei unterstützt. Z.B. Name und Anschrift feststellt, damit die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können. Was die Polizei mit Sicherheit nicht macht, ist die Rechtsansprüche des "Berechtigten" vor Gericht zu bringen, das muss der schon selber machen. Der "Berechtigte" kann auch als Privatmann u.a. im Rahmen der Selbsthilfe, wenn der "Verpflichtete" seine Personalien nicht preisgeben will, diesen sogar persönlich festnehmen, aufs Gericht schleifen und dem Richter vorstellen. §§ 229, 230, 231 BGB. Wer sich gut im BGB auskennt, kann seine Mitmenschen ganz schön ärgern. :wink:

Da der vorliegende Fall reines Zivilrecht ist, die Prüfstelle und sogar der Prüfer namentlich bekannt sind und keine zeitliche Dringlichkeit vorliegt, gäbe es überhaupt keine Veranlassung für die Polizei da tätig zu werden. Gerichtlicher Schutz ist auch noch am nächsten Werktag möglich. Einen Anspruch auf sofortigen Vollzug gibts da auch nicht, vereitelt oder wesentlich erschwert wird da auch nichts.

Es geht nicht darum, dass die Polizei das Recht des "Berechtigten" durchsetzt sondern das gerichtliche Verfahren sicherstellt, wenn dies dem "Berechtigten" selbst nicht möglich ist, nur dann wird die Polizei tätig.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon kutt » 15. Mai 2012 07:37

Alfred hat geschrieben:Obwohl, in Hamburg hat dieses Jahr mal ein knapp über 20-jähriger die Polizei gerufen,
weil er im Schnellrestaurant keinen Strohhalm bekommen hatte.
:rofl:


http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=3031865

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:



@Alex - bzgl. Gleichberechtigung: wenn der Prüfer nie "nicht selbsteinklappende" Ständer durchgehen lässt, ist das doch Gleichberechtigung :gruebel:

PS: Mir wäre das alles zu viel Aufwand. Wenn man sich gern streitet und sonst nix zu tun hat ... warum nicht?
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Martin H. » 15. Mai 2012 13:04

Alex hat geschrieben:Ich hatte sowas mal auf dem Arbeitsamt erlebt, wo die Frau hinterm Tresen entgegen einschlägiger Gerichtsurteile handelte und mirgegenüber beteuerte, daß für sie nicht das Gesetz sondern ihre Arbeitsanweisungen gelten.

Diese Aussage der Frau ist so natürlich schwachsinnig, denn es gibt eine sogenannte Normenhierarchie der Rechtsquellen; zuoberst steht die Verfassung der BRD, die Verfassungen der Länder, dann kommen Gesetze, dann Verordnungen, Satzungen und Erlasse etc.
Das bedeutet, eine in dieser Hierarchie weiter unten stehende Rechtsnorm darf einer darüber stehenden nicht widersprechen. Also um das Beispiel der Dame vom Amt aufzugreifen: Für sie gilt natürlich ihre Arbeitsanweisung, diese darf aber nicht z. B. dem Grundgesetz widersprechen.
Allerdings stimme ich den Kollegen zu, es ist nicht Aufgabe der Polizei, hier für Ordnung zu sorgen, sondern Du müßtest dann Dein Recht per Anwalt einklagen. So haben ja auch diverse Hartz IV-Bezieher schon in etlichen Fällen geklagt und Recht bekommen.
Vor einer etwaigen Klage würde ich aber erst mal ihren Vorgesetzten verlangen. Oft verschanzen sich die Leute auch aus Unsicherheit hinter Bestimmungen oder Arbeitsanweisungen.
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Klaus P. » 15. Mai 2012 14:38

Oder handeln auf ausdrückliche Anordnung der Vorgesetzten so.

Ansonsten schon ein Sommerloch für viele.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon P-J » 15. Mai 2012 17:48

Langer Rede kurzer Sinn, wenn der Tüv mein Geld haben will, was sicher ist, müssen sie mitspielen, wenn nicht machts halt die Konkurrenz.

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Rallye Olaf » 15. Mai 2012 18:02

wen du aber die prüfung nicht best. hast biste trotzdem dein Geld los, oder

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon P-J » 15. Mai 2012 18:03

Erst die Arbeit, dann das Geld :mrgreen:

Ansonsten für alle Kuttenträger zu empfehlen. muss ich habenhttp://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... EL:DE:1123 :mrgreen: :lach:

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon samasaphan » 15. Juli 2012 22:14

Klaus P. hat geschrieben:Warum baut fast niemand einen Schalter an den Seitenständer?
Die sind doch im Istzustand selbsthaltend, wenn nur eine Feder vorgesehen ist.
Der mit 2 Federn klappt selbstständig ein.


Weil es Bestandsschutz gibt - hatte ich vor ein paar Jahren schonmal geklärt:
viewtopic.php?f=5&t=6636&hilit=+seitenst%C3%A4nder

Frage:
Habe eine Mail an die Dekra geschrieben:
"Ich fahre eine ETZ 250 Bj 1984, EZ in der DDR. Nun steht in 07/2007 mal wieder die HU an und möchte vorab folgende Frage geklärt haben: Die ETZ hat den serienmäßig verbauten einfedrigen Seitenständer und es gibt wohl Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung der "Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" . Meines Erachtens nach genießt dieser originale Seitenständer Bestandsschutz im Sinne des Einigungsvertrages für das Beitrittsgebiet. Zum Teil sehen das TÜV / DEkra-Prüfer genau so und aber leider auch zum Teil nicht. Wie ist die gültige Rechtslage? Danke & MfG "

--
Die Antwort werde ich auch dann umgehend veröffentlichen - habe das Bundesverkehrsministerium soeben "belästigt". :)


Antwort:
Seitenständer

Ihre Anfrage vom 20.04.2007
S 33/7342.4
Bonn, 11.05.2007

Sehr geehrter Herr xxx,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen und teile hierzu Folgendes mit:
§ 61 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für zweirädrige Kraftfahrzeuge einen Ständer vor, der der Richtlinie 93/31/EWG entsprechen muss. Diese Vorschrift wurde mit der 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 23.03.2000 in die StVZO eingefügt. Gleichzeitig war hiermit eine Übergangsvorschrift verknüpft, die die Anwendung ab dem 17.06.2003 verbindlich für alle neu in den Verkehr kommenden zweirädrigen Krafträder verlangt.
Über die Ausrüstung von Krafträdern mit Ständer gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift. Eine Nachrüstung ist nicht vorgesehen ? Ihre ETZ aus dem Jahr 1984 ist daher nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Roland Steinbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hausanschrift Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn
postanschrift Postfach 20 01 00, 53170 Bonn
tel 0228 300-5333
fax 0228 300-1470
Bearbeitet von Roland Steinbach
Referat S 33
e-mail ref-s33@bmvbs.bund.de
INTERNET http://www.bmvbs.de

--

DAS einfach dem TÜV-Prüfer (oder wie Werner aus Brösels Geschichten die auch immer nannte) vorlegen - und das wars dann. 8)

Fuhrpark: BMW K100RS 4V (1991) bis 07/2015; BMW K1200RS (1997) ab 08/2015; Fahrrad Fendt Cardano Comfort - Kardanantrieb, statt Kette (1984), --
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Theo » 15. Juli 2012 22:28

Rallye Olaf hat geschrieben:Es ist geschaft Bild

Dank an Güsi vür die schnelle bearbeitung. (Alles bestens)
Packet kamm so gegen 13uhr
Dan den P angerufen,wan ich den Vorstellich werden könne.
P: Ich komm in 1st. zu Dir in die Werkstatt
Und er kamm
Vor seinen Augen das R Licht montiert.
P: Nu kanste das andere wieder anbaun und das Originale als Reserve wech legen
Deine Feder am Ständer is OK so

Ich: :x

P: morgen kanste dein Bericht bei mir ab hollen. ( bin gespand ,was er als Mangel einträgt)


Paula? Bist du das? :biggrin:
Zuletzt geändert von Theo am 16. Juli 2012 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
...nugenau, Theo.


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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon der janne » 16. Juli 2012 10:21

Theo, seit wann schreibst du grün?
Habsch was verpasst?
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STANDPARK:
MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 2x Simson Star (Bj: 71/72) CSEPEL 250 '55;3xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen
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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon hiha » 16. Juli 2012 10:40

Ein Motorrad muss keinen irgendwie gearteten Ständer haben, weder Haupt- noch Seitenständer, sofern es älter ist, und damit keine EG-Zulassung hat.
Die EG-Zulassung umfasst alles, was original bei Musterabnahme dran war.
Damit muss ein älteres MZ-Gespann keinen Hauptständer haben.

Gruß
Hans

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Re: Tüv Gutachten verweigert

Beitragvon Theo » 16. Juli 2012 11:24

der janne hat geschrieben:Theo, seit wann schreibst du grün?
Habsch was verpasst?


oooooops! Das war ein Versehen. :oops: Habs schon geändert. :mrgreen:
...nugenau, Theo.


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